Die Lebensversicherung von 1871 a. G. München – ist Spezialist für innovative Berufsunfähigkeits-, Lebens- und Rentenversicherungen.

Hilfe und häufig gestellte Fragen2026-02-12T16:20:36+01:00

Alles rund um den Service der LV 1871

Hilfe und häufig
gestellte Fragen

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Hilfe und häufig gestellte Fragen

Adressänderung:2026-01-26T09:59:22+01:00

Bei einer Adressänderung teilen Versicherungsnehmende ihrer Versicherung mit, dass sich ihre Wohnadresse geändert hat. 

Das stellt sicher, dass wichtige Informationen und Unterlagen weiterhin korrekt zugestellt werden können. 

Wichtige Punkte: 

  • Definition: 
    • Mitteilung über eine neue Wohnanschrift an die Versicherung. 
  • Besondere Merkmale: 
    • Die Änderung gilt für alle bestehenden Verträge. 
    • Eine aktuelle Adresse ermöglicht den reibungslosen Versand von Vertragsunterlagen, Rechnungen oder wichtigen Informationen. 
    • Auch für eventuelle Schadenbearbeitungen ist eine aktuelle Adresse notwendig. 

Warum ist die Adressänderung wichtig? 

Eine korrekte Adresse sorgt dafür, dass Versicherungsunternehmen jederzeit zuverlässig mit Versicherungsnehmenden kommunizieren können. 

So gehen keine wichtigen Informationen verloren, und Leistungen können problemlos abgewickelt werden. 

Wie kann ich meine Adresse ändern?2026-03-24T12:57:59+01:00

Die Adressänderung kann einfach über das Kundenportal gemeldet werden.
Dort können Versicherungsnehmende nach dem Login die Änderung vornehmen.

Alternativ steht auch ein Onlineformular zur Adressänderung zur Verfügung oder Ihr Versicherungsbetreuer kümmert sich um die Angelegenheit. 

Was muss ich tun, wenn ich in das Ausland gezogen bin?2025-11-17T17:10:56+01:00

Zusätzlich zur Adressänderung benötigen wir von Ihnen das unterschriebene Formular "Selbstauskunft – Steuerpflicht im Ausland". Dieses finden Sie im Bereich https://www.lv1871.de/service/vertragsservice/#Formulare 

 

Alternativ steht auch ein Webformular zur Adressänderung zur Verfügung (Dieses finden Sie hier: [https://www.lv1871.de/service/kundenservice/#adressaenderung) oder Ihr Versicherungsbetreuer kümmert sich um die Angelegenheit. 

Namensänderung:2025-11-17T17:34:38+01:00

Bei einer Namensänderung teilen Versicherungsnehmende ihrer Versicherung mit, dass sich ihr Nachname geändert hat – zum Beispiel durch Heirat, Scheidung oder aus anderen persönlichen Gründen. 

Wichtige Punkte: 

  • Definition:
    • Mitteilung über eine Namensänderung zur Aktualisierung der Vertragsdaten. 
  • Besondere Merkmale: 
    • Der neue Name wird in allen Verträgen und Dokumenten angepasst. 
    • Eine Namensänderung ist wichtig für die eindeutige Zuordnung von Verträgen und Leistungen. 
    • Ein entsprechender Nachweis (zum Beispiel Heiratsurkunde) ist erforderlich. 

Warum ist die Namensänderung wichtig? 

Nur mit einer korrekten Namensführung in den Verträgen ist sichergestellt, dass alle Leistungen ordnungsgemäß abgewickelt und zugeordnet werden können.
Auch im Leistungsfall verhindert dies mögliche Missverständnisse oder Verzögerungen. 

Wie kann ich meinen Namen ändern?2026-03-24T12:59:05+01:00

Die Namensänderung kann einfach über das Kundenportal gemeldet werden.
Dort können Versicherungsnehmende nach dem Login die Änderung vornehmen und den erforderlichen Nachweis (z.B. Heiratsurkunde, Namensänderungsurkunde, Personalausweis (Vorder- und Rückseite)) hochladen. 

Alternativ steht auch ein Online zur Namensänderung zur Verfügung oder Ihr Versicherungsbetreuer kümmert sich um die Angelegenheit. 

Wie oft kann ich meinen Namen ändern?2026-02-05T15:16:07+01:00

Die Namensänderung kann immer dann gemeldet werden, wenn sich der Name offiziell ändert – zum Beispiel durch Heirat, Scheidung oder aus anderen Gründen.

Bezugsrecht:2025-11-03T11:20:12+01:00

Allgemeine Informationen zum Bezugsrecht
Das Bezugsrecht regelt, wer im Versicherungsfall (z.B. Tod oder Ablauf des Vertrages) die vertraglich vereinbarte Leistung aus der Versicherung erhält, also welche Person oder Institution im Leistungsfall begünstigt wird. Es kann widerruflich oder unwiderruflich vergeben werden. Beim widerruflichen Bezugsrecht kann der Versicherungsnehmer jederzeit Änderungen vornehmen. Beim unwiderruflichen Bezugsrecht ist eine Änderung nur mit Zustimmung des Begünstigten möglich.

Warum ist das Bezugsrecht wichtig?2025-10-30T12:52:43+01:00

Es stellt sicher, dass die gewünschte Person im Versicherungsfall abgesichert ist – ohne Umwege über gesetzliche Erbfolgen oder Klärungen.

Wer bekommt im Leistungsfall das Geld?2025-11-03T11:34:40+01:00

Die im Vertrag benannte begünstigte Person (Bezugsberechtigte) erhält die Versicherungsleistung – etwa im Todesfall der versicherten Person. Ist kein Bezugsrecht festgelegt, fällt die Leistung in die Erbmasse.

Kann ich das ändern?2025-11-03T11:35:12+01:00

Ja, das Bezugsrecht kann jederzeit geändert werden, solange es widerruflich vereinbart wurde. Ist das Bezugsrecht unwiderruflich, ist eine Änderung nur mit schriftlicher Zustimmung der bisher begünstigten Person möglich.

Wem kann ich das Geld vermachen?2025-11-03T11:35:40+01:00

Das Geld kann jeder natürlichen oder juristischen Person vermacht werden – z. B. einem Familienmitglied, einer vertrauten Person, einer Organisation oder einem Unternehmen. Entscheidend ist, dass diese Person oder Institution klar und eindeutig im Bezugsrecht benannt ist.

Wie kann ich das Bezugsrecht ändern?2026-03-24T13:01:43+01:00

Ihnen steht ein Formular zur Bezugsrechtsänderung zur Verfügung oder Sie wenden sich an Ihren Versicherungsbetreuer.

Kündigung:2026-01-12T14:35:10+01:00

Allgemeine Informationen zur Kündigung

Eine Kündigung ist immer mit finanziellen Nachteilen verbunden. Sollten Sie Zahlungsschwierigkeiten haben, kann eine Anpassung des Vertrags von Vorteil sein. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter dem Punkt „Beitragszahlung“. Gerne beraten wir Sie auch telefonisch über Ihre Möglichkeiten.

Wie kann ich eine Kündigung einreichen?2026-03-18T10:52:26+01:00

Grundsätzlich ist die Textform ausreichend. Das bedeutet, dass die Kündigung in lesbarer Form übermittelt werden muss, zum Beispiel per E-Mail oder als unterschriebener Brief. Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht erforderlich, solange der Absender erkennbar ist. Das bedeutet, dass Ihr Vor- und Nachname aus der E-Mail-Adresse klar hervorgehen muss, z. B. vorname.nachname@beispiel.de oder nachname-vorname@beispiel.de.

Sie können auch die sichere Kommunikation über unser Kundenportal nutzen. Sollte der Vertrag abgetreten sein, benötigen wir die schriftliche Zustimmung des Abtretungsgläubigers.

Wie lange muss ich auf meine Auszahlung warten? Wann wird mein Vertrag ausbezahlt?2026-03-18T10:53:56+01:00

Je nach Tarif, den Sie abgeschlossen haben, können unterschiedliche Faktoren die Bearbeitungsdauer beeinflussen. Dies können beispielsweise sein:

Bei fondsgebundenen Tarifen müssen immer erst die Fondskurse zum Kündigungsstichtag vorhanden sein, bevor die Auszahlung bearbeitet werden kann. Das kann je nach Fonds einige Werktage nach Inkrafttreten der Kündigung in Anspruch nehmen.

Handelt es sich um einen Riestervertrag, so muss die Kündigung erst der zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen angezeigt und auf die Zulagenrückforderung gewartet werden.

Die Kündigungsfrist zu Ihrem Versicherungsvertrag finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, welche Ihrem Versicherungsschein beiliegen.

Warum wird von meiner Versicherungsleistung Kapitalertragssteuer einbehalten?2026-01-12T14:38:03+01:00

Erträge aus Versicherungsverträgen unterliegen auch der Kapitalertragssteuerpflicht. Nähere Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt „Steuer“.

Zu welchem Termin kann ich kündigen?2025-11-03T08:45:36+01:00

Den für Sie zutreffenden Termin finden Sie in Ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen, welche Ihrem Versicherungsschein beiliegen. Gerne beraten wir Sie auch telefonisch hierzu.

Wie hoch ist die Auszahlung?2026-01-12T14:55:32+01:00

Die Höhe Ihres Versicherungsvermögens können Sie der letzten jährlichen Standmitteilung entnehmen oder in unserem Kundenportal Meine LV1871 einsehen.

Beitragszahlung:2026-01-29T15:17:27+01:00

Allgemeine Informationen zur Beitragszahlung

Die Beitragszahlung ist ein zentraler Bestandteil eines Versicherungsvertrags, da sie die Grundlage für den vereinbarten Versicherungsschutz und den späteren Leistungsanspruch bildet. Die pünktliche Zahlung stellt sicher, dass der Versicherungsschutz uneingeschränkt bestehen bleibt und die vertraglich vereinbarten Leistungen im Leistungsfall erbracht werden können. Gleichzeitig kann es im Laufe der Vertragsdauer zu Situationen kommen, in denen sich die finanzielle Situation ändert oder Fragen zur Zahlungsweise entstehen. Die folgenden Fragen und Antworten geben einen Überblick über typische Themen rund um die Beitragszahlung und zeigen auf, welche Möglichkeiten in besonderen Situationen bestehen.

Was passiert, wenn ich den Erstbeitrag nicht rechtzeitig zahle?2025-11-13T09:23:22+01:00

Damit Ihr Versicherungsschutz beginnt, müssen Sie den Erstbeitrag rechtzeitig und vollständig zahlen. Wenn Sie den Erstbeitrag nicht rechtzeitig zahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab Zahlungseingang. Zahlen Sie gar nicht, besteht kein Versicherungsschutz und der Vertrag kann von uns aufgehoben werden.

Was passiert bei Nichtzahlung der Folgebeiträge? Was sind die Folgen?2025-11-03T08:46:59+01:00

Bei Nichtzahlung der Folgebeiträge leiten wir ein qualifiziertes Mahnverfahren ein. Werden trotz Mahnung der angemahnte Betrag bzw. zusätzlich offene Beiträge nicht fristgerecht bezahlt, kann Ihr Versicherungsschutz gefährdet sein. Über Frist und Folgen informieren wir Sie detailliert im Mahnschreiben. Werden die Folgebeiträge weiterhin nicht bezahlt, erfolgt die Beitragsfreistellung des Versicherungsvertrags. Ist die Beitragsfreistellung aus versicherungstechnisch Gründen nicht möglich, erfolgt die Kündigung. Sofern ein Rückkaufswert vorhanden ist, zahlen wir diesen entsprechend aus.

Kann mein Beitrag an einem anderen Termin abgebucht werden?2025-11-13T09:24:45+01:00

Sie können wählen, ob Ihre Beiträge jeweils zum 1. oder zum 15. eines Monats abgebucht werden sollen. Sofern Sie den Abbuchungstermin ändern möchten, teilen Sie uns das gerne schriftlich mit. (Ausgenommen sind Riesterverträge sowie Versicherungsverträge der betrieblichen Altersversorgung)

Ich habe Zahlungsschwierigkeiten – was kann ich tun?2026-03-19T15:13:50+01:00

Änderung der Beitragszahlungsweise: zahlen Sie heute Ihre Beiträge als Jahresbeitrag, Halbjahresbeitrag oder Vierteljahresbeitrag? Dann wäre die Umstellung auf monatliche Zahlungsweise und damit einer Reduzierung der Beitragshöhe evtl. eine Lösung.

Beitrags-/Summenreduzierung: Sollten Sie in eine finanzielle schwierige Situation geraten, bieten wir Ihnen flexible Lösungen an. Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Ihren Beitrag befristet oder dauerhaft zu reduzieren. Sprechen Sie uns einfach an – gemeinsam finden wir eine Lösung, die zu Ihrer Situation passt, ohne dass Sie Ihren Versicherungsschutz ganz aufgeben müssen.

Beitragsfreistellung: Sie haben die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Lebensversicherung auf Wunsch beitragsfrei stellen, wenn Sie vorübergehend keine Beiträge zahlen möchten. Bitte beachten Sie: Eine Beitragsfreistellung kann Auswirkungen auf Ihre Leistungen haben – insbesondere auf die Ablaufleistung oder den Versicherungsschutz.

Wenn Sie Ihre Versicherung später wieder aktivieren möchten, ist dies grundsätzlich möglich. Die Wiederinkraftsetzung muss innerhalb von 2 oder 3 Jahren (die Wiederinkraftsetzungsfrist ist abhängig vom Versicherungsbeginn) nach Beginn der Beitragsfreistellung beantragt werden und kann von einer Gesundheitsprüfung abhängig sein.

Bitte sprechen Sie uns rechtzeitig an – wir beraten Sie gern zu Ihren Möglichkeiten und den Auswirkungen einer Beitragsfreistellung.

Beitragsstundung: Wir bieten Ihnen die Möglichkeit nach Ablauf einer Frist nach Versicherungsbeginn, Ihre Beiträge vorübergehend zu stunden. Das bedeutet: Sie setzen die Beitragszahlung für einen begrenzten Zeitraum aus – Ihr Versicherungsschutz bleibt dabei in vollem Umfang bestehen.

Das sollten Sie wissen:

  • Die Stundung gilt für einen individuell vereinbarten Zeitraum
  • Die während der Stundung nicht gezahlten Beiträge können Sie entweder in einem Betrag nachzahlen oder wir verrechnen diese mit der Restlaufzeit (Erhöhung Beitrag oder Reduzierung Versicherungsleistung)
  • Eine Stundung ist nur nach vorheriger Prüfung und schriftlicher Vereinbarung gemäß geltenden Tarifen und Fristen möglich.
Wie ändere ich meine Bankverbindung für den Beitragseinzug?2025-11-13T10:34:47+01:00

Am schnellsten und einfachsten ändern Sie Ihre Bankverbindung direkt in unserem Kundenportal. Dort können Sie Ihre Daten sicher und jederzeit selbst aktualisieren.

👉 Zum Kundenportal

Falls Sie keinen Zugang zum Kundenportal haben, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Geben Sie dort Ihre neue Bankverbindung an – wir kümmern uns um den Rest.

Sofern die Beiträge künftig von einer anderen Person abgebucht werden sollen bzw. handelt es sich um die erstmalige Erteilung eines Lastschriftverfahrens (SEPA-Mandat) benötigen wir das SEPA-Lastschriftmandat.

Bitte beachten Sie: Die Änderung gilt erst ab dem Zeitpunkt, an dem sie von uns bestätigt wurde. Bereits laufende Abbuchungen können nicht mehr gestoppt werden.

Wie ändere ich meine Bankverbindung für die Rentenzahlung?2025-11-03T08:48:11+01:00

Am schnellsten und einfachsten ändern Sie Ihre Bankverbindung direkt über unser Kontaktformular. Bitte beachten Sie: Die Änderung gilt erst ab dem Zeitpunkt, an dem sie von uns verarbeitet wurde. Bereits laufende Auszahlungen können nicht mehr geändert werden.

Leistungsfall:2026-01-27T10:59:00+01:00

Allgemeine Informationen zu Leistungsfall
Ein Leistungsfall ist der Eintritt eines im Versicherungsvertrag vereinbarten Ereignisses, das einen Anspruch auf die dort festgelegte Leistung auslöst.

Wie kann ich einen Leistungsfall beantragen?2026-03-18T14:12:59+01:00

Einen Berufsunfähigkeitsfall können Sie einfach und unkompliziert in unserem Kundenportal beantragen
Sollten Sie noch nicht angemeldet sein, können Sie dort auch die Unterlagen für die Registrierung beantragen.

Haben Sie eine betriebliche Altersversorgung?

Füllen Sie bitte untenstehende Felder aus, wir senden Ihnen dann ein Formular zur Beantragung der Leistung zu:

  • Vorname
  • Nachname
  • Geburtsdatum
  • Versicherungsnummer

Eine Sterbefallleistung können Sie uns per Post oder per E-Mail melden. Bitte beachten Sie, dass der Versicherungsschein im Original per Post eingereicht werden muss.

Damit wir den Sterbefall bearbeiten und eine Auszahlung prüfen können, benötigen wir folgende Informationen und Unterlagen:

  • Wer ist verstorben?
  • Wer meldet den Sterbefall?
  • Sterbeurkunde (Kopie ausreichend)
  • Bankverbindung des/der Anspruchsberechtigten – bitte unterschrieben
  • Original-Versicherungsschein (ggf. Verlust- und Haftungserklärung)

Bitte beachten Sie:
Falls im Vertrag kein Bezugsrecht für die Leistung im Todesfall vereinbart wurde, kann es erforderlich sein, dass wir zusätzlich eine Erbenerklärung anfordern. In diesem Fall informieren wir Sie gesondert.

Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Seite. Zögern Sie nicht, sich an unseren Kundenservice zu wenden.

Wie kann ich einen Sterbefall melden?2026-03-18T16:23:22+01:00

Der Verlust eines geliebten Menschen ist eine schwere Zeit, in der viele Dinge geregelt werden müssen. Wir möchten Sie dabei so gut wie möglich unterstützen und Ihnen die nächsten Schritte erleichtern.

Damit wir den Todesfall bearbeiten und eine Auszahlung prüfen können, benötigen wir folgende Informationen und Unterlagen:

  • Wer ist verstorben?
  • Wer meldet den Sterbefall?
  • Sterbeurkunde (Kopie ausreichend)
  • Bankverbindung des/der Anspruchsberechtigten – bitte unterschrieben
  • Original-Versicherungsschein (ggf. Verlust- und Haftungserklärung)

Bitte beachten Sie:
Falls im Vertrag kein Bezugsrecht für die Leistung im Todesfall vereinbart wurde, kann es erforderlich sein, dass wir zusätzlich eine Erbenerklärung anfordern. In diesem Fall informieren wir Sie gesondert.

Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Seite. Zögern Sie nicht, sich an unseren Kundenservice zu wenden.

Was muss ich bei einer Arbeits-/Berufsunfähigkeit einreichen?2025-11-03T08:49:33+01:00

Am einfachsten können Sie den Leistungsfall für die Arbeits- oder Berufsunfähigkeit in unserem Kundenportal melden. Sollten Sie noch nicht angemeldet sein, können Sie dort auch die Unterlagen für die Registrierung beantragen.

Wie bekomme ich meine Rente?2026-03-18T14:03:52+01:00

Wir schreiben Sie unaufgefordert ca. zwei Monate vor Ablauf des Vertrages an und teilen Ihnen mit, wie der genaue Ablauf der Auszahlung erfolgt und welche Werte zu erwarten sind. Bitte beachten Sie, dass bei fondsgebundenen Verträgen hier nur ein vorläufiger Wert mitgeteilt werden kann, da die Werte erst bei Verkauf der Fondsanteile zum Ablauftermin bekannt sind.

Bei der Beantragung der Rente teilen sie uns bitte Ihre Steueridentifikationsnummer mit und auf welche Bankverbindung Sie die Rentenzahlung wünschen.

Die Rente wird, je nachdem wie Sie es beantragt haben, monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich ausgezahlt. Die Informationen hierzu finden Sie in Ihrem Versicherungsschein.

Sollte für Ihren Vertrag eine Zession, also eine Abtretung an eine Firma oder andere Person vorliegen, wird diese ebenfalls über den anstehenden Ablauf informiert. Zur Auszahlung wird dann die schriftliche Zustimmung des Begünstigten benötigt.

Was ist der Unterschied in den Rentenmodellen?2025-11-03T08:50:07+01:00

Dynamische Rente:

Die laufenden Überschussanteile werden als Einmalbeitrag eingesetzt, um in Form einer zusätzlichen Bonusrente die künftige Rentenleistung zu erhöhen. Diese Bonusrente wird anteilig zusammen mit der vereinbarten Leibrente ausbezahlt. Die laufenden Renten sind zu jedem Zeitpunkt der Rentenbezugszeit in ihrer Höhe garantiert: Auch bei einer Senkung der Überschussbeteiligung kann die Rente nicht fallen. Nur die zukünftigen Rentenerhöhungen fallen geringer aus.

Teildynamische Rente:

Ein Teil der jährlichen Überschussanteile wird für eine konstante Zusatzrente verwendet: die Sockelrente. Die verbleibenden Überschussanteile werden eingesetzt, um zusätzliche beitragsfreie Renten zu bilden: die Bonusrenten. Die konstante Zusatzrente und die Bonusrente erhöhen die laufende Rentenleistung. Um die genauen Anteile von Sockelrente und Bonusrente an den Überschussanteilen festzusetzen, vereinbaren Sie mit dem Versicherungsnehmer einen Sockelprozentsatz. Dieser Sockelprozentsatz kann zwischen 1 und 90 Prozent angesetzt werden. Ist eine Rentengarantiezeit vereinbart, so gilt: Stirbt die versicherte Person während dieser Rentengarantiezeit, dann reduziert sich die konstante Zusatzrente.

Flexible Rente:

Die jährlich anfallenden Überschussanteile werden eingesetzt, um eine konstante Zusatzrente zu bilden. Die Höhe der Rente ist gleichbleibend, solange die deklarierte Überschussbeteiligung unverändert bleibt.

Ist eine Rentengarantiezeit vereinbart und stirbt die versicherte Person während dieser Rentengarantiezeit, reduziert sich die flexible Zusatzrente.

Wie ist das Vorgehen bei Vertragsablauf von kapitalbildenden Verträgen?2026-03-18T14:05:01+01:00

Wir schreiben Sie zwei Monate vor Ablauf des Vertrages an und teilen Ihnen mit, wie der genaue Ablauf der Auszahlung erfolgt und welche Werte zu erwarten sind. Bitte beachten Sie, dass bei fondsgebundenen Verträgen hier noch kein endgültiger Wert mitgeteilt werden kann, da die Werte erst bei Verkauf der Fondsanteile zum Ablauftermin bekannt sind.

Sollte für Ihren Vertrag eine Zession, also eine Abtretung an eine Firma oder andere Person vorliegen, wird diese ebenfalls über den anstehenden Ablauf informiert. Zur Auszahlung wird dann die schriftliche Zustimmung des begünstigten benötigt.

Warum wird eine Lebensbescheinigung angefordert?2026-01-27T11:14:53+01:00

Wir müssen in regelmäßigen Abständen prüfen, ob die versicherte Person noch lebt. Dies ist aus folgenden Gründen notwendig:

  • Während der Garantiezeit: Falls die versicherte Person nicht mehr lebt, müssen wir sicherstellen, dass die weiteren Rentenzahlungen ausschließlich dem Bezugsberechtigten zukommen.
  • Nach der Garantiezeit und bei Verträgen ohne Garantiezeit: Falls die versicherte Person nicht mehr lebt, enden die Rentenleistungen mit Ablauf des Monats, in dem der Versicherte gestorben ist.
Kundenportal:2025-11-03T08:50:36+01:00

Allgemeine Informationen zum Kundenportal
Erledigen Sie Ihre Anliegen schnell, sicher und bequem – jederzeit und überall. Unser digitales Kundenportal bietet Ihnen volle Kontrolle und maximale Flexibilität. Ob Vertragsverwaltung, Dokumentenabruf oder individuelle Anpassungen – mit nur wenigen Klicks haben Sie alles im Griff.

24/7 verfügbar – Unabhängig von Öffnungszeiten

Einfach & schnell – Intuitive Bedienung

Sicher & transparent – Alle Daten an einem Ort

Wie kann ich einen Zugang zum Kundenportal beantragen?2025-11-03T08:53:35+01:00

Wir freuen uns, dass Sie sich an unserem Kundenportal anmelden möchten. Hier geht es direkt zur „Registrierung“.

Welche Vorteile hat das Kundenportal?2025-11-03T08:53:49+01:00
  • 24/7 verfügbar – Unabhängig von Öffnungszeiten
  • Einfach & schnell – Intuitive Bedienung
  • Sicher & transparent – Alle Daten an einem Ort
Mein Zugang zum Kundenportal ist gesperrt. Wie kann der Zugang entsperrt werden?2025-11-03T08:54:05+01:00

Bitte wenden Sie sich telefonisch an unseren Kundenservice – Telefonnummer: 089/55167-1818.

Kann ich das Kundenportal als App nutzen?2025-11-03T08:54:20+01:00

Das Kundenportal steht aktuell leider nicht als App zur Verfügung.

Ich habe mein Passwort vergessen. Wie kann ich ein neues Passwort beantragen?2025-11-03T08:54:39+01:00

Nutzen Sie hierfür ganz einfach die Funktion „Passwort zurücksetzen“. Nach Eingabe Ihrer Kundennummer können Sie das Passwort ganz einfach zurücksetzen.

Welche Geschäftsvorgänge können im Kundenportal durchgeführt werden?2026-01-27T11:34:49+01:00

Folgende Geschäftsvorfälle können Sie über das Kundenportal anstoßen bzw. beantragen:

  • Verträge beauskunften (incl. Werten und Zusatzversicherungen)
  • Adresse ändern
  • Namen ändern
  • Bankverbindung ändern
  • Mobilnummer ändern
  • Mailadresse ändern
  • Postzustellung ändern
  • Leistungsfälle beantragen
  • Postfach – digitale Postzustellung
  • Passwort zurücksetzen
  • Dynamikwiderspruch/Ausschluss durchführen
  • Vertragsbezogene allgemeine Anfrage einreichen
  • Zuzahlung einreichen
  • Anlagestrategie wechseln
  • Garantiefonds wechseln
  • Shift/Switch durchführen
Welche Möglichkeiten für die Absicherung meines Kundenportals habe ich? Sie haben zwei Möglichkeiten, sich in Ihrem Kundenportal anzumelden:2025-11-03T08:55:11+01:00

Sie können sich mit Ihrer Kundennummer und Ihrem Passwort, oder – für zusätzliche Sicherheit – mit einer 2-Faktor-Authentifizierung am Kundenportal anmelden.

Wenn Sie sich für die 2-Faktor-Authentifizierung entscheiden, benötigen Sie eine entsprechende App, z. B. die Google Authenticator– oder Microsoft Authenticator-App auf Ihrem Smartphone.

Wir empfehlen, die Einrichtung der Zwei-Faktor-Authentifizierung an einem Laptop oder Tablet zu starten. So können Sie mit Ihrem Smartphone den QR-Code bequem einscannen und die App einrichten.

Warum nutzen wir die 2-Faktor-Authentifizierung (2FA)?2025-11-03T08:55:26+01:00

Die 2-Faktor-Authentifizierung (2FA) bietet zusätzlichen Schutz für Ihre sensiblen Daten. Als Lebensversicherer verarbeiten wir besonders schützenswerte Informationen – daher ist es uns wichtig, dass nur Sie Zugriff auf Ihr Kundenkonto haben. Die 2FA ist eine Sicherheitsanforderung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und schützt Sie zuverlässig vor unbefugtem Zugriff, selbst wenn Ihr Passwort einmal in falsche Hände geraten sollte.

Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir die Nutzung der 2FA ausdrücklich. Wenn Sie möchten, können Sie jedoch auf die 2FA verzichten. Bitte beachten Sie dabei, dass der Schutz Ihrer Daten ohne diese zusätzliche Sicherheitsstufe deutlich geringer ist.

Kann ich als Versicherungsmakler auf das Kundenportal zugreifen?2025-11-03T08:55:42+01:00

Ein Zugriff auf das Kundenportal ist nur unseren Versicherungsnehmern vorbehalten.

Kann das Kundenportal auch für betriebliche Altersvorsorgeverträge beantragt werden?2025-11-03T08:55:55+01:00

Ein Zugriff ist leider nur für private Versicherungsverträge möglich, bei denen Sie der Versicherungsnehmer sind.

Steuer:2025-11-03T08:56:12+01:00

Allgemeine Informationen
Lebens- und Rentenversicherungen bieten nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern auch steuerliche Vorteile. Grundsätzlich sind die Erträge aus einer Lebensversicherung – also der Unterschied zwischen der ausgezahlten Summe und den eingezahlten Beiträgen – steuerpflichtig. Allerdings gelten dabei besondere Regelungen: Bei Verträgen, die mindestens zwölf Jahre laufen und frühestens ab dem 62. Lebensjahr ausgezahlt werden, muss in der Regel nur die Hälfte des Ertrags mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden (sogenannte „Halbeinkünftebesteuerung“). Beiträge während der Laufzeit können in bestimmten Fällen ebenfalls steuerlich berücksichtigt werden.

Auch bei privaten Rentenversicherungen gilt: Die Rentenzahlungen unterliegen der Einkommensteuer, jedoch nur mit dem sogenannten Ertragsanteil. Wie hoch dieser Anteil ist, hängt vom Alter bei Rentenbeginn ab – je später die Auszahlung beginnt, desto geringer ist der steuerpflichtige Anteil. Bei sofort beginnenden Renten aus Einmalbeiträgen gelten wiederum eigene Regeln.

Bitte beachten Sie: Die individuelle steuerliche Behandlung hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung.

Wann muss ich Steuern zahlen und warum?2025-11-03T10:07:34+01:00

Erst im Leistungsfall oder bei vorzeitiger Auszahlung können Steuern für Ihren Versicherungsvertrag anfallen. Dies ist abhängig von dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, des Auszahlungstermins und des Tarifs. Nähere Informationen können Sie Ihrer letzten jährlichen Standmitteilung entnehmen oder sich telefonisch bzw. schriftlich an uns wenden. Steuerliche Beratung dürfen wir nicht vornehmen, bitte wenden Sie sich bei Fragen an Ihren Steuerberater.

Warum zahle ich Kirchensteuer?2025-11-03T10:07:51+01:00

Wird Kapitalertragsteuer fällig und Sie gehören einer kirchensteuerpflichtigen Religionsgemeinschaft an, sind wir verpflichtet Kirchensteuer abzuführen.

Ich gehöre keiner kirchensteuerpflichtigen Religionsgemeinschaft an bzw. bin aus der Kirche ausgetreten – kann ich hinterlegen, dass keine Kirchensteuer abgezogen wird?2025-11-03T14:59:43+01:00

Im Leistungsfall fragen wir Ihre Religionszugehörigkeit beim Bundeszentralamt für Steuern ab. Es wird nur Kirchensteuer abgeführt, wenn Sie einer kirchensteuerpflichtigen Religionsgemeinschaft angehören.

Wo finde ich meine Steuer-Identifikationsnummer?2026-01-12T14:58:54+01:00

Die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) finden Sie im Informationsschreiben Ihres Finanzamtes auf einem Ihnen vom Bundeszentralamt für Steuern übersandten Schreiben auf Ihrem letzten Einkommenssteuerbescheid.

Wie finde ich bei mehreren Nummern die „richtige“ Steuer-Identifikationsnummer heraus?2025-11-03T10:08:37+01:00

Die Steuer-ID muss 11-stellig sein, kürzere Nummern sind falsch. Nur eine der ersten 10 Ziffern darf zweimal vorkommen (die elfte Ziffer ist eine Prüfziffer). Die Steuer-ID ist nicht die Steuernummer und somit nicht durch / getrennt.

Ich brauche eine Beitragsbescheinigung für das Finanzamt – wie erhalte ich diese?2025-11-03T10:08:50+01:00

Verständigen Sie uns hierzu schriftlich oder telefonisch. Gerne senden wir Ihnen dann jährlich im 1. Quartal eine Beitragsbescheinigung zu.

Wieso werde ich so oft wegen Steuerpflicht im Ausland angeschrieben?2025-11-03T10:09:04+01:00

Wenn Sie ins Ausland umziehen oder eine nicht-deutsche Staatsangehörigkeit haben, sind wir gesetzlich verpflichtet, abzufragen, ob Sie im Ausland steuerpflichtig sind. Sobald wir eine schriftliche Rückmeldung von Ihnen erhalten, werden wir die Schreiben nicht mehr versenden.

Wird bei Auszahlung irgendetwas steuerlich gemeldet?2026-03-18T10:54:39+01:00

Ja, bei Vertragsänderungen oder Auszahlungen können verschiedene steuerliche Meldungen erforderlich sein. In manchen Fällen müssen wir bestimmte Informationen an das Finanzamt oder das Bundeszentralamt für Steuern weitergeben. Zum Beispiel bei Rentenzahlungen, nach einem Todesfall oder wenn der Versicherungsnehmer gewechselt wird. Ob und wie genau etwas gemeldet wird, hängt von der Art und Höhe der Auszahlung beziehungsweise des Vertragsguthabens ab. Bei Fragen zur steuerlichen Behandlung empfehlen wir, sich zusätzlich bei einem Steuerberater oder direkt beim Finanzamt zu informieren.

Soll ich einen Freistellungsauftrag erteilen? Wenn ja, wann und wie mache ich das?2026-01-12T14:57:07+01:00

Wird bei Auszahlung Kapitalertragsteuer fällig, können Sie die Überschüsse bis zu 1.000 Euro (Verheiratete bei Zusammenveranlagung 2.000 Euro) pro Jahr freistellen. Sie können vor Auszahlung anfragen, ob Sie einen Freistellungsauftrag einreichen können. Ein passendes Formular finden Sie hier.

Beitragserhöhung:2026-01-26T10:09:12+01:00

Eine Erhöhung der Versicherungssumme ist abhängig vom gewählten Versicherungstarif. Im Rahmen von ggfs. vertraglich vereinbarten Nachversicherungsgarantien (z. B. bei bestimmten Lebensereignissen wie Heirat, Geburt eines Kindes) haben Sie die Möglichkeit zur Erhöhung. Bitte beachten z.B. bei Heirat, Geburt eines Kindes etc. das ihr aktueller Versicherungsschutz ggfs. nicht mehr zu Ihrer aktuellen Lebenssituation passt. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Versicherungsvermittler damit Sie dieser zur Nachversicherungsgarantie beraten kann.

Wann kann ich die Versicherungssumme erhöhen?2026-01-26T10:12:20+01:00

Im Rahmen von vertraglich vereinbarten Nachversicherungsgarantien (z. B. bei bestimmten Lebensereignissen wie Heirat, Geburt eines Kindes). Außerhalb dieser Anlässe ist eine Erhöhung grundsätzlich jederzeit möglich, jedoch meist mit erneuter Gesundheitsprüfung.

Wie kann ich die Versicherungssumme erhöhen?2026-03-24T13:19:07+01:00

Schreiben Sie uns gerne per E-Mail oder Kontaktformular die gewünschte neue Versicherungssumme. Wir überprüfen dann gerne, ob und zu welchen Bedingungen die Erhöhung der Versicherungssumme möglich ist.

Was muss ich beachten?2026-01-26T10:13:45+01:00
  • Prüfen Sie vor der Erhöhung, ob Ihre Police eine Nachversicherungsgarantie enthält.
  • Bei Erhöhungen außerhalb garantierter Optionen ist eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich.
  • Die Beitragshöhe wird entsprechend der neuen Versicherungssumme angepasst.
Vertragsfragen:2026-01-29T15:19:05+01:00

Allgemeine Informationen zu Vertragsfragen
In der Rubrik Vertragsfragen finden Sie allgemeine Informationen rund um Ihren Versicherungsvertrag.

Habe ich im Ausland Versicherungsschutz?2026-03-24T13:18:17+01:00

Bei einer Vielzahl von Versicherungsverträgen greift ein weltweiter Versicherungsschutz. Für nähere Informationen prüfen Sie bitte die Versicherungsbedingungen.

Kann ich ein Darlehen beantragen?2026-03-18T16:20:41+01:00

Ja, es gibt die Möglichkeit bei Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen ein Policendarlehen zu beantragen. Bei fondsgebundenen Verträgen können Sie eine Teilauszahlung (Formular Teilauszahlung) beantragen. Teilen Sie uns Ihre Anfrage zum Policendarlehen ganz einfach und bequem in unserem Kundenportal mit.

Wo finde ich Bedingungen/Unterlagen zum Vertrag?2025-11-03T10:10:53+01:00

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, welche Ihrem Versicherungsvertrag zugrunde liegen, hängen Ihrem Versicherungsschein bei. Im Kundenportal werden Ihre Verträge aufgelistet. Alle Dokumente die wir an Sie versenden, können Sie in Ihrem digitalen Postfach einsehen und downloaden.

Bin ich gut versichert? Reicht mein Versicherungsschutz?2026-03-24T13:19:36+01:00

Falls Sie sich nicht sicher sind ob Sie ausreichend versichert sind, wenden Sie sich bitte an Ihren Versicherungsvermittler oder an unser Kundenberatungsteam.

Wie hoch sind die Kosten?2025-11-03T10:11:19+01:00

Die Abschluss- und Vertriebskosten sowie Verwaltungskosten hängen von verschiedenen Faktoren ab. In dem für Sie individuell erstellten Versorgungsvorschlag werden die Effektivkosten ausgewiesen. Wenn Sie mehr Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihren Versicherungsvermittler.

Wie hat sich mein Vertrag entwickelt?2025-11-03T10:11:38+01:00

Ihr Vertragsguthaben können Sie bei privaten Versicherungsverträgen im Kundenportal einsehen. Alternativ können Sie die Wertentwicklung Ihrer jährlichen Standmitteilung entnehmen. Bei einem betrieblichen Altersvorsorgevertrag wenden Sie sich bitte an ihren zuständigen Betreuer.

Kann ich eine Zuzahlung zu meinem Vertrag tätigen und wenn ja wie und wie oft?2025-11-03T10:13:00+01:00

Über unser Kundenportal Meine LV1871 können Sie unter Services sehen, ob und in welcher Höhe eine Zuzahlung möglich ist. Hier können Sie diese direkt beantragen. Alternativ sind diese Informationen auch in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen aufgeführt. Ihr Versicherungsvermittler berät Sie gerne.

Wie kann ich der Dynamik widersprechen?2025-11-03T10:13:15+01:00

Über unser Kundenportal Meine LV1871 können Sie unter Services direkt der jährlichen Erhöhung widersprechen. Alternativ können Sie den Widerspruch auch telefonisch oder schriftlich einlegen.

Welche Fonds bietet die LV1871 an?2025-11-03T10:13:33+01:00

Die Fondsauswahl wird regelmäßig überprüft und angepasst. Die aktuell gültige Fondsauswahl finden Sie hier:  https://www.lv1871.de/fonds/

Ich möchte meine Fonds wechseln, wie funktioniert das?2026-01-12T14:58:12+01:00

Über unser Kundenportal Meine LV1871 können Sie unter Services Ihre Fonds wechseln und Änderungen an der Fondsaufteilung vornehmen.

Wie kann ich für meinen Riestervertrag Zulagen beantragen?2025-11-03T10:14:30+01:00

Sollten Sie eine Dauerzulagevollmacht erteilt haben, beantragen wir jährlich die Zulagen für Ihren Riestervertrag. Sie erhalten hierüber eine jährliche Bescheinigung per Post.

Wer bekommt Zulage?2025-11-03T10:14:48+01:00

Anspruch auf die Riester-Förderung haben alle Pflichtversicherten der Deutschen Rentenversicherung. Sie nennt man unmittelbar förderberechtigt.

In einer Ehe oder Lebenspartnerschaft hat oft nur ein Partner unmittelbaren Anspruch auf die Riester-Zulagen. Der Partner kann aber als mittelbarer Förderberechtigter ebenfalls von der Förderung profitieren.

Wieviel Zulage bekomme ich? Wieviel Beitrag muss ich bezahlen, um die volle Zulage zu bekommen?2025-11-03T10:15:07+01:00

Um die vollen Zulagen zu erhalten, müssen Sparer einen Mindesteigenbeitrag in den Vertrag einzahlen. Wer weniger zahlt, bekommt nur einen entsprechenden Anteil der Förderung.

Der Mindesteigenbeitrag für unmittelbar Förderberechtigte beträgt vier Prozent Ihres Vorjahreseinkommens abzüglich aller Zulagen.

Der Mindesteigenbeitrag für mittelbar Förderberechtigte beträgt 60 Euro im Jahr.
Die Grundzulage für jeden Sparer beträgt 175 Euro pro Jahr.

Den Berufseinsteigerbonus von einmalig 200 Euro erhält, wer den Riester-Vertrag vor seinem 25. Geburtstag abschließt.

Die Kinderzulage beträgt 185 Euro für bis Ende 2007 geborene Kinder und 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder. Sie wird so lange gezahlt, wie das Kind kindergeldberechtigt ist.

Kann ich meinen Riestervertrag von der LV 1871 zu einem anderen Anbieter übertragen? Wenn ja, welche Unterlagen werden benötigt?2025-11-03T10:15:21+01:00

Unter bestimmten Voraussetzungen ist dies möglich. Bitte wenden Sie sich für eine telefonische Beratung an uns.

Vertragsfragen Direktversicherung (betriebliche Altersversorgung):2026-02-16T15:11:45+01:00

Allgemeine Informationen zu Vertragsfragen betriebliche Altersversorgung

Viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer nutzen die vom Gesetzgeber ermöglichten Vorteile der betrieblichen Altersversorgung, um steuerbegünstigt und mit Einsparungen bei Sozialversicherungsbeiträgen eine zusätzliche Altersversorgung für den Arbeitnehmer aufzubauen. Am weitesten verbreitet ist hierbei der Abschluss einer „Direktversicherung“. Zu den wichtigsten Fragen während der Vertragslaufzeit finden Sie untenstehend weitere Informationen bzw. Meldeformulare.

Adressänderung/Namensänderung/Fusionierung/Umfirmierung etc.: Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?2026-02-16T15:10:30+01:00

Als Arbeitnehmer (versicherte Personen) wollen Sie uns Ihre neue Adresse mitteilen? Bitte senden Sie eine Mail an kundenservice@lv1871.de mit Angabe Ihrer Versicherungsnummer und der neuen Adresse.

Als Arbeitgeber (Versicherungsnehmer) haben Sie Ihren Firmensitz, die Rechtsform oder den Firmennamen geändert? Bitte senden Sie eine Mail an kundenservice@lv1871.de mit Angabe einer Versicherungsnummer und formulieren Sie die eingetretene Veränderung frei in die Mail. Bitte fügen Sie außerdem eine Kopie eines Handelsregisterauszuges, aus dem die Änderung hervorgeht, als Anlage bei.

Ich wechsle meinen Arbeitgeber, was muss ich tun?2026-02-16T15:08:54+01:00

Grundsätzlich muss uns der Arbeitgeber das Ausscheiden eines Mitarbeiters melden und mitteilen, wie mit dem Versicherungsvertrag weiter verfahren werden soll. Bei Direktversicherungen wird in der Regel der bisherige Arbeitgeber den Versicherungsvertrag auf den Arbeitnehmer übertragen, der dann die Wahl zwischen Weiterführung des Vertrags über den neuen Arbeitgeber oder einer privaten Weiterführung hat. Auch wenn das noch nicht klar ist, in jedem Fall benötigen wir das ausgefüllte Abmeldeformular zum Dienstaustritt, welches wir hier hinterlegt haben: https://shop.lv1871.de/article/520

Wenn klar ist, dass der Vertrag direkt vom alten auf den neuen Arbeitgeber übertragen wird, gibt es die folgenden zwei Formulare zur Übernahme der Versicherungsnehmereigenschaft auf den neuen Arbeitgeber:

Warum muss ich bei Leistungsauszahlung meine Krankenkasse angeben?2026-02-16T15:17:44+01:00

Der Gesetzgeber hat im Jahr 2004 eine Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung auf Renten- oder Kapitalleistungen aus Direktversicherungen eingeführt. Daher müssen wir bei Auszahlung einer Versorgungsleistung abfragen, wie und wo Sie krankenversichert sind.

Wenn Sie eine Rentenzahlung erhalten, werden die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge direkt von uns an die Krankenkasse abgeführt.

Wenn Sie ein Kapitalzahlung erhalten, melden wir den Auszahlungsbetrag an die Krankenkasse. Die Krankenkasse kommt direkt auf Sie zu und wird in den nächsten 10 Jahren (120 Monate) von Ihnen direkt Beiträge einziehen (monatlicher Beitrag = Meldebetrag / 120 * aktueller Beitragssatz der Krankenkasse/Pflegeversicherung)

Formular L-Z6026 https://shop.lv1871.de/article/2541

Kann ich meine Leistungen auch vor Erreichen des im Versicherungsvertrag vereinbarten Rentenbeginn-Termins beziehen?2025-11-03T10:16:19+01:00

Sie können ihre Leistungen vorzeitig abrufen, wenn Sie das 62. Lebensjahr vollendet haben.

Kann ich meine Direktversicherung kündigen?2026-02-16T15:19:37+01:00

Sofern Sie nach dem Ausscheiden beim Arbeitgeber sogenannte unverfallbare Anwartschaften erworben haben, lässt das Betriebsrentengesetz eine Kündigung nicht mehr zu. Bei weiteren Fragen zur Kündigung wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber.

Sind meine Versorgungsleistungen steuerpflichtig?2026-02-16T15:21:16+01:00

Diese Frage kann pauschal leider nicht beantwortet werden. Für Direktversicherungen gab es zum 01.01.2005 eine Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen. Nachfolgend zeigen wir kurz die steuerliche Regelung vor 2005 und ab 2005 auf.

Pauschalversteuerte Direktversicherung gemäß §40b Einkommensteuergesetzt (in der Regel bis Versicherungsbeginn 31.12.2004; vorgelagerte Besteuerung). Für diese Verträge wird während der Ansparphase (Zeit bis zum vereinbarten Ende der Beitragszahlungsdauer (meist 65. oder 67. Lebensjahr)) jedes Jahr Pauschalsteuer vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt. Deshalb ist eine Kapitalzahlung meistens steuerfrei (hier gibt es Ausnahmefälle, in denen abweichend anteilige Steuer zu bezahlen ist)

Rentenzahlungen sind mit dem gesetzlich definierten Ertragsanteil zu besteuern.

Steuerfreie Beitragszahlung gemäß §3.63 Einkommensteuergesetzt (in der Regel ab Versicherungsbeginn 01.01.2005. Für diese Verträge werden während der Ansparphase (Zeit bis zum vereinbarten Ende der Beitragszahlungsdauer (meist 65. oder 67. Lebensjahr)) in der Regel steuerfreie Beiträge an die LV 1871 geleistet (sofern die Beitragshöhe, die im genannten Gesetz festgelegten Höchstbeträge pro Beitragsjahr nicht übersteigt). Da der Gesetzgeber hier steuerliche Vorteile während der Beitragszahlungsdauer gewährt, ist die spätere Kapital- oder Rentenleistung voll zu versteuern.

Bitte beachten Sie, dass wir keine steuerliche Beratung vornehmen dürfen.

Kann ich bei Ablauf einer Rentenversicherung frei zwischen Renten- oder Kapitalleistung wählen?2026-02-16T15:27:28+01:00

Ihr Arbeitgeber (Versicherungsnehmer) erhält drei Monate vor Ende der Aufschubzeit (Ablauf der Versicherungsdauer) ein Schreiben von uns, in dem wir über den bevorstehenden Ablauf informieren. In diesem Schreiben teilen wir die Leistungsoptionen bzw. Möglichkeiten zum Ablauf  mit. Zusammen mit Ihrem Arbeiter können Sie uns Ihre Entscheidung mit der beiliegenden Rückantwort mitteilen.

Kann ich meinen bAV-Beitrag verändern?2026-01-28T15:38:15+01:00

Beitragsreduzierungen sind grundsätzlich möglich, Erhöhungen sind abhängig von der Art und dem Alter des Vertrages. Wichtig ist auch, dass dazu eine schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber getroffen wird. Unser Versicherungsnehmer (= Arbeitgeber) muss uns eine gewünschte Beitragsänderung schriftlich mitteilen. Der muss zusätzlich den geänderten Beitrag im Rahmen der Gehaltsabrechnung berücksichtigen.

Kann ich das Bezugsrecht zu meiner Direktversicherung ändern?2026-02-16T15:31:20+01:00

Fachliche Erklärungen zum Bezugsrecht finden Sie unter Bezugsrecht

Grundsätzlich kann das Bezugsrecht zu Direktversicherungen auch auf eine direkt namentlich benannte Person geändert werden. Allerdings gibt es vom Gesetzgeber vordefinierte Bezugsrechte, die in vielen Fällen eine individuelle Änderung nicht erforderlich machen. Hierbei muss zwischen Direktversicherung nach §40b Einkommensteuergesetz (in der Regel Versicherungsbeginn vor 31.12.2024; Pauschalbesteuerung) und Direktversicherungen nach §3.63 Einkommensteuergesetz (in der Regel ab Versicherungsbeginn ab 01.01.2005, nachgelagerte Besteuerung) unterschieden werden.

Das Bezugsrecht für die Direktversicherung nach § 40 b Einkommensteuergesetz kann mit diesem Formular geändert werden: https://shop.lv1871.de/article/513

Für die Direktversicherung nach §3.63 Einkommensteuergesetz können Sie das Bezugsrecht mit diesem Formular ändern: https://shop.lv1871.de/article/512

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