Die Lebensversicherung von 1871 a. G. München - ist Spezialist für innovative Berufsunfähigkeits-, Lebens- und Rentenversicherungen.

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    Fondsgebundene Rentenversicherung ohne Gesundheitsfragen?

    FAQ Würfel in einer Hand

    Fondsrente ohne Gesundheitsfragen?

    Die fondsgebundene Rentenversicherung punktet mit attraktiven Renditechancen. In Zeiten der sinkenden gesetzlichen Renten und niedrigen Zinsen ist die Fondsrente daher zu einer beliebten Form der privaten Altersvorsorge geworden. Wer nun überlegt, in dieses Vorsorgemodell zu investieren, hat wahrscheinlich viele Fragen. Eine davon lautet vermutlich: Ist es möglich, eine fondsgebundene Rentenversicherung ohne Gesundheitsfragen abzuschließen?

    Gesundheitsfragen kennen Verbraucher von anderen Versicherungen wie der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und der Risikolebensversicherung. Bei den Produkten ist es üblich, dass Interessenten vor der Vertragsunterzeichnung Fragen zu ihrer Gesundheit wahrheitsgemäß beantworten müssen, etwa: Sind Sie Raucher? Leiden Sie an einer bekannten Vorerkrankung? Anhand der Antworten schätzt die Versicherungsgesellschaft das individuelle Risiko ab, dass der Leistungsfall eintritt.

    Fondsgebundene Rentenversicherung in der Regel ohne Gesundheitsfragen

    Bei der Risikolebensversicherung wäre dies zum Beispiel dann der Fall, wenn der Versicherungsnehmer frühzeitig verstirbt und die Versicherungssumme an die Hinterbliebenen ausbezahlt werden muss. Dieses Szenario ist natürlich wahrscheinlicher, wenn der Versicherte an einer chronischen Krankheit leidet oder eine gefährliche Sportart ausübt. Wie ist nun das Vorgehen bei der fondsgebundenen Rentenversicherung? Müssen hier auch vorab Gesundheitsfragen beantwortet werden?

    Die gute Nachricht zuerst: Die fondsgebundene Rentenversicherung wird im Regelfall ohne Gesundheitsfragen angeboten. Der Grund dafür ist, dass sich die Geschäftsmodelle der Fondsrente und der Risikolebensversicherung bzw. der Berufsunfähigkeitsversicherung erheblich voneinander unterscheiden. Bei den beiden letztgenannten Produkten möchte sich das Versicherungsunternehmen vor etwaigen Risiken schützen, indem der Interessent vorab eine Gesundheitsprüfung durchläuft. Sieht die Versicherungsgesellschaft die Gefahr, dass der Versicherte beispielsweise tatsächlich früher oder später berufsunfähig wird, können bestimmte Leistungen ausgeschlossen werden, Risikozuschläge erhoben werden – oder die Aufnahme des Interessenten wird zurückgestellt bzw. abgelehnt.

    Wann vorab doch Gesundheitsfragen gestellt werden können

    Wann vorab doch Gesundheitsfragen gestellt werden können

    Ausnahmen gibt es, wenn die private Rentenversicherung mit bestimmten Zusatzbausteinen kombiniert wird. Beispielsweise ist es möglich, zusätzliche Risiken wie eine Berufsunfähigkeit mit abzusichern. Soll in die Police zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (kurz BUZ) integriert werden, so spielt die gesundheitliche Verfassung des Versicherungsnehmers für die Risikoabwägung der Versicherungsgesellschaft womöglich wieder eine Rolle. Dann können unter Umständen vor Abschluss der fondsgebundenen  Rentenversicherung Gesundheitsfragen gestellt werden. Ohne Zusatzbausteine erfolgt der Abschluss der fondsgebundenen Rentenversicherung in der Regel ohne Gesundheitsfragen.

    Die fondsgebundene Rentenversicherung der LV 1871

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