Berufsunfähigkeit bei Zahnärzten
Das Risiko einer Berufsunfähigkeit ist bei Zahnärzten, Kieferorthopäden oder Kieferchirurgen nicht zu unterschätzen. Denn unabhängig davon, ob sie als Angestellte oder niedergelassene Zahnmediziner mit eigener Praxis tätig sind, erfordert dieser Beruf eine erstklassige körperliche Verfassung. Für zahnmedizinische Berufe sind handwerkliches Geschick, präzises Arbeiten, eine ruhige Hand, gute Sehkraft und eine hohe Stress-Resistenz notwendig. Sind diese Fähigkeiten durch Krankheiten oder einen Unfall eingeschränkt und es kommt zu einer Berufsunfähigkeit, dann sichert eine private Berufsunfähigkeitsversicherung den bisherigen Lebensstandard ab.
Warum werden Zahnmediziner berufsunfähig?
Laut einer Statistik der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. wird jeder vierte Berufstätige während seines Berufslebens mindestens einmal berufsunfähig. Dieses Risiko wird bei Zahnmedizinern beeinflusst durch beispielsweise körperliche Herausforderungen wie die regelmäßige gebeugte Haltung während der Patientenbehandlung, die zu Bandscheibenvorfällen oder Schulterschmerzen führen kann, und ein erhöhtes Ansteckungsrisiko, das ggf. ein Berufsverbot nach sich zieht. Weitere Gründe für eine Berufsunfähigkeit bei Zahnärzten sind außerdem Erkrankungen der Gelenke oder Muskelerkrankungen sowie psychische Krankheiten auf Grund hoher mentaler Belastung und Stress. Hinzu kommt, dass Zahnärzte mit eigener Praxis nicht nur Mediziner, sondern auch Unternehmer sind. Dadurch sind sie mit weiteren Herausforderungen im Arbeitsalltag konfrontiert.
Wann gilt man als Zahnarzt als berufsunfähig?
Zahnärzte gelten als berufsunfähig, wenn sie ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen ganz oder teilweise über einen längeren Zeitraum hinweg nicht mehr ausüben können.
Frühzeitig private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen
Auch Zahnmediziner sollten bereits in jungen Jahren über eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) nachdenken. Denn wer frühzeitig eine private BU abschließt, kann auch die Kosten einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte so gering wie möglich halten. Junge Menschen zahlen auf Grund ihres niedrigen Eintrittsalters und des normalerweise guten Gesundheitszustands niedrigere Beiträge. Bei einem frühen Abschluss der Golden BU der LV 1871 profitieren sie sogar bis zu einem Eintrittsalter von 35 Jahren von einer vereinfachten Risikoprüfung.
Berufsständisches Versorgungswerk im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Zahnärzte müssen sich in der Regel über das berufsständische Versorgungswerk ihrer Zahnärztekammer pflichtversichern. Diese Absicherung beinhaltet unter anderem auch eine Leistung bei Berufsunfähigkeit. Jedoch sind die Hürden, die es für die Auszahlung der BU-Rente zu erfüllen gibt, beim Versorgungswerk recht hoch. Die Versorgungswerke zahlen häufig erst, wenn eine 100-prozentige Berufsunfähigkeit vorliegt. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dahingegen meist bereits bei einer 50-prozentigen Berufsunfähigkeit. Hinzukommt, dass Versorgungswerke meist im Rahmen einer abstrakten Verweisung die Leistung nur auszahlen, wenn keine verwandte Tätigkeit wie z.B. das Lehren an einer Berufsschule ausgeübt werden kann. Niedergelassene Zahnmediziner müssen außerdem zum Teil ihre Tätigkeit inklusive Praxis komplett aufgeben und ihre Approbation zurückgeben, um eine Leistung vom Versorgungswerk zu erhalten.
Private Berufsunfähigkeitsversicherung auch für Zahnärzte sinnvoll
Eine zusätzliche private Vorsorge ist für Zahnmediziner also trotz der Absicherung über das Versorgungswerk essentiell. Sie sorgt für eine ausreichend hohe Absicherung, um den gewohnten Lebensstandard weiterhin zu halten, und wird meist früher ausgezahlt als die gesetzliche Leistung der Versorgungswerke. Hinzukommt, dass hier sowohl körperliche als auch psychische Ursachen der Berufsunfähigkeit abgesichert sind. Gut zu wissen: Die Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Vorsorge werden in diesem Fall nicht miteinander verrechnet.
Worauf sollten Zahnärzte bei einer BU achten?
Neben den grundlegenden Leistungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind für zahnmedizinische Berufe vor allem Leistungen wie die Infektionsklausel, eine Regelung zur Umorganisation oder auch der Verzicht auf eine abstrakte Verweisung wichtig.









