Bezugsrecht:

Allgemeine Informationen zum Bezugsrecht
Das Bezugsrecht regelt, wer im Versicherungsfall (z.B. Tod oder Ablauf des Vertrages) die vertraglich vereinbarte Leistung aus der Versicherung erhält, also welche Person oder Institution im Leistungsfall begünstigt wird. Es kann widerruflich oder unwiderruflich vergeben werden. Beim widerruflichen Bezugsrecht kann der Versicherungsnehmer jederzeit Änderungen vornehmen. Beim unwiderruflichen Bezugsrecht ist eine Änderung nur mit Zustimmung des Begünstigten möglich.

War diese Antwort hilfreich oder fehlen Ihnen noch Informationen?
Geben Sie uns gerne Feedback unter folgendem Link: Zum Feedback