Was passiert mit der Rürup-Rente im Todesfall?

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Die Rürup-Rente, auch als Basisrente bekannt, ist eine wichtige Säule der privaten Altersvorsorge in Deutschland und besonders für Selbstständige und Freiberufler relevant. Doch was geschieht mit der Rürup-Rente im Todesfall der versicherten Person? Diese Frage ist für viele potenzielle Versicherungsnehmer von entscheidender Bedeutung, da sie Einfluss auf die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen hat. Wir werfen einen Blick auf die Regelungen und Möglichkeiten der Todesfallleistung bei der Basisrente.

Todesfallleistung bei der Basisrente

Die Basisrente dient primär dazu, eine private Altersvorsorge aufzubauen und ist nicht vorrangig auf die Hinterbliebenenvorsorge ausgerichtet. Standardmäßig sieht die Basisrente daher keine Leistungen für Hinterbliebene vor. Dies bedeutet, dass im Todesfall des Versicherten das angesparte Kapital in der Regel verfällt. Diese Regelung kann jedoch durch spezifische vertragliche Vereinbarungen ergänzt werden, um auch bei der Basisrente eine Todesfallleistung sicherzustellen. Versicherungsnehmer haben die Möglichkeit, um ihre Hinterbliebenen finanziell abzusichern.

1. Todesfall vor Rentenbeginn der Basisrente (Ansparphase)

Während der Ansparphase, also der Zeit, in der Beiträge in die Basisrente eingezahlt werden, kann ein Todesfallschutz vereinbart werden, der im Todesfall des Versicherten greift. So bietet die LV 1871 beispielsweise die Möglichkeit das zum Todeszeitpunkt vorhandene Vertragsguthaben an die Hinterbliebenen zu verrenten. Zu den Hinterbliebenen zählen bei der Basisrente nur der Ehepartner, der eingetragene Lebenspartner oder ein in der Ausbildung befindliches Kind des Verstorbenen bis zum Alter von maximal 25 Jahren. Diese Regelung sorgt dafür, dass das angesparte Kapital nicht verloren geht und die finanzielle Sicherheit der Erben gewährleistet ist. Das heißt die Hinterbliebenen erhalten eine regelmäßige Rentenzahlung deren Höhe abhängig vom Vertragsguthaben zum Zeitpunkt des Todes ist.

2. Todesfall nach Rentenbeginn der Basisrente (Auszahlungsphase)

Auch in der Auszahlungsphase, wenn der Versicherte also bereits Rentenzahlungen erhält, gibt es eine Möglichkeit zur Absicherung der Hinterbliebenen. Dabei handelt es sich um die sogenannte Rentengarantiezeit. Bei der LV 1871 können beispielsweise sehr lange Garantiezeiten gewählt werden. Diese stellen sicher, dass im Falle eines Todesfalls die Rentenzahlungen für den restlichen festgelegten Zeitraum an die Hinterbliebenen weitergezahlt werden. Das ermöglicht eine flexible und individuelle Absicherung, da die Garantiezeiten bis zum Rentenbeginn geändert werden können, um den bestmöglichen Schutz zu gewährleisten.

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Fazit: Rürup-Rente und Todesfall

Die Rürup-Rente bietet primär eine Altersvorsorge für den Versicherten selbst und ist nicht automatisch auf die Absicherung von Hinterbliebenen ausgelegt. Es ist daher ratsam, sich vor Abschluss einer Basisrente umfassend zu informieren und die Möglichkeiten zur finanziellen Absicherung der Familie im Todesfall zu prüfen. Eine Möglichkeit für die Hinterbliebenenvorsorge kann beispielsweise auch eine Risikolebensversicherung sein.

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