Hausfrauen und Hausmänner leisten viel: Sie kochen, waschen, putzen und organisieren den Alltag als Familienmanagerinnen und Familienmanager. Sind Kinder zu versorgen, übernehmen Hausfrauen und Hausmänner auch hier einen Großteil der Fürsorge, während der Partner oder die Partnerin außer Haus berufstätig ist.
Hausaufgabenbetreuung, Fahrdienste, Elternabende, Besuche beim Kinderarzt und vieles mehr steht auf der To-do-Liste von Hausfrauen und Hausmännern. Dennoch wird ihre Leistung von der Gesellschaft oft wenig honoriert, – schließlich erwirtschaften sie kein Einkommen.
Wie wertvoll ihre Arbeit tatsächlich ist, fällt häufig erst dann auf, wenn sie ihre Aufgaben im Haushalt nicht mehr erledigen können – etwa aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung. Dann muss der berufstätige Partner kürzertreten, um den Ausfall der Hausfrau bzw. des Hausmanns zu kompensieren. Oder es muss eine Haushaltshilfe engagiert werden, eventuell auch eine professionelle Betreuung für die Kinder. Für beide Dienstleistungen werden meist 1.500 Euro oder mehr pro Monat fällig. Dann hat die unbezahlte Arbeit der Hausfrau bzw. des Hausmanns auf einmal auch einen finanziellen Wert.
Da sie in der Regel nicht in die Sozialkassen einzahlen, erhalten Hausfrauen und Hausmänner normalerweise keinerlei staatliche Unterstützung, wenn sie ihre Tätigkeiten nicht mehr ausüben können. Umso wichtiger ist es, ihre Arbeitskraft durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zu schützen. Sie zahlt im Leistungsfall die vorab vereinbarte BU-Rente aus, welche beispielsweise für eine Haushaltshilfe und/ oder Kinderbetreuung verwendet werden kann.
Die Voraussetzungen hierfür sind dieselben wie bei allen anderen Versicherungsnehmern: Die Berufsunfähigkeit muss ärztlich attestiert sein und mindestens 50 Prozent betragen. Außerdem muss die Hausfrau bzw. der Hausmann vor Vertragsabschluss alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet haben. Darüber hinaus gibt es bei der Berufsunfähigkeitsversicherung für Hausfrauen und Hausmänner einige Besonderheiten zu beachten.
Einige Versicherungsgesellschaften ordnen Hausfrauen und Hausmänner dem Berufsbild der Hauswirtschafterin bzw. des Hauswirtschafters zu. Deren Aufgabengebiet beschränkt sich allerdings auf Tätigkeiten wie Kochen, Putzen und Einkaufen, während Hausfrauen und Hausmänner in ihrem 24-Stunden-Job meist deutlich mehr leisten – und zum Beispiel die Kinderbetreuung übernehmen. Der BU-Vertrag sollte daher Infos darüber enthalten, ob die Versicherungsgesellschaft die Arbeit von Hausfrauen und Hausmännern voll anerkennt. Diese kann so lauten: „Berufe im Sinne dieser Bedingungen sind auch die Tätigkeiten von Hausfrauen und Hausmännern.“ Wichtig ist auch die gewählte Höhe der monatlichen Berufsunfähigkeitsrente: Mindestens 1.000 Euro sollten Hausfrauen und Hausmänner absichern, um im Leistungsfall die Kosten für eine Haushaltshilfe (zumindest anteilig) stemmen zu können und dadurch die Familienkasse zu entlasten.
Viele Hausfrauen und Hausmänner standen vor ihrer Tätigkeit im Haushalt im Berufsleben, etwa in ihrem Ausbildungsberuf oder nach dem Studium. Es ist empfehlenswert, die Berufsunfähigkeitsversicherung bereits während der Berufstätigkeit und vor dem Wechsel ins Familienleben abzuschließen, da die Konditionen für kaufmännische und akademische Berufe oftmals günstiger sind. Denn viele Versicherungsanbieter bewerten die Arbeit von Hausfrauen und Hausmännern ähnlich risikoreich wie die eines Handwerkers – schließlich passieren die meisten Unfälle im Haushalt. Gut zu wissen: In der Regel bleibt der einmal ausgeübte Beruf auch dann durch die Berufsunfähigkeitsversicherung abgedeckt, wenn der Versicherungsnehmer Haushaltstätigkeiten aufnimmt.
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