Ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung bei ADHS möglich?

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Die Diagnose ADHS begleitet viele Menschen ein Leben lang – und damit oft auch die Frage nach der finanziellen Absicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit der Diagnose ADHS abzuschließen ist möglich, aber mit Herausforderungen verbun­den. Versicherer bewerten Risiken individuell und sorgfältig. Bereits diagnostiziertes ADHS kann die Annahmebedingungen erschweren oder zu Ausschlüssen führen. Wir erklä­ren, worauf Betroffene achten sollten, um die bestmögliche Absiche­rung zu erhalten.

Berufsunfähig durch ADHS

ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung) ist eine neurobiologi­sche Entwicklungsstörung, die sich durch Symptome wie Unaufmerksam­keit, Impulsivität und Hyperaktivität äußert. Sie kann den Alltag und die be­rufliche Leistungsfähigkeit beeinträchtigen. Die Auswirkungen von ADHS auf den Berufsalltag sind nicht zu unterschätzen und können je nach Schweregrad erhebliche Einschränkungen bedeuten. Während man­che Betroffene Strategien entwickeln, um ihre Symptome zu kompensieren, kann es in schweren Fällen dazu zu kommen, dass die Betroffenen durch ADHS berufsunfähig werden. Besonders betroffen sind Tätigkeiten, die hohe Struktur, Daueraufmerksamkeit und Stressresistenz erfordern. Ob ADHS zur Berufsunfähigkeit führt, hängt von den konkreten Einschränkungen im Berufsalltag ab, nicht allein von der Diagnose.

Neben ADHS gibt es auch ADS (Aufmerksamkeitsdefizitstörung), ein Subtyp ohne ausgeprägte Hyperaktivität. Menschen mit ADS haben oft Schwierigkeiten mit Konzentration, Motivation und Organisation. Auch diese Symptome können dazu führen, dass Betroffene nicht mehr in der Lage sind, ihre beruflichen Aufgaben zuverlässig zu erfüllen. Besonders in Berufen, die hohe Eigenorganisation oder andauernde Aufmerksamkeit er­fordern, kann ADS eine Berufsunfähigkeit begünstigen.

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Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente

Wurde eine Berufsunfähigkeitsversicherung vor der Diagnose abgeschlos­sen, besteht ein Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente, wenn die durch ADHS verursachten Einschränkungen auf die vertraglich definierte Berufsunfähigkeit zutreffen. In der Regel liegt eine Berufsunfähigkeit vor, wenn Betroffene den zuletzt ausgeübten Beruf auf Grund von Krankheit oder Unfall für mindestens sechs Monate nicht mehr oder nur eingeschränkt ausüben können. Die Einschränkung muss mindestens 50 Prozent betragen.  Wichtig ist außerdem, dass beim Vertragsabschluss alle Ge­sundheitsangaben korrekt gemacht wurden, da falsche oder unvollständige Informationen zur Leistungsverweigerung führen können.

Berufsunfähigkeitsversicherung trotz ADHS abschließen

Viele potenzielle Versicherungsnehmer, die bereits eine ADHS-Diagnose erhalten haben, fragen sich: Kann ich eine Berufsunfähigkeitsversiche­rung trotz ADHS abschließen? Abhängig von der individuellen Situation kann man unter Umständen auch noch mit vorliegender ADHS-Diagnose eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Allerdings ist der Antragsprozess anspruchsvoll, da eine umfassende Gesundheitsprüfung durchgeführt wird, und es kann zu Einschränkungen bei der Versicherung kommen.

Wichtige Aspekte bei der Antragstellung

  • Transparenz bei Vorerkrankungen: Die ADHS- oder ADS-Diagnose muss korrekt im Antrag angegeben werden. Unterschlagene Informatio­nen können dazu führen, dass der Versicherungsschutz im Ernstfall nicht greift.

  • Umfassende Risikoprüfung: Versicherer stellen bei jedem Versicherungsantrag einige Fragen zum Gesundheitszustand des potenziellen Versicherungsnehmers. Bei Vorerkrankungen kommen detaillierte Fra­gen zu bisherigen Behandlungen, Medikamenteneinnahmen und mögli­chen Begleiterkrankungen hinzu.

  • Leistungsausschluss: Abhängig vom Anbieter wird eine Berufs­unfähigkeitsversicherung oft nur mit einem Ausschluss für ADHS gewährt. Das bedeutet, dass Leistungen bei einer Berufsunfähigkeit, die auf Grund von ADHS- oder ADS auftritt, nicht ausgezahlt werden. Wird die Berufsunfähigkeit allerdings von anderen Erkrankungen oder Unfällen verursacht, dann besteht Anspruch auf die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente. Es kann jedoch auch sein, dass der Abschluss der BU-Versicherung nicht möglich ist.

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Fazit: BU-Abschluss nach der Erkrankung

Die Absicherung für den Fall einer Berufsunfähigkeit ist für Menschen mit ADHS zwar erschwert, aber nicht unmöglich. Wer trotz ADHS eine Berufsunfähigkeitsversi­cherung anstrebt, sollte sich frühzeitig informieren, alle Ge­sundheitsfragen ehrlich beantworten und professionelle Beratung in An­spruch nehmen. Wer seine Versicherung bereits vor der Diagnose abgeschlossen hat, kann im Falle einer Berufsunfähigkeit durch ADHS mit einer regelmäßigen Berufsunfähigkeitsrente rechnen, sofern alle Angaben beim Vertragsab­schluss korrekt waren.

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