Die Betreuungsverfügung ist eines von vielen Vorsorgedokumenten. Sie greift, wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage bist, deine Angelegenheiten selbst zu regeln. Genau das macht sie so wichtig: Ohne sie entscheidet das Gericht, wer in diesem Fall für dich als gesetzlicher Betreuer bestellt wird. Im Zweifel bestimmt dann eine fremde Person über deine persönlichen, finanziellen oder gesundheitlichen Belange.
Was eine Betreuungsverfügung genau ist und was sie beinhaltet, erfährst du in diesem Beitrag.
Inhalt
- Was ist eine Betreuungsverfügung?
- Warum ist eine Betreuungsverfügung wichtig?
- Was regelt die Betreuungsverfügung?
- Wie sieht die Betreuungsverfügung aus? Wichtige Kriterien im Überblick
- Wie läuft die Prüfung einer Betreuungsverfügung bei Gericht ab?
- Fazit: Mit der Betreuungsverfügung die Kontrolle behalten
Was ist eine Betreuungsverfügung?
Eine Betreuungsverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung nach § 1896 ff. BGB. Damit ist die Betreuungsverfügung ein rechtlich anerkanntes Instrument für deine Vorsorge. Konkret sicherst du mit der Betreuungsverfügung ab, dass deine eigenen Vorstellungen bei der Bestellung eines Betreuers und bei wesentlichen Lebensentscheidungen berücksichtigt bleiben. In ihr legst du nämlich fest, wen das Betreuungsgericht im Bedarfsfall als rechtlichen Betreuer für dich bestellt.
Wann greift die Betreuungsverfügung?
Die Betreuungsverfügung kommt zum Tragen, wenn du aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder einer altersbedingten Einschränkung handlungsunfähig wirst.
Handlungsunfähigkeit liegt vor, wenn du dich nicht mehr selbstständig um deine eigenen Angelegenheiten kümmern kannst, weil dir die nötige Einsichts- oder Entscheidungsfähigkeit fehlt. Das kann zum Beispiel bedeuten, dass du ärztliche Behandlungen nicht mehr beurteilen, finanzielle Verpflichtungen nicht mehr überblicken oder alltägliche Dinge wie Mietzahlungen oder Behördengänge nicht mehr zuverlässig erledigen kannst. Häufige Ursachen sind in diesem Zuge eine Behinderung, ein Schlaganfall oder eine geistige Erkrankung wie Demenz.
Abgrenzung zur Patientenverfügung
Die Betreuungsverfügung regelt deine Betreuung im Vergleich zur Patientenverfügung deutlich umfangreicher. Denn eine Patientenverfügung beantwortet ausschließlich medizinische Fragen. Andersherum gesprochen, sagt die Patientenverfügung nur aus, welche Behandlungen oder lebenserhaltenden Maßnahmen du im Krankheits- oder Pflegefall wünschst oder ablehnst. In der Betreuungsverfügung regelst du hingegen, wer deine rechtlichen Angelegenheiten im Betreuungsfall übernehmen soll. Sie beinhaltet deshalb neben Gesundheitsbelangen auch deine Vorstellungen für Bereiche wie Vermögensverwaltung, Wohnsituation oder Behördengänge.
Beide Dokumente ergänzen sich wunderbar, weshalb beide wichtig sind: Die Patientenverfügung legt medizinische Wünsche fest, die Betreuungsverfügung stellt sicher, dass eine vertraute Person diese Wünsche gegenüber Ärzten und Behörden auch durchsetzt.
Abgrenzung zur Vorsorgevollmacht
Im Unterschied zur Vorsorgevollmacht ist die Betreuungsverfügung Teil des Betreuungsrechts. Hier entscheidest du nicht selbst, wer sofort bevollmächtigt wird, sondern du gibst dem Gericht Leitlinien, welche Person als Betreuer bestellt werden soll. Das Gericht prüft die Eignung und setzt den vorgeschlagenen Betreuer, wenn keine Gründe dagegen sprechen, offiziell ein. Damit hast du Einfluss auf die gerichtliche Entscheidung, ohne dass deine Verfügung unmittelbar eine Bevollmächtigung auslöst.
Die Vorsorgevollmacht funktioniert anders: Sie ist eine unmittelbare Willensäußerung, mit der du eine Person deines Vertrauens als Bevollmächtigten einsetzt. Diese Person darf – sobald der Ernstfall eintritt – ohne Einschaltung eines Gerichts etwa bei Bankgeschäften, medizinischen Entscheidungen oder gegenüber Behörden in deinem Namen handeln. Sie ersetzt also in vielen Fällen ein gerichtliches Verfahren und gibt dir die größtmögliche Selbstbestimmung.
Warum ist eine Betreuungsverfügung wichtig?
Die Betreuungsverfügung ist deshalb so wichtig, weil sie deine Selbstbestimmung wahrt, wenn du selbst nicht mehr entscheiden kannst, und ist als Dokument rechtlich absolut bindend. Anders ausgedrückt bedeutet das: Mit der Betreuungsverfügung sicherst du alle deine persönlichen Wünsche ab. Dazu zählt vor allem, wer die Betreuung für dich übernehmen soll und wer nicht. Denn auch Zweiteres kannst du genau in der Betreuungsverfügung bestimmen.
Zusammengefasst sind das die Vorteile der Betreuungsverfügung als Vorsorge:
- Sichert deine Selbstbestimmung: Du legst fest, wer deine Betreuung übernehmen soll und wer ausdrücklich nicht.
- Bestimmt eine Vertrauensperson als Betreuer: Das Betreuungsgericht bestellt im Ernstfall die von dir benannte Person – Eignung vorausgesetzt.
- Vermeidet Fremdbestimmung: Mit ihr verhinderst du, dass eine fremde oder ungeeignete Person über dein Leben entscheidet.
- Hält deine Wünsche fest: Angegebene Wünsche zu Gesundheit, Finanzen, Wohnsituation oder Alltagsfragen bleiben auch im Betreuungsfall berücksichtigt.
- Rechtlich verbindlich: Das Betreuungsgericht ist an deine Verfügung gebunden, solange sie deinem Wohl entspricht.
- Entlastet deine Angehörigen: Deine Familie erhält klare Informationen und muss keine schwierigen Entscheidungen allein treffen.

Was regelt die Betreuungsverfügung?
Konkret regelt die Betreuungsverfügung folgende Bereiche:
- Bestimmung des Betreuers: Du schlägst eine Person deines Vertrauens vor oder schließt bestimmte Personen ausdrücklich aus.
- Gesundheitliche Fragen: Du gibst Hinweise zu Heilbehandlungen, konservativen Behandlungen, Therapien oder Pflegeformen, an denen sich der Betreuer in der Behandlungssituation orientieren kann.
- Wohnsituation: Du entscheidest, ob du bei Betreuungsbedürftigkeit zu Hause versorgt werden möchtest, in eine bestimmte Einrichtung ziehen oder eine Unterbringung ablehnen willst.
- Finanzielle Angelegenheiten: Du regelst den Umgang mit Konten, Versicherungen, Immobilien oder sonstigem Vermögen.
- Alltägliche Organisation: Du triffst Festlegungen zur Unterstützung bei Behördengängen oder Verträgen.

Wie sieht die Betreuungsverfügung aus? Wichtige Kriterien im Überblick
Muster im Internet oder bei einem Arzt helfen dir dabei, die Betreuungsverfügung zu erstellen. Auf diese Kriterien solltest du achten:
Form der Betreuungsverfügung
Eine starre Formvorschrift gibt es für die Betreuungsverfügung nicht. Wichtig ist, dass du die Schriftform einhältst. Die Verfügung muss handschriftlich oder maschinell verfasst und mit Ort, Datum und deiner Unterschrift versehen sein. Zudem sollte die Betreuungsverfügung deine persönlichen Daten wie Name, Geburtsdatum und Anschrift enthalten. So ist sie genau deiner Person zuzuordnen. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht zwingend nötig, erhöht aber die Rechtssicherheit.
Betreuungsverfügung richtig hinterlegen
Theoretisch kannst du die Betreuungsverfügung gut auffindbar zu Hause aufbewahren. Idealerweise kennt mindestens einer deiner Angehörigen oder die Vertretung selbst den Ablageort. Besser ist es aber, die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer vorzunehmen. So bleibt gewährleistet, dass das Betreuungsgericht im Bedarfsfall sofort von der Verfügung erfährt. Die Registrierung funktioniert per Online-Hinterlegung oder über einen Notar.
Betreuervollmacht beachten
Lege in der Betreuungsverfügung fest, wen das Gericht in einer handlungsunfähigen Situation als Betreuer einsetzen soll. Keine Sorge: Sie wirkt erst dann, wenn das Gericht eine Betreuung anordnet. Inkludiere in diesem Zusammenhang auch, wer deine Betreuung keinesfalls übernehmen soll. So bleiben deine Wünsche auch erfüllt, wenn du sie selbst nicht mehr äußern kannst.
Wie läuft die Prüfung einer Betreuungsverfügung bei Gericht ab?
Das Betreuungsgericht wird eingeschaltet, wenn du ein Betreuungsfall wirst und keine Vorsorgevollmacht vorliegt. Dann prüft das Gericht in einem Verfahren, ob eine Betreuungsverfügung existiert und ob diese im konkreten Fall anwendbar ist. Der Ablauf sieht dabei typischerweise so aus:
- Handlungsunfähigkeit feststellen: Das Gericht prüft ob, du deine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kannst. Dafür holt es ärztliche Gutachten ein.
- Betreuungsverfügung prüfen: Liegt eine Verfügung vor, wird sie im Detail durchgesehen. Das Gericht prüft, ob die Angaben klar, aktuell und auf die jetzige Situation anwendbar sind.
- Betreuer bestellen: Das Gericht orientiert sich an den Vorschlägen in der Verfügung. Wurde eine konkrete Person benannt, wird diese in der Regel bestellt, wenn sie geeignet ist. Ebenso berücksichtigt das Gericht, wenn du Personen ausgeschlossen hast. Nur wenn wichtige Gründe dagegensprechen (zum Beispiel Überforderung oder Ungeeignetheit des Vorgeschlagenen), kann das Gericht anders entscheiden.
- Aufgaben festlegen: Der Betreuer erhält vom Gericht nur die Befugnisse, die wirklich nötig sind. Auch hier orientiert sich das Gericht an den Vorgaben in der Verfügung.
Mit der Betreuungsverfügung die Kontrolle behalten
Kurz gesagt: Der große Vorteil an der Betreuungsverfügung ist, dass sie Selbstbestimmung und Sicherheit kombiniert. Zudem ergänzt sie andere Vorsorgedokumente wie die Vorsorgevollmacht oder die Patientenverfügung sinnvoll. So sorgst du dafür, dass dein Leben und deine Wünsche auch im Ernstfall nach deinen Maßstäben respektiert werden. Wenn du zusätzlich weiterdenken möchtest und deine Angehörigen im Trauerfall finanziell bei deinen Bestattungskosten unterstützen möchtest, kannst du das mit einer Sterbegeldversicherung der LV 1871 tun – so bleiben deine Angehörige auch finanziell rundum entlastet.
Wichtiger Hinweis: Diese Informationen stellen keine rechtliche Beratung dar und erheben trotz größtmöglicher Sorgfalt bei Auswahl und Erstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität.
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