Berufsunfähig wegen Bluthochdruck: Ist das möglich?

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Schnellüberblick zur Berufsunfähigkeit durch Bluthochdruck

  • Bluthochdruck kann zur Berufsunfähigkeit führen, wenn er unbehandelt bleibt oder schwer verläuft und dadurch die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit stark einschränkt.

  • Eine bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn die Erkrankung nachweislich die Arbeitsfähigkeit um mindestens 50 % und für mehr als sechs Monate beeinträchtigt.

  • Der Abschluss einer BU-Versicherung trotz Bluthochdruck kann möglich sein, hängt jedoch stark vom individuellen Krankheitsverlauf und der Stabilität der Blutdruckwerte ab.

Bluthochdruck und die Auswirkungen auf körperliche und geistige Leistungsfähigkeit

Bluthochdruck (arterielle Hypertonie) ist eine der häufigsten chronischen Erkrankungen in Deutschland. Nach Angaben der Deutschen Hochdruckliga von 2024 sind etwa 20 Millionen Menschen in Deutschland betroffen – Männer stärker als Frauen. Viele Betroffene fragen sich, ob sie eines Tages wegen Bluthochdruck berufsunfähig werden könnten. Tatsächlich kann ein unbehandelter oder schwer verlaufender Bluthochdruck erhebliche Auswirkungen auf die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit haben.

Bluthochdruck bleibt oft lange unbemerkt. Erste Anzeichen sind meist unspezifisch: Kopfschmerzen, Schwindel, Nervosität, Schlafstörungen oder Konzentrationsstörungen. Im fortgeschrittenen Stadium können schwerwiegende Folgeerkrankungen wie Herz-Kreislauf-Störungen, Schlaganfall, Nierenversagen oder Augenschäden auftreten. All diese Beschwerden können die Berufsausübung erheblich einschränken oder sogar unmöglich machen.

Ob jemand aufgrund von Hypertonie berufsunfähig ist, wird von Medizinern individuell bewertet. Entscheidend ist nicht nur die Diagnose, sondern auch der Einfluss auf die berufliche Leistungsfähigkeit. Personen mit stark schwankenden Blutdruckwerten, starken Nebenwirkungen durch Medikamente oder Folgeerkrankungen können in ihrer Arbeitsfähigkeit so stark eingeschränkt sein, dass eine Berufsunfähigkeit wegen Bluthochdruck vorliegt.

Prinzipiell gilt man als berufsunfähig, wenn man für mehr als sechs Monate seinem letzten Beruf für mindestens 50 Prozent nicht mehr nachkommen kann.

Besonders betroffen sind Menschen, die Berufe mit hoher körperlicher Belastung ausüben oder in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit regelmäßig starken Stress-Situationen ausgesetzt sind.

Wurde bereits vor der Diagnose eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, kann im Falle einer anerkannten Berufsunfähigkeit durch Bluthochdruck ein Anspruch auf eine BU-Rente bestehen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Definition einer Berufsunfähigkeit zutrifft. Zusätzlich benötigt die Versicherung häufig folgende Informationen: eine detaillierte ärztliche Dokumentation über Krankheitsverlauf, Medikation, Therapie und die konkreten Auswirkungen auf die berufliche Tätigkeit.

Kann man mit Bluthochdruck eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abschließen?

Erhält man die Diagnose Bluthochdruck und hat bis dahin noch keine BU-Versicherung abgeschlossen, kann der Abschluss komplexer werden. Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird der Gesundheitszustand von Antragstellern mit einer Vorerkrankung wie Bluthochdruck besonders sorgfältig geprüft. Versicherer legen dabei besonderen Wert auf umfassende Informationen, um das individuelle Risiko präzise einschätzen zu können.

Üblicherweise werden neben den standardmäßigen Gesundheitsfragen auch noch zusätzliche Fragen zum Bluthochdruck gestellt:

  • Zuletzt gemessene Blutdruckwerte sowie deren Verlauf über einen bestimmten Zeitraum

  • Angaben dazu, ob und welche blutdrucksenkenden Medikamente regelmäßig eingenommen werden

  • Informationen über bestehende Begleiterkrankungen wie Diabetes mellitus, koronare Herzkrankheit, Nierenfunktionsstörungen oder Augenschädigungen

  • Details zur Dauer der Diagnose und etwaigen früheren Episoden von Arbeitsunfähigkeit.

Diese Angaben sind entscheidend, da sie den Versicherer in die Lage versetzen, das Risiko für zukünftige Leistungspflichten realistisch zu bewerten. Deshalb sollten sie unbedingt wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Bluthochdruck ist möglich, entscheidend ist allerdings immer der individuelle Krankheitsverlauf. Personen mit stabil eingestelltem Blutdruck und ohne Folgeschäden haben deutlich bessere Aufnahmechancen als Personen mit Komplikationen oder anderen Vorerkrankungen. Wenn keine Medikamente benötigt werden, die Blutdruckwerte langfristig unauffällig sind und keine weiteren Risikofaktoren vorliegen, ist in Einzelfällen eine reguläre Aufnahme ohne Zuschlag möglich. Eine genaue Beurteilung erfolgt jedoch immer individuell durch die Versicherung.

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Gegebenenfalls Zuschlag oder zusätzliche Unterlagen erforderlich

In einigen Fällen kann die Versicherung nur mit einem Risikozuschlag abgeschlossen werden. Außerdem kann ein ärztliches Gutachten angefordert werden, um den Gesundheitszustand besser einschätzen zu können. Dies ist vor allem bei Langzeiterkrankungen oder unklaren Krankheitsverläufen üblich. Trotz möglicher Einschränkungen lohnt sich der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Bluthochdruck, um im Ernstfall finanziell abgesichert zu sein.

Interessierte, die sich vorab eine anonyme erste Einschätzung einholen möchten, können dafür beispielsweise das anonyme Online-Tool Quick-Risk der LV 1871 nutzen.

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