Wie funktioniert die Auszahlung der Rürup-Rente?
Ab wann kann die Basisrente ausgezahlt werden?
Die Rürup-Rente – auch Basisrente genannt – ist für viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen eine attraktive Möglichkeit, ihre Altersvorsorge zu sichern. Sie überzeugt durch steuerliche Vorteile in der Ansparphase und durch planbare, lebenslange Rentenzahlungen. Doch spätestens mit dem Übergang in den Ruhestand stellt sich die Frage: Wie läuft die Auszahlung der Rente genau ab? Wann beginnt sie, wie wird sie berechnet und ist eine einmalige Auszahlung des Kapitals möglich?
Bei der Basisrente ist der Beginn der Auszahlung gesetzlich klar geregelt: Grundsätzlich kann die Auszahlung frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres beginnen. Spätestens mit dem 85. Lebensjahr muss die Auszahlung jedoch starten – so sieht es der Gesetzgeber vor.
Entscheidend ist dabei, was im Versicherungsvertrag festgelegt wurde. Die Flexibilität innerhalb dieses Rahmens ermöglicht es, steuerliche und finanzielle Überlegungen in die Planung einzubeziehen. Ab Rentenbeginn erhalten Versicherte eine lebenslange, monatliche Zahlung.
Auszahlungsfrequenz der Rürup-Rente
Die Auszahlungsphase beginnt mit dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt – also frühestens ab dem 62. Lebensjahr. Die Auszahlungsfrequenz ist dabei gesetzlich klar definiert: Die Rente wird ausschließlich monatlich gezahlt und das lebenslang. Vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlungen sind nicht vorgesehen.
Diese klare Struktur gibt Planungssicherheit. Wer im Alter auf regelmäßige und sichere Einnahmen setzt, profitiert von diesem Modell. Denn die monatliche Rente schafft Verlässlichkeit – unabhängig davon, wie lange der Ruhestand dauert.
Einmalige Kapitalauszahlung ist bei der Basisrente nicht möglich
Im Gegensatz zu anderen Formen der privaten Rentenversicherung gibt es bei der Rürup-Rente nicht die Möglichkeit einer einmaligen Kapitalabfindung anstelle der monatlichen Rente. Der Gesetzgeber schreibt hier die monatliche Zahlweise vor, weshalb eine Auszahlung des angesparten Kapitals in einer Summe bei der Basisrente nicht erlaubt ist. Auch bei Basisrenten mit Einmalzahlung, d.h. es wird einmalig ein größerer Betrag beim Abschluss der Rentenversicherung eingezahlt und ggf. durch weitere Zuzahlungen aufgestockt, bleibt es beim monatlichen Rhythmus der Rentenzahlung. Gleiches gilt für den Wunsch, sich die Basisrente vorzeitig auszahlen zu lassen. Ein Rückkauf oder eine Auszahlung vor Rentenbeginn ist nicht vorgesehen – das angesparte Kapital bleibt zweckgebunden für die Altersvorsorge.
Diese Regelung schützt Versicherte vor der Gefahr, ihr Vorsorgevermögen frühzeitig aufzubrauchen, und entspricht dem politischen Ziel, Altersarmut langfristig zu vermeiden. Wer Flexibilität in der Kapitalverwendung wünscht, sollte alternative Vorsorgelösungen wie die fondsgebundene Rentenversicherung in Betracht ziehen.






