Betrieblichen Altersversorgung (bAV)
Die Betriebsrente ist dafür gedacht, über den Arbeitgeber eine Extra-Rente aufzubauen. Beiträge werden bei der klassischen Betriebsrente vom Arbeitgeber finanziert. Arbeitnehmer haben aber auch die Möglichkeit, einen Teil ihres Bruttogehaltes selbst für eine Betriebsrente zu verwenden. Dies nennt sich Entgeltumwandlung, teilweise auch Gehaltsumwandlung. Wir informieren an dieser Stelle über die betriebliche Altersversorgung.
Sie finden, dass eine Betriebsrente sinnvoll ist, wissen aber nicht, ob Ihr Unternehmen dies unterstützt? Fragen Sie bei Ihrem Chef oder Ihrer Personalabteilung an, inwiefern die Firma eine betriebliche Altersvorsorge anbietet. Sofern eine Versorgung vom Arbeitgeber finanziert wird, sollte sich kein Arbeitnehmer diese Chance entgehen lassen.
Sofern keine Leistung angeboten wird, kann ein Arbeitnehmer auf die Entgeltumwandlung und den Anspruch darauf hinweisen. Bereits seit dem Jahr 2019 sind Arbeitgeber verpflichtet, die selbst finanzierte Betriebsrente bei Neuzusagen mit 15 Prozent zu bezuschussen. Ab 2022 gilt der Pflichtzuschuss für alle Verträge.
Es gibt verschiedene Modelle, um für das Alter vorzusorgen. Die beiden Klassiker:
Häufig wird im Zusammenhang mit dem Thema Betriebsrente das Kürzel bAV verwendet, welches sich für die betriebliche Altersversorgung beziehungsweise betriebliche Altersvorsorge eingebürgert hat. Zum Teil schließen sich auch Mitarbeiter und Unternehmen zusammen und setzen eine gemeinsame Altersversorgung durch. Das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz begünstigt diese Form.
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Die betriebliche Altersversorgung, die Unternehmen und Mitarbeiter entlastet
Es ist stets sinnvoll, bei der Altersvorsorge nicht nur auf die gesetzliche Rente zu vertrauen. Diese sinkt von Jahr zu Jahr, sodass die zusätzliche Absicherung wichtig ist. Abhängig von der individuellen Situation können als Alternative zur Betriebsrente auch folgende Möglichkeiten sinnvoll sein:
Inwiefern die betriebliche Rente für einen Arbeitnehmer sinnvoll ist, hängt von vielen Faktoren ab. Einerseits, was genau angeboten wird und zu welchen Konditionen. Auch die Frage, wie stark sich das Unternehmen an den Beträgen beteiligt, ist maßgeblich. Die beruflichen Pläne für die Zukunft sollten vom Arbeitnehmer ebenfalls mit in die Entscheidung einfließen. Denn ist die Betriebsrente arbeitgeberfinanziert, lässt sich dieser Vertrag nicht immer in die neue Firma mitnehmen. Wer häufiger den Job wechselt, ist daher möglicherweise mit anderen Modellen besser beraten.
Um im Alter Anspruch auf die Betriebsrente zu erhalten, müssen Arbeitnehmer gewisse Pflichten erfüllen:
Auf diese Weise werden loyale Mitarbeiter unterstützt, wobei die Hürden seit 2018 reduziert wurden. Früher waren es noch mindestens fünf Jahre Zugehörigkeit zur Firma und das Alter lag bei mindestens 25 Jahren.
Sobald Sie das Rentenalter erreicht haben, kommt es zur Auszahlung Ihrer Betriebsrente. Je nach vertraglicher Situation kann die Auszahlung unterschiedlich erfolgen.
Übrigens: Geht ein Unternehmen insolvent, so ist die Betriebsrente dennoch abgesichert. Die Beiträge werden in dem Fall vom Pensions-Sicherungs-Verein übernommen.
Spart ein Mitarbeiter Beträge aus dem eigenen Bruttogehalt, stellt sich die Frage, ob für die Betriebsrente Sozialabgaben fällig werden. Spart ein Mitarbeiter eigene Brutto-Beträge an und beruft sich auf die Entgeltumwandlung, so kommt eine gewisse Grundformel zum Einsatz. Damit eine Entgeltumwandlung lohnenswert ist, muss die heutige Ersparnis gegenüber den künftigen Abgabenlasten überwiegen. Bezuschusst ein Arbeitgeber die Beträge oder werden diese zusätzlich verzinst, lässt sich das in der Regel erreichen.
Die Beiträge für einen bAV-Vertrag sind innerhalb gewisser Grenzen sowohl von Sozialabgaben als auch von Steuern befreit. Steuern und Beträge für Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung fallen nur auf den verbliebenen Brutto-Betrag an. Dadurch ergibt sich etwas weniger Netto-Gehalt, aber immerhin eine Altersvorsorge.
Hierbei wird Einkommenssteuer fällig. Für gesetzlich Krankenversicherte kommen zudem Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung dazu.
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Aus Arbeitgebersicht gibt es mehr als einen Grund sich mit dem Thema betriebliche Altersversorgung zu beschäftigen.