Es ist wichtig, dass die Versicherung, die abgeschlossen werden soll, in allen Punkten verständlich beschrieben ist und dass für Sie alle einzelnen Schritte und Eventualitäten nachvollziehbar sind. Es kann immer sein, dass sich Veränderungen der Lebensumstände oder der beruflichen Situation ergeben, deshalb sollte man im Bedarfsfall flexibel reagieren können. Jüngere Leute, die sich für eine private Rentenversicherung entscheiden, können höhere Risiken eingehen und im Gegenzug höhere Verzinsungen bekommen. Hat der zu Versichernde schon ein fortgeschrittenes Alter erreicht, ist es ratsam, auf sichere Anlagen zu setzen und keine zu hohen Risiken einzugehen.
Zu beachten ist außerdem, dass die private Rentenversicherung allein nicht zum Schutz der Hinterbliebenen ausreicht. Die Erben erhalten je nach gewähltem Tarif im günstigsten Fall nur einen Bruchteil von dem, was der Versicherte als Rente erhalten hätte. Für den Todesfall in der Ansparphase wird meist eine Beitragsrückgewähr vereinbart. Dann zahlt der Versicherer bislang gezahlte Prämien und teilweise auch die bis dahin angefallenen Überschussanteile zurück. Für den Tod in der Rentenbezugsphase gibt es in der Regel eine Rentengarantiezeit. Das bedeutet, dass sich der Versicherer verpflichtet, die vereinbarte Rente auf jeden Fall für die Dauer der Rentengarantiezeit zu zahlen, unabhängig davon, ob der Versicherte noch lebt oder nicht. Die Hinterbliebenen können sich die ausstehenden Garantierenten auch als Abfindung auf einen Schlag auszahlen lassen.
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