Ist eine Berufsunfähigkeit durch Arthrose möglich?
Sie leiden unter Arthrose? Damit sind Sie nicht alleine. Die Krankheit ist weltweit die häufigste Gelenkerkrankung. Nicht selten schränken schmerzende Hände, geschwollene Gelenke und steifer werdende Finger die Beweglichkeit ein. Die bange Frage lautet dann oft: Kann eine Arthrose Berufsunfähigkeit auslösen?
Berufsunfähig durch Arthrose
Die Gelenke des menschlichen Körpers sind tagein, tagaus im Einsatz und vollbringen Höchstleistungen. Gerade für Menschen in körperlich anstrengenden Berufen kann eine Einschränkung der Beweglichkeit schwerwiegende Folgen haben. Doch wird man zwangsläufig durch die Diagnose Arthrose berufsunfähig? Hat man in diesem Fall Aussicht auf finanziellen Ausgleich durch eine Versicherung? Und wie ist diese Gelenkerkrankung definiert?
Arthrose als Ursache für Arbeits- und Berufsunfähigkeit
Arthrose ist eine Gelenkerkrankung, bei der das Knorpelgewebe in den Gelenken schleichend abgebaut wird. Dadurch entstehen Schmerzen und Steifheit. Die Bewegungsfreiheit der entsprechenden Gelenke wird eingeschränkt. Betroffen sind in der Regel ältere Menschen. In einer Auswertung des „Journal of Health Monitoring“ (2017) des Robert Koch-Instituts ist zu lesen, dass 23,2 Prozent der Frauen und 16,6 Prozent der Männer in der Altersgruppe 45 bis 64 Jahre nach eigener Angabe an einer Arthrose leiden. In der Gruppe, der ab 65-Jährigen, sind es noch einmal deutlich mehr: Mit 48,1 Prozent ist knapp die Hälfte der Frauen betroffen. Bei den Männern ist es mit 31,2 Prozent rund ein Drittel. Frauen bekommen somit häufiger Arthrose als Männer. Ärzte gehen davon aus, dass die hormonelle Umstellung während der Wechseljahre eine Rolle spielen könnte.
Die drei häufigsten Arthrose-Arten

Die häufigsten Symptome von Arthrose
Die Symptome der Arthrose entwickeln sich schleichend und können abhängig vom Patienten variieren. Zu den häufigsten Anzeichen gehören:
Bis heute ist es nicht möglich Arthrose zu heilen. Verschiedene Maßnahmen wie physiotherapeutische Übungen, Schmerzmedikamente und in einigen Fällen operative Eingriffe können jedoch das Leiden mindern. Eine frühzeitige Diagnose und ein gesunder Lebensstil können dazu beitragen das Fortschreiten der Arthrose zu verlangsamen und die Lebensqualität zu verbessern.
Wie wirkt sich Arthrose auf die Berufsfähigkeit aus?
Vor allem bei Menschen, die für die Ausübung ihres Berufs auf intakte und bewegliche Gelenke angewiesen sind, kann sich eine Arthrose darauf auswirken, ob man dem Beruf wie gewohnt nachgehen kann. Was kann man tun, wenn erste Anzeichen von Arthrose auftreten? Droht sogar Berufsunfähigkeit bei Arthrose in den Händen, in der Hüfte oder im Knie?
Zunächst einmal gilt: Wer an einer Arthrose erkrankt, muss nicht zwangsläufig langfristig bei der Arbeit ausfallen. Vor allem zu Beginn der Erkrankung kann es hilfreich sein, Arbeitsabläufe anzupassen und sich anders zu organisieren. Je weiter die Arthrose fortschreitet, desto größer werden jedoch die Einschränkungen. Meist kommt es im Anfangsstadium, wenn die Schmerzen noch minimal sind, zunächst zu kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit. Der Patient wird also vom Arzt krankgeschrieben. Erst wenn keine Besserung eintritt und die Gelenkschmerzen und die Steifheit zu einer dauerhaften Beeinträchtigung führen, kann Arthrose Berufsunfähigkeit zur Folge haben.
Betroffen sind vor allem Menschen, die in ihren in Berufen funktionstüchtige Gelenke brauchen. Erhalten sie die Diagnose Arthrose, sind die finanziellen Sorgen groß: Wie kann ich mein Leben bestreiten, wenn ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann? Was tun, wenn beispielsweise durch eine Coxarthrose Berufsunfähigkeit droht?
Berufsunfähigkeitsversicherung und Arthrose
Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates sind laut Analysehaus Morgen & Morgen nach Nervenkrankheiten (36 Prozent) mit 18 Prozent die zweithäufigste Ursache für Berufsunfähigkeit. Wer zum Beispiel beruflich auf seine Feinmotorik angewiesen ist und Arthrose in den Fingern entwickelt, kann seiner Arbeit je nach Stärke der Einschränkung nicht mehr nachgehen. Das ist beispielweise bei Schreibberufen der Fall, bei Handwerkern wie Schlossern oder Mechanikern, bei Masseuren oder Pflegepersonal. Eine anerkannte Berufskrankheit ist die Arthrose am Daumengelenk jedoch nicht.
Die Coxarthrose (Hüftgelenksarthrose) hingegen wird seit 2021 unter bestimmten Voraussetzungen als Berufskrankheit anerkannt. Das ist dann der Fall, wenn die erkrankte Person mindestens zehnmal pro Tag mit Gewichten von mindestens 20 Kilogramm zu tun hat und das Gesamtgewicht der im Arbeitsleben bewegten Last mindestens 9.500 Tonnen beträgt. Ist die Hüftgelenksarthrose eine arbeitsbedingte Erkrankung, haben Betroffene Anspruch auf Entschädigung durch Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.
Grundsätzlich gilt:
Eine Berufsunfähigkeit tritt ein, wenn der Versicherte voraussichtlich länger als sechs Monate zu mehr als 50 Prozent berufsunfähig ist oder dieser Zeitraum bereits verstrichen ist.
Die Berufsunfähigkeit wird anhand von umfangreichen Formularen und Berichten von Ärzten geprüft. Die Beeinträchtigung muss medizinisch nachgewiesen sein.
Beim Thema Berufsunfähigkeitsversicherung und Arthrose kann es verschiedene Szenarien geben, die man unterscheiden sollte:
Fall 1: BU bereits abgeschlossen?
Ein wichtiger Punkt für Erkrankte ist neben der körperlichen Genesung auch die finanzielle Absicherung. Haben Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bereits abgeschlossen, bevor Symptome aufgetreten sind? Dann haben Sie gute Chancen, dass Ihnen diese finanzielle Sicherheit in Form einer BU-Rente bietet. Hierfür muss ein Arzt muss schriftlich die Ursache für die Berufsunfähigkeit nachweisen. Der Versicherer prüft anschließend, ob die Voraussetzung für die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente vorliegen.
Fall 2: BU noch nicht abgeschlossen?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen trotz Arthrose: Geht das? Vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird in der Regel eine Risikoprüfung durchgeführt, die auch Gesundheitsfragen beinhaltet. Basierend auf der Risikoprüfung entscheidet die Versicherungsgesellschaft, ob der Antrag angenommen wird. Alle Fragen zur Gesundheit müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Das Ergebnis der Risikoprüfung kann hierbei unterschiedlich ausfallen: Neben einer Ablehnung des Versicherungsantrags auf Grund von Vorerkrankungen wie zum Beispiel Arthrose ist es auch möglich, dass beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung bestimmte Ursachen für die Berufsunfähigkeit (wie Arthrose) ausgeschlossen werden (Leistungsausschluss) oder ein Risikozuschlag erhoben wird. Es lohnt sich, vor der Antragsstellung eine sogenannte anonyme Voranfrage beim potenziellen Versicherer durchzuführen. So können Sie schnell und einfach herausfinden, ob und zu welchen Bedingungen eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei Arthrose abschließbar ist. Möglich ist dies zum Beispiel mit dem anonymen Quick Risk Tool der LV 1871.




