Die Lebensversicherung von 1871 a. G. München - ist Spezialist für innovative Berufsunfähigkeits-, Lebens- und Rentenversicherungen.

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    Berufsunfähigkeitsversicherung

    Ärztliches Gutachten - Definition und Erklärung

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    Berufsunfähigkeitsversicherung - Ärztliches Gutachten

    Um eine Leistung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten, werden zuvor einige Unterlagen benötigt. Dazu zählen eine detaillierte Tätigkeitsbeschreibung, eventuelle Einkommensnachweise sowie ärztliche Berichte.
    Um ein umfassendes Bild der Krankheitsgeschichte zu erhalten, werden in der Regel auch alle Facharztbriefe sowie Klinikberichte angefordert. Es kann zudem sein, dass ein ärztliches Gutachten angeordnet wird. Dieses beurteilt die Berufsfähigkeit der versicherten Person. In Auftrag gegeben wird das ärztliche Gutachten in diesem Fall direkt vom Versicherungsunternehmen, um die Leistungseinschränkungen objektiv von einem Gutachter feststellen zu lassen.
    Die Berufsunfähigkeit liegt per Definition vor, wenn durch

    • Krankheit,
    •  Kräfteverfall
    • oder Körperverletzung

    der zuletzt ausgeübte Beruf nicht mehr zu mindestens 50 Prozent ausgeführt werden kann. Das Ganze gilt für voraussichtlich sechs Monate ohne Unterbrechung und auch rückwirkend.
    Wenn diese Situation vorliegt, werden passende Nachweise gefordert. Das kann – wie erwähnt – bei der Berufsunfähigkeitsversicherung dann ein ärztliches Gutachten sein. In diesem Gutachten wird ausführlich dargestellt, was die Ursache für die Berufsunfähigkeit ist. Der Arzt dokumentiert außerdem, wie lange die Erkrankung voraussichtlich anhalten wird. Im ärztlichen Gutachten sind zudem weitere Dokumente enthalten, die die finale Bewertung des Gesundheitszustandes unterstützen.
    Es spielt keine Rolle, ob ein Unfall oder eine Krankheit für die Berufsunfähigkeit ursächlich sind. Es kommt lediglich darauf an, inwieweit der zuletzt ausgeübte Beruf noch weiterhin ausgeführt werden kann.

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    Die Berufsunfähigkeitsversicherung der LV 1871

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