Berufsunfähigkeitsversicherung

Erwerbsunfähigkeit

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Schnellüberblick

  • Erwerbsunfähigkeit bezeichnet die gesundheitlich bedingte, auf nicht absehbare Zeit bestehende Unfähigkeit, einer Arbeit nachzugehen, und wurde in der gesetzlichen Rentenversicherung seit 2001 durch den Begriff der Erwerbsminderung ersetzt.

  • Erwerbsminderung liegt vor, wenn eine Person aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Unfall dauerhaft nicht oder nur eingeschränkt arbeiten kann.

  • Bei voller oder teilweiser Erwerbsminderung kann eine Erwerbsminderungsrente beantragt werden, die jedoch oft eine finanzielle Lücke lässt. Deshalb ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung als zusätzliche Absicherung sinnvoll.

Definition Erwerbsunfähigkeit

Erwerbsunfähigkeit setzt voraus, dass man aus gesundheitlichen Gründen auf nicht absehbare Zeit zumindest teilweise nicht mehr in der Lage ist, einer Arbeit nachzugehen.

Wenn von einer Erwerbsunfähigkeit die Rede ist, stammt dieser Begriff aus dem Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung. Seit 2001 taucht der Begriff jedoch offiziell nicht mehr auf, da die Erwerbsunfähigkeit von der Erwerbsminderung abgelöst wurde.

Erwerbsminderung: Voraussetzungen und Feststellung

Ist eine gesetzlich versicherte Person aufgrund von Krankheit, Behinderung oder durch einen Unfall auf unbestimmte Zeit nicht mehr in der Lage, eine berufliche Tätigkeit auszuüben, gilt sie als erwerbsgemindert. Dabei wird zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung unterschieden:

  • Voll erwerbsgemindert ist eine kranke oder behinderte Person, die nur noch weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann.

  • Wenn eine Arbeitszeit zwischen drei und sechs Stunden pro Tag möglich wäre, ist sie teilweise erwerbsgemindert.

Die Feststellung, inwiefern eine Person erwerbsgemindert ist, wird von Ärzten durchgeführt. Diese sind beim Träger der Rentenversicherung angestellt und stellen die Diagnose. Eventuell fordert die deutsche Rentenversicherung weitere Gutachten an.

So läuft der Antrag auf Erwerbsminderungsrente

Liegt eine Erwerbsminderung vor, so kann eine Erwerbsminderungsrente bei der deutschen Rentenversicherung beantragt werden. Sollten ärztliche Unterlagen vorliegen, dann ist es sinnvoll, diese dem Antrag beizulegen. Folgende Unterlagen werden zusätzlich benötigt:

  • Liste mit Gesundheitsbeeinträchtigungen

  • Name und Anschrift der behandelnden Ärzte

  • Angaben zu ärztlichen Untersuchungen durch öffentliche Stellen (z.B. Agentur für Arbeit, Krankenkassen, Berufsgenossenschaft)

  • Chronologische Aufstellung aller beruflichen Tätigkeiten

Unterschied zwischen Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit

Der Begriff Erwerbsunfähigkeit stammt aus dem Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung und wurde durch die Erwerbsminderung ersetzt. Eine volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn eine Person aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Unfall auf unbestimmte Zeit nicht mehr in der Lage ist, weniger als drei Stunden am Tag irgendeiner Tätigkeit nachzugehen. Können Betroffene noch zwischen 3 bis 6 Stunden am Tag arbeiten, liegt nur eine teilweise Erwerbsminderung vor. Bei mehr als 6 Stunden pro Tag besteht keinerlei Anspruch auf staatliche Unterstützung.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen sichert Sie gegen das Risiko einer Berufsunfähigkeit ab. Im Leistungsfall zahlt das Versicherungsunternehmen die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente monatlich an den Versicherten aus. Versicherungsnehmer haben bereits Anspruch auf die monatliche Unterstützung, wenn sie ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit für sechs Monate nur noch zur Hälfte ausüben können. Und zwar unabhängig davon, ob sie theoretisch noch einer anderen Tätigkeit nachgehen könnten. Da selbst bei Erhalt einer vollen Erwerbsminderungsrente finanziell eine große Lücke entsteht, ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung unabhängig vom Berufsfeld sinnvoll.

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