Fonds
Wer sich mit Geldanlage beschäftigt und sich für Investmentfonds, ETFs oder Indexfonds entscheidet, wird früher oder später über die Begriffe „ausschüttend“ oder „thesaurierend“ stolpern. Oft wird für ausschüttende Fonds und ETFs auch die englische Bezeichnung „Distributing“ oder auch abgekürzt „Dis“ verwendet, während thesaurierende Fonds und ETFs als „Accumulating“ oder kurz „Acc“ bezeichnet werden. Doch was verbirgt sich genau hinter diesen Begriffen und warum ist es für einen langfristigen Vermögensaufbau wichtig, sein Augenmerk auf dieses Thema zu werfen.
Von einem ausschüttenden Investmentfonds spricht man, wenn die im Fonds aufgelaufenen Erträge ausgeschüttet werden. Dies kann einmal oder mehrmals jährlich erfolgen. Die Erträge im Fonds stammen in der Regel aus Dividenden, Zinserträgen oder auch Mieteinkünften je nach der gewählten Anlagekasse des Investmentfonds. Der Anteilsinhaber kann nach der Ausschüttung frei über die Erträge verfügen. Dies ist vor allem dann interessant, wenn er zum Beispiel regelmäßige Erträge während der Rentenphase mit eingeplant hat.
Bei thesaurierenden Fonds hingegen, werden die aufgelaufenen Erträge nicht ausgeschüttet, sondern reinvestiert und erhöhen somit den Wert des Fonds. Durch diesen Wertzuwachs ergibt sich eine Art Zinseszinseffekt, der zum Beispiel ideal für Anleger ist, die einen langfristigen Vermögensaufbau für die Altersvorsorge im Sinn haben.
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Hier gilt unabhängig von der Ausschüttungsmethode, dass laufende Erträge abgeltungssteuerpflichtig sind. Die Unterscheidung erfolgt lediglich im Zeitpunkt der Besteuerung.
Während bei ausschüttenden Fonds sofort die Abgeltungsteuer für die Auszahlung der Erträge abgezogen wird, kommt es bei thesaurierenden Fonds am Jahresanfang zum Abzug einer Vorabpauschale. Bei ausländischen Fonds wird diese Vorabpauschale nicht ermittelt. Der Anteilsinhaber muss diese Erträge in seiner jährlichen Steuererklärung selbst angeben und versteuern. Je nach persönlicher Steuersituation kann es vorteilhafter sein, einen thesaurierenden oder ausschüttenden Fonds zu wählen.
Wer generell den Abzug der Abgeltungsteuer vermeiden möchte, hat im Rahmen des Freistellungsauftrages einen Sparerpauschbetrag zur Verfügung. Dieser beträgt für Alleinstehende 1.000 EUR und für verheiratete Personen gemeinsam 2.000 EUR. Der Freistellungsauftrag kann bei verschiedenen Banken und Brokern gleichzeitig eingerichtet werden. Über alle Konten und Depots verteilt darf er aber die Gesamtsumme von 1.000 EUR bzw. 2.000 EUR nicht überschreiten.
Wem dies zu umständlich ist und die Geldanlage vor allem der Altersvorsorge dient, hat auch die Möglichkeit die steuerlichen Vorteile einer fondsgebundenen Rentenversicherung in Anspruch zu nehmen. Hier sind Ausschüttungen oder Thesaurierungen aus aufgelaufenen Erträgen, als auch Gewinne aus Fondsverkäufen in der Anspar- bzw. Investitionsphase steuerfrei. Eine Besteuerung der Erträge erfolgt erst bei Verrentung oder Auszahlung des angesparten Kapitals.
Fazit ist, es gibt hier kein besser oder schlechter. Es hängt immer von den Anlagezielen und persönlichen Präferenzen ab. Ausschüttende Fonds eigenen sich vor allem dann, wenn regelmäßige Erträge für persönliche Ziele verwendet werden sollen. Thesaurierende Fonds hingegen sind interessant, wenn die Wiederanlage der Erträge automatisch erfolgen soll und man vom Zinseszinseffekt für seinen Vermögensaufbau profitieren möchte.
Stand der Informationen 4/2021
Josua Schätz - Produktmanager für Investmentlösungen der LV 1871
Josua Schätz ist im Produktmanagement der LV 1871 für den Bereich Investment zuständig. Er beschäftigt sich dabei intensiv mit den Themen Fondsselektion, Nachhaltigkeit im Produkt sowie verbundene regulatorische Anforderungen.
Für die LV 1871 und deren Kunden bringt er dabei seine 20-jährige Erfahrung aus der Kapitalanlagebetreuung von Privat- und institutionellen Kunden im Bankbereich mit ein.
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