Berufsunfähigkeit kann jeden Arbeitnehmer treffen, wobei die Wahrscheinlichkeit je nach Berufsgruppe unterschiedlich hoch ist. Statistisch betrachtet wird jeder vierte Arbeitnehmer zumindest vorübergehend einmal berufsunfähig. Die Gründe können sowohl körperliche als auch psychische Erkrankungen sein.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sichert den Versicherten für den Fall einer vollständigen oder vorübergehenden Berufsunfähigkeit ab. Bis zum vereinbarten Versicherungsende oder dem Ende der Berufsunfähigkeit zahlt der Versicherer dann eine zuvor vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente.
Darüber hinaus gibt es die Option der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ). Im Gegensatz zur normalen BU handelt es sich hierbei nicht um eine eigenständige Versicherung. Die BUZ kann nur in Kombination mit anderen Versicherungsverträgen abgeschlossen werden. Welche das sind und inwiefern sie sich lohnen könnten, hängt vom Einzelfall ab.
Abgesichert wird oft nicht nur der Fall der Berufsunfähigkeit, sondern je nach Vertrag beispielsweise auch die Rente oder die Hinterbliebenenleistung. Ein Vorteil der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung besteht darin, dass sie immer an andere Vorsorge-Verträge gekoppelt ist. Es müssen also nicht mehrere einzelne Beiträge bezahlt werden, sondern ein Gesamtbeitrag für die kombinierten Verträge. Aber auch steuerliche Vorteile können den Abschluss begünstigen.
Eine weitere Möglichkeit ist die Kombination mit der Basis- oder auch Rürup-Rente, welche sich vor allem für Gutverdienende und Selbständige eignet. Diese Option kombiniert die Berufsunfähigkeitsrente mit der privaten Altersvorsorge. Ein Vorteil ist außerdem die steuerliche Absetzbarkeit. Durch die Basisrente können die Beiträge als Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden, sofern die Kosten für die BUZ weniger als 50 Prozent ausmachen. Allerdings bedeutet dies auch, dass im Leistungsfall die Rente voll versteuert werden muss.
Bei einer Kombination mit der Riester-Rente dürfen nur 15 Prozent der Beiträge für die BUZ aufgewendet werden, um den Steuervorteil zu sichern.
Bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV) erhält der Versicherungsnehmer finanzielle Leistungen durch den Arbeitgeber. Auch dies kann mit einer BUZ kombiniert werden. Da ein Teil des Einkommens direkt in die bAV fließt, spart der Arbeitnehmer Steuern und Sozialabgaben. Da allerdings der Arbeitgeber oft den Vertrag abschließt und die Konditionen auswählt, ist diese Art der Altersvorsorge nicht immer individuell anpassbar.
Ob sich eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung lohnt, ist von der individuellen Situation abhängig und sollte unbedingt zusammen mit einem Versicherungsexperten geklärt werden. Auch welche der möglichen Kombinationen in Frage kommt, lässt sich auf diese Weise festlegen. Achten Sie darauf, dass die Verträge im Idealfall flexibel anpassbar sind. So können Sie zum Beispiel im Falle von Familiennachwuchs oder gestiegenem Einkommen die Leistungen anpassen.
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