Der Leistungsfall einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) tritt ein, wenn der Versicherte berufsunfähig wird. Dies ist in der Regel der Fall, wenn er seinem Beruf aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls für mindestens sechs Monate und zu mindestens 50 Prozent nicht mehr nachgehen kann. Wird die Berufsunfähigkeit ärztlich attestiert, erhält der Versicherungsnehmer die vertraglich zugesicherte Berufsunfähigkeitsrente. Doch wie hoch fällt diese tatsächlich aus? Sind BU-Renten krankenversicherungspflichtig?
Dass im Leistungsfall abhängig von der individuellen Situation Krankenversicherungsbeiträge auf die private Berufsunfähigkeitsversicherung gezahlt werden müssen, sollten Versicherte bereits beim Vertragsabschluss bedenken. Die Höhe der zu erwartenden BU-Rente sollte so gewählt werden, dass sie auch abzüglich der Krankenversicherungsbeiträge einen gleichbleibenden Lebensstandard ermöglicht. So soll der soziale Abstieg bei Berufsunfähigkeit verhindert werden. Außerdem ist es wichtig im Hinterkopf zu behalten, dass auch noch Beiträge für die Pflegeversicherung fällig werden.
Die Antwort auf die Frage, ob und in welcher Höhe Krankenkassenbeiträge auf die Auszahlung einer privaten Berufsunfähigkeitsrente entrichtet werden müssen, ist von mehreren Faktoren abhängig. Beispielsweise, ob der Versicherte privat oder gesetzlich krankenversichert ist und, ob er eine Erwerbsminderungsrente vom Staat erhält. Im Folgenden gehen wir auf ausgewählte Szenarien ein:
Wer privat krankenversichert ist und Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung bezieht, muss die Beiträge der PKV in voller Höhe weiterbezahlen. Der Beitrag zur privaten Krankenversicherung ist unabhängig von der Höhe des Einkommens bzw. der Berufsunfähigkeitsrente, weshalb der Monatsbeitrag bei Eintritt der Berufsunfähigkeit in der Regel unverändert bleibt.
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es mehrere Möglichkeiten. Prinzipiell ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung abhängig von der Einkommenshöhe. In welches Szenario Sie fallen, hängt von mehreren Faktoren ab: z.B. ob Sie als freiwilliges oder als Pflichtmitglied der gesetzlichen Krankenkasse eingestuft werden, ob Sie eine Erwerbsminderungsrente von der Deutschen Rentenversicherung erhalten und, ob die BU-Rente aus einer privaten oder betrieblichen Versicherung stammt.
Sofern der Versicherungsnehmer während der Berufsunfähigkeit zusätzlich zur BU-Rente eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente erhält und mindestens 9/10 der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens vor Eintritt des Rentenbezugs gesetzlich versichert war, bleibt er in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert und muss auf die private Berufsunfähigkeitsversicherung keine Krankenversicherungsbeiträge zahlen. Die Höhe des Krankenkassenbeitrags bemisst sich dann ausschließlich an der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. In diesem Fall gibt es einen Zuschuss von der Deutschen Rentenversicherung zum Krankenkassenbeitrag. Zum Thema gesetzliche Erwerbsminderungsrente und Krankenkassenbeiträge empfehlen wir Ihnen sich bei der Deutschen Rentenversicherung zu informieren.
Erhält der Versicherungsnehmer keine gesetzliche Erwerbsminderungsrente, jedoch eine private Berufsunfähigkeitsrente, dann wird er zum freiwilligen Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung und muss in diesem Fall auf die BU-Rente den vollen Krankenkassenbeitrag, also Arbeitnehmeranteil plus Arbeitgeberanteil zahlen.
Erfolgt die Zahlung der BU-Rente im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung, ist sie voll beitragspflichtig. Bei Auszahlung wird der gesamte Krankenkassenbeitrag abgezogen und an die Krankenkasse abgeführt (zusätzlich fällt der Beitrag zur Pflegeversicherung an). Die Berufsunfähigkeitsrente wird netto an den Versorgungsberechtigten ausbezahlt.
Faustformel für die Berechnung für freiwillig, gesetzlich Versicherte (Szenario 2)
Um auszurechnen, wie hoch die tatsächliche BU-Rente im Leistungsfall sein wird, können gesetzlich Versicherte hilfsweise folgende Faustformel anwenden: BU-Rente brutto x 0,82 = BU-Rente netto. Die Formel berücksichtigt das Szenario, dass berufsunfähige, freiwillige GKV-Mitglieder den vollen Krankenkassenbeitrag zahlen müssen. Wichtig zu wissen: Darüber hinaus fallen Steuern auf die Berufsunfähigkeitsrente und Beiträge zur Pflegeversicherung an.
Es gibt viele verschiedene Szenarien zum Thema Krankenversicherung und Berufsunfähigkeitsrente, die sehr individuell sein können und in diesem Artikel nicht zur Gänze abgedeckt werden können. Die obenstehende Übersicht soll einen Überblick über die häufigsten Konstellationen geben. Wir empfehlen Ihnen sich zu Ihrer individuellen Situation beraten zu lassen. Wichtig ist, dass Sie das Thema Krankenversicherung im Hinterkopf behalten und bei den Überlegungen zur Höhe der BU-Rente miteinbeziehen.
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