Berufsunfähigkeit und Raynaud-Syndrom: Was sollte man wissen?

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Schnellüberblick: Berufsunfähigkeit durch das Raynaud-Syndrom

  • Das Raynaud-Syndrom kann, je nach Schwere und Beruf, die Arbeitsfähigkeit stark einschränken. In manchen Fällen kann es zur Berufsunfähigkeit führen.

  • Für die Anerkennung einer Berufsunfähigkeit sind eine fachärztliche Diagnose, nachgewiesene Einschränkungen und ein Abgleich mit den beruflichen Anforderungen entscheidend.

  • Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit dieser Vorerkrankung kann möglich sein. Das hängt aber stark vom individuellen Krankheitsverlauf ab.

Symptome und Auswirkungen des Raynaud-Syndroms

Das Raynaud-Syndrom äußert sich durch Durchblutungsstörungen in Fingern und Zehen. Typisch sind Farbveränderungen der Haut: Die betroffenen Stellen werden zunächst weißlich, dann bläulich und am Ende rot, wenn die Durchblutung zurückkehrt. Diese Phasen gehen oft mit Kältegefühl, Kribbeln, Taubheit oder starken, stechenden Schmerzen einher. Auslöser sind meistens Kälte, feuchtes Wetter oder Stress. Die Beschwerden können dazu führen, dass Betroffene ihre Hände nur noch eingeschränkt nutzen können.

Folgen im Alltag

Für viele Menschen handelt es sich zunächst um eine unangenehme, aber beherrschbare Erkrankung. Werden die Beschwerden jedoch stärker, kann es zu ernsthaften Problemen im Alltag und im Job kommen. Besonders schwierig ist es bei Berufen, die Fingerspitzengefühl erfordern, bei Arbeiten im Freien oder im Umgang mit Kälte.

Kann man durch das Raynaud-Syndrom berufsunfähig werden?

Jeder Vierte wird berufsunfähigIn schweren Fällen kann das Raynaud-Syndrom dauerhafte Gewebeschäden verursachen. Dies tritt besonders häufig beim sekundären Raynaud-Syndrom auf. Diese Komplikationen sind nicht nur schmerzhaft, sondern beeinträchtigen die Funktion der Hände und damit die Arbeitsfähigkeit erheblich. Insbesondere in Berufen, in denen es auf Präzision und handwerkliches Geschick ankommt, kann das bedeuten, dass man dauerhaft nicht mehr arbeiten kann.

Ob tatsächlich eine Berufsunfähigkeit vorliegt, hängt vom Grad der Beschwerden und vom Beruf ab. Wichtig ist, genau zu prüfen, wie sehr die Krankheit die Arbeit beeinflusst. Berufe wie Gärtner, Bauarbeiter, Kälteanlagenbauer oder auch Chirurgen und Zahntechniker sind besonders betroffen, da dort präzise Handarbeit und Arbeit in wechselnden Temperaturen nötig ist. Können Betroffene ihrer Arbeit wegen der Beschwerden länger nicht oder nur noch sehr eingeschränkt nachgehen, liegt möglicherweise eine Berufsunfähigkeit vor.

Wer bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat und durch das Raynaud-Syndrom mindestens sechs Monate und zu mehr als 50 Prozent nicht mehr arbeiten kann, kann Anspruch auf eine BU-Rente haben. Dafür braucht es eine ärztliche Diagnose und klare Nachweise, wie die Arbeit durch die Krankheit beeinträchtigt wird. Ein ausführlicher Arztbericht ist dabei oft entscheidend.

Berufsunfähigkeitsversicherung mit Raynaud-Syndrom abschließen

Für Personen mit einer bestehenden Diagnose ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) schwieriger, aber nicht ausgeschlossen. Versicherungen führen vor dem Abschluss eine Risikoprüfung durch. Diese beinhaltet auch Fragen zum Gesundheitszustand und zu Vorerkrankungen. Hierbei sollten alle Fragen zur Diagnose wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden.

Ob eine Versicherung mit Raynaud-Syndrom möglich ist, hängt vom individuellen Krankheitsverlauf ab. In der Regel werden detaillierte Unterlagen zur Diagnose und zum Verlauf verlangt sowie ein fachärztlicher Bericht. Bei milden Verläufen ohne Komplikationen und ohne berufliche Beeinträchtigung kann ein Versicherungsschutz möglich sein.

Bei häufigen Anfällen oder bereits bestehender Arbeitsunfähigkeit ist eine Annahme jedoch unwahrscheinlicher. Hier gibt es zwei mögliche Szenarien:

  • Szenario 1: Der Antrag wird von der Versicherungsgesellschaft abgelehnt. Das heißt es kann keine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Raynaud-Syndrom abgeschlossen werden.

  • Szenario 2: Die Annahme erfolgt nur unter bestimmten Bedingungen. Der Vertrag kommt nur mit einem Leistungsausschluss oder einem Risikozuschlag zustande:

    1. Leistungsausschluss: Die Versicherung zahlt nicht, wenn die Berufsunfähigkeit durch Störungen des Bewegungsapparates oder bestimmt Gefäßerkrankungen entsteht.
    2. Risikozuschlag: Auf Grund des erhöhten Risikos muss man höhere Versicherungsbeiträge zahlen.

Ob es zu einer Annahme kommt, entscheidet die Versicherung immer individuell nach dem bisherigen Verlauf der Krankheit. Wer bereits eine Versicherung abgeschlossen hat, ist im Ernstfall auf der sicheren Seite und erhält finanzielle Unterstützung, wenn das Raynaud-Syndrom zur Berufsunfähigkeit führt.

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Anonyme Risikoeinschätzung

Wenn Sie eine Vorerkrankung wie das Raynaud-Syndrom haben und eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchten, können Sie sich vorab bereits eine erste anonyme Einschätzung einholen. Das verschafft Klarheit, ob der Abschluss theoretisch möglich ist und mit welchen Einschränkungen Sie ggf. rechnen müssen. Die LV 1871 bietet dafür das anonyme Online-Tool Quick-Risk an.

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