Welche Bedeutung hat der Rückkaufswert in der Berufsunfähigkeitsversicherung?

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Was ist der Rückkaufswert von Versicherungen allgemein?

Der Rückkaufswert von Versicherungen wird allgemein im §169 des Versicherungsvertragsgesetz (VVG) erläutert.

Der Rückkaufswert ist das Deckungskapital, des Versicherungsvertrages, welches bei Beitragsfreistellung oder Kündigung zur Verfügung steht.

Der Begriff Deckungskapital ist ein versicherungsrechtlicher Begriff und bezeichnet das garantierte Guthaben, das in einer Versicherung zu einem bestimmten Zeitpunkt vorhanden ist. Der Rückkaufswert wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet. Wird der Versicherungsvertrag gekündigt ist der Rückkaufswert nur zu zahlen, wenn die Leistung im Versicherungsvertrag gewiss ist. Dies ist in der Regel bei kapitalbildenden Lebensversicherungen der Fall, nicht jedoch bei reinen Risikoversicherung wie der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU).

Rückkaufswert bei Berufsunfähigkeitsversicherungen

Die BU-Versicherung ist eine reine Risikoabsicherung. Im Fall einer Berufsunfähigkeit zahlt der Versicherer eine vereinbarte Rente an den Versicherten. Sind die Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeit erfüllt, erhält der Versicherte so lange eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente wie die Berufsunfähigkeit andauert, und die vereinbarte Versicherungsdauer läuft. Im Falle einer Kündigung erlischt die Versicherung, ein Rückkaufswert wird in der Regel nicht fällig. Eine Auszahlung aus der Überschussbeteiligung zum Beispiel bei Anlage in Investmentfonds ist davon nicht betroffen und erfolgt in der Regel bei Kündigung.

Der Sinn und Zweck einer BU-Versicherung bestehen darin, den Versicherten finanziell abzusichern, wenn er beispielsweise aufgrund von Krankheit oder Unfall dauerhaft seinen Beruf nicht mehr zu mindestens 50% ausüben kann. Im Gegensatz zu Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen, bei denen ein Kapitalaufbau und eine mögliche Auszahlung bei Vertragsende oder Kündigung im Vordergrund stehen, dient die BU-Versicherung vor allem der Risikoabsicherung. Kapitalbildende Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen haben also in der Regel einen Rückkaufswert – Berufsunfähigkeitsversicherungen jedoch nicht.

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Beitragsfreistellung oder Beitragsstundung anstatt Kündigung?

Die Beitragsfreistellung oder Beitragsstundung sind mögliche Alternativen zur Kündigung der BU. Anstatt die Versicherung also zu beenden kann der Versicherungsnehmer mit der Beitragsfreistellung die Beitragszahlung vorübergehend aussetzen. Dies wirkt sich jedoch auf die Höhe der BU-Rente aus. Der Versicherungsschutz besteht während der Beitragsfreistellung nur in reduzierte Form. Bei vorübergehenden finanziellen Schwierigkeiten bietet sich die Beitragsstundung an. Hier werden die Zahlungen ebenfalls für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt, jedoch bleibt der Versicherungsschutz voll erhalten. Nach Ablauf der Stundung werden die ausstehenden Beiträge nachgezahlt.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung der LV 1871

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