Die Lebensversicherung von 1871 a. G. München - ist Spezialist für innovative Berufsunfähigkeits-, Lebens- und Rentenversicherungen.

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    Pflichtversicherungen: Diese Versicherungen müssen Sie haben

    • Erklärung: Pflichtversicherungen in Deutschland
    • Gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen im Überblick
    • Wichtige Zusatzversicherungen
    Zur Beratung

    Definition Pflichtversicherung

    Neben zahlreichen freiwilligen, aber dringend empfohlenen Versicherungen gibt es in Deutschland auch gesetzliche Pflichtversicherungen wie die Krankenversicherung, Kfz-Haftpflicht oder, je nach Bundesland, die Hundehalter-Pflichtversicherung. Auch für viele selbstständige Berufe und Tätigkeiten sind Pflichtversicherungen vorgeschrieben. Aber was ist eine gesetzliche Versicherung? Welche Versicherungen sind gesetzlich vorgeschrieben? Hier finden Sie alle Information rund ums Thema gesetzliche Pflichtversicherung – und welche Versicherungen Sie darüber hinaus unbedingt haben sollten.

    Eine Pflichtversicherung ist eine Versicherung, die aufgrund einer gesetzlichen Regelung abgeschlossen werden muss.

    Dabei gibt es auf der einen Seite die meist staatlichen Versicherungssysteme mit gesetzlich vorgeschriebener Mitgliedschaft, etwa die Krankenkassenpflicht. Auf der anderen Seite die Pflicht zum Abschluss von Versicherungen, die Dritte schützen sollen. Zum Beispiel die Kfz-Haftpflicht oder eine Berufshaftpflichtversicherung bei bestimmten Berufen.

    Welche Versicherungen sind Pflicht?

    1. Krankenversicherung

    Neben der gesetzlichen Rentenversicherung ist diese Sozialversicherung Pflicht: die Krankenversicherung. Denn wer in Deutschland lebt, muss grundsätzlich gesetzlich oder privat krankenversichert sein. Das ist staatlich vorgeschrieben. Wer keine Krankenversicherung hat, wird nur im Notfall behandelt.

    Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) muss jeden aufnehmen, der sich nicht privat versichern muss. In die private Krankenversicherung (PKV) können Beamte, Selbstständige sowie gutverdienende Angestellte mit einem Jahreseinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 69.300 Euro (Wert für 2024 / 2023: 66.660 Euro). Studierende können vor Beginn des Studiums ebenfalls in eine PKV, das lohnt sich aber meistens nur, wenn mindestens ein Elternteil verbeamtet ist. In der GKV basiert die Höhe Ihres Beitrags auf dem Einkommen, in der PKV auf Alter und Gesundheit.

    Pflegeversicherung privat oder gesetzlich

    Pflegeversicherung privat oder gesetzlich

    Wer gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch auch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Privat Krankenversicherte müssen hingegen eine private Pflegeversicherung abschließen.

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    Die private Rentenversicherung ist der Klassiker der Altersvorsorge und ein elementarer Baustein für die persönliche Absicherung

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    Ob Direktversicherung, Pensionsfonds oder andere Durchführungswege, wir haben ein breites Portfolio unter einem Dach und bieten Ihnen ein passendes Konzept.

    2. Für Fahrzeugbesitzer: Welche Versicherungen sind Pflicht?

    Eine weitere gesetzliche Pflichtversicherung: Jedes Fahrzeug muss haftpflichtversichert sein. Ohne Kfz-Haftpflicht darf ein Auto nicht auf öffentlichen Straßen fahren und erhält keine Zulassung, also kein Kfz-Kennzeichen. Eine Kfz-Haftpflicht deckt Personenschäden, Sachschäden sowie Vermögensschäden ab, die Sie mit Ihrem Fahrzeug verursachen. Allerdings keine Schäden an Ihrem Fahrzeug, dafür benötigen Sie eine Teil- oder Vollkaskoversicherung – das sind aber keine verpflichtenden Versicherungen.

    Gesetzlich vorgeschrieben ist eine relativ geringe Mindestversicherungssumme von 7,5 Millionen Euro. Verträge sollten am besten mit einer höheren Summe von mindestens 100 Millionen Euro geschlossen werden. Das macht Ihre Haftpflichtbeiträge in der Regel nicht teurer, denn höhere Versicherungssummen sind heute Standard. Die gute Nachricht: Ihre Beiträge für die Kfz-Haftpflicht sind Sonderausgaben, die Sie steuerlich absetzen können.

    3. Gesetzliche Rentenversicherung für Arbeitnehmer

    Neben der Krankenkasse ist eine weitere Sozialversicherung Pflicht, nämlich die gesetzliche Rentenversicherung. Sie ist für viele Berufstätige der wichtigste Teil ihrer Altersvorsorge. Seit dem 1. Januar 2013 ist sie bei Arbeitnehmern vorgeschrieben. Bei ihnen wird der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung monatlich automatisch vom Lohn oder Gehalt abgezogen. Aber auch einige selbstständige Berufszweige wie Handwerker oder Hebammen sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Andere Selbstständige können hier freiwillige Beiträge zahlen, wenn sie sich nicht privat versichern können oder wollen. Selbstständige müssen ihren Beitrag allein tragen. Es sei denn, sie sind Mitglied in der Künstlersozialkasse, denn diese übernimmt den Arbeitgeberanteil.

    Bei Minijobs (538-Euro-Job), also einer geringfügigen Beschäftigung, sind Arbeitnehmer nach SGB IV § 8 in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei. Der Arbeitgeber zahlt zwar einen Pauschalbeitrag, trotzdem besteht kein Anspruch auf Versicherungsleistung.

    Bestimmte Zeiten mit reduzierten Beiträgen oder Zeiten ohne eigene Beiträge werden für die gesetzliche Rente angerechnet (Anrechnungszeiten).

    4. Berufshaftpflicht: gesetzliche Pflichtversicherung für bestimmte Berufe

    Welche gesetzlichen Versicherungen gibt es noch? Für bestimmte Berufsgruppen ist eine Berufshaftpflichtversicherung vorgeschrieben. Eine Berufshaftpflicht versichert Sie bei einer freiberuflichen oder selbstständigen Tätigkeit gegen berechtigte Schadensersatzansprüche bei Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden. Bei unberechtigten Forderungen übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung die Kosten für gerichtliche Verfahren. Diese Abwehr gilt als eine Form des passiven Rechtsschutzes. Nicht versichert sind Schäden außerhalb des Berufslebens – dafür gibt es die Privathaftpflicht.

    Für die folgenden Berufe ist eine Berufshaftpflicht vorgeschrieben – entweder vom Gesetzgeber oder von der zuständigen Berufskammer. Ohne Berufshaftpflicht dürfen Sie diese Berufe nicht ausüben:

    • Ärzte und Apotheker
    • Architekten und Ingenieure
    • Bewachungsunternehmen
    • Immobilienverwalter
    • Inkassobüros
    • Rechtsanwälte und Notare
    • Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
    • Vermittler für Immobilienkredite, Finanzanlagen oder Versicherungen

    Für zahlreiche weitere Unternehmen und selbstständige Berufe oder Tätigkeiten ist eine Berufshaftpflicht zwar keine gesetzliche Pflichtversicherung, aber dringend empfohlen. Die Überlegung sollte hier immer sein: „Kann ich in meinem selbstständigen Beruf einen finanziellen Schaden verursachen, den ich nicht selbst stemmen kann?“ Hier einige Beispiele:

    • IT-Branche (z.B. Software-Entwickler, Administratoren, Berater)
    • Agenturen (z.B. Werbung, PR, Events, Webdesign)
    • Journalisten
    • Externe Datenschutzbeauftragte
    • Sachverständige und Gutachter
    • Immobilienmakler
    • Heilnebenberufe wie etwa Krankengymnasten, Physiotherapeuten
    • Trainer (z.B. Personal Trainer, Fitnesstrainer, Yoga-Lehrer)
    • Betreiber von Online-Portalen und -Shops

    5. Die Betriebshaftpflichtversicherung: die „kleinere“ Variante der Berufshaftpflicht

    Eine Betriebshaftpflicht deckt wie eine Berufshaftpflicht Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden ab. Aber keine reinen Vermögensschäden, die etwa aufgrund einer falschen Beratung durch Ihr Unternehmen oder wegen einer nicht eingehaltenen Frist entstehen. Beispiele für Branchen, in denen eine Betriebshaftpflicht dringend angeraten ist, sind das Bauhandwerk, Handel und Gewerbe sowie die Gastronomie. Häufig verlangen Auftraggeber und Verpächter auch den Nachweis einer Betriebshaftpflicht. Beispielsweise Bauträger von Subunternehmen oder Immobilieneigentümer beim Verpachten an einen Restaurantbesitzer. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist für einige wenige Branchen Pflicht wie zum Beispiel für Betreiber von Flugplätzen oder Betriebe aus der Entsorgung. 

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    6. Hundehaftpflicht: gesetzliche Pflichtversicherung in fast allen Bundesländern

    Eine Hundehaftpflichtversicherung ist in allen Bundesländern außer Mecklenburg-Vorpommern zumindest für bestimmte Rassen und Größen eine gesetzliche Pflichtversicherung. Für alle Hunde gilt sie sogar in diesen sechs Bundesländern: Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Berlin. In den übrigen Bundesländern (außer MVP) ist sie nur für bestimmte Hunde Pflicht und auch dort gibt es keine einheitliche Regel. In NRW wird sie z.B. nur für „als gefährlich geltende“ Hunde wie Pitbull Terrier oder American Staffordshire Bullterrier, sowie alle Hunde ab 20 Kilo Gewicht oder 40 Zentimeter Widerristhöhe benötigt.

    Die Hundehaftpflicht greift, wenn Ihr Hund jemanden verletzt oder Sachschäden verursacht. Denn dann haften Sie als Halter in unbegrenzter Höhe, unabhängig davon, ob Sie ein Verschulden trifft oder nicht. Die Privathaftpflichtversicherung hilft dabei nicht, denn hier sind Hunde nicht mitversichert.

    Eine Hundehaftpflicht kostet rund 50 Euro im Jahr und sollte auch Folgendes einschließen: Mietsachschäden, Schutz auch bei Verstößen gegen Halterpflichten (zum Beispiel, wenn Sie Ihren Hund nicht an der Leine geführt haben) sowie die Mitversicherung von Hundehütern. Die Versicherungssumme sollte mindestens fünf Millionen Euro betragen.

    Übrigens: Katzen, Kaninchen und andere Kleintiere sind in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Eine Pferdehaftpflicht ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dringend empfohlen.

    7. Jagdhaftpflicht: Die bundesweite Pflichtversicherung

    Gemäß Bundesjagdgesetz muss jeder Jäger eine Jagdhaftpflichtversicherung abschließen, um einen Jagdschein zu erhalten. Denn Jäger, egal ob Hobby- oder Berufsjäger, sind erhöhten Haftpflichtrisiken ausgesetzt. Der Umgang mit Jagdwaffen und Hunden kann große Schäden verursachen. Eine Jagdhaftpflichtversicherung ist auch verpflichtend für Jagdpächter, Jagdveranstalter, Forstbeamte, Förster, Forstaufseher sowie Jagdaufseher.

    Diese Versicherungen sind keine gesetzliche Pflicht, aber essenziell

    Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz BU oder BU-Versicherung)

    Diese private Versicherung springt ein, wenn Sie Ihren Beruf nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr ausüben können. Denn die staatliche Erwerbsminderungsrente fällt sehr niedrig aus – falls sie überhaupt gezahlt wird, denn Jahrgänge nach 1961 sind hier oft ausgeschlossen. Eine BU-Versicherung zahlt hingegen  100 Prozent der vereinbarten Rente, wenn Sie voraussichtlich sechs Monate ihren Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können Die Hauptursache für eine Berufsunfähigkeit sind übrigens nicht Arbeitsunfälle, sondern psychische Erkrankungen wie ein Burnout durch Dauerstress. Sie ist also auch für „ungefährlichere“ Bürojobs relevant.

    Risikolebensversicherung (RLV)

    Mit der Risikolebensversicherung sichern Sie Ihre Familie, Ihr Unternehmen oder Ihre Immobilienfinanzierung ab. Dabei können Sie selbst festlegen, wer bei Ihrem Tod die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt bekommt. Schon für kleine Beiträge können Sie große Summen absichern.

    Private Rentenversicherung (PRV)

    Die gesetzliche Rente fällt meist eher überschaubar aus – Stichwort Versorgungslücke. Damit Sie Ihren Ruhestand finanziell gut abgesichert genießen können, sollten Sie möglichst früh mit einer privaten Rentenversicherung vorsorgen. Die LV 1871 bietet private Rentenversicherungen in mehreren Varianten an: klassisch, fondsgebunden oder auch als Rürup-Rente.  

    Jeder lebt anders – daher ist eine individuelle Beratung wichtig

    Jeder lebt anders – daher ist eine individuelle Beratung wichtig

    Die Entscheidung für eine Versicherung ist immer individuell. Der Bedarf sollte regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Vor allem immer dann, wenn sich die Lebensumstände ändern, etwa wenn Frauen Mütter werden, heiraten oder sich scheiden lassen, in Rente gehen oder eine Immobilie erwerben.

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    Wichtiger Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine individuelle Beratung und erheben trotz größtmöglicher Sorgfalt bei Auswahl und Erstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität.