Steuer:
Allgemeine Informationen
Lebens- und Rentenversicherungen bieten nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern auch steuerliche Vorteile. Grundsätzlich sind die Erträge aus einer Lebensversicherung – also der Unterschied zwischen der ausgezahlten Summe und den eingezahlten Beiträgen – steuerpflichtig. Allerdings gelten dabei besondere Regelungen: Bei Verträgen, die mindestens zwölf Jahre laufen und frühestens ab dem 62. Lebensjahr ausgezahlt werden, muss in der Regel nur die Hälfte des Ertrags mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden (sogenannte „Halbeinkünftebesteuerung“). Beiträge während der Laufzeit können in bestimmten Fällen ebenfalls steuerlich berücksichtigt werden.
Auch bei privaten Rentenversicherungen gilt: Die Rentenzahlungen unterliegen der Einkommensteuer, jedoch nur mit dem sogenannten Ertragsanteil. Wie hoch dieser Anteil ist, hängt vom Alter bei Rentenbeginn ab – je später die Auszahlung beginnt, desto geringer ist der steuerpflichtige Anteil. Bei sofort beginnenden Renten aus Einmalbeiträgen gelten wiederum eigene Regeln.
Bitte beachten Sie: Die individuelle steuerliche Behandlung hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung.
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