Die Lebensversicherung von 1871 a. G. München - ist Spezialist für innovative Berufsunfähigkeits-, Lebens- und Rentenversicherungen.

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    Versicherungen für Auszubildende: Welche Versicherungen braucht ein Azubi?

    • Sinnvolle Versicherungen für Auszubildende
    • Optionale Zusatzversicherungen
    • Absicherung regelmäßig prüfen
    Zur Beratung

    Die Ausbildung nach der Schule ist der erste Schritt in das spätere Berufsleben und somit stellt sich auch die Frage, welche Versicherungen speziell für Auszubildende relevant sind. Welche Versicherungen braucht ein Azubi unbedingt und welche dienen eher als optionale, zusätzliche Absicherung?

     

    Wichtige Versicherungen für Auszubildende

    Gerade wer ganz am Anfang seines Berufslebens steht, ist schnell verwirrt, welche Versicherungen während der Ausbildung wirklich nötig und unerlässlich sind. Doch schon für Azubis ist es wichtig, die richtigen Weichen für eine verlässliche Absicherung zu stellen. Wir erklären, welche Versicherungen ein Auszubildender unbedingt braucht und welche zusätzlichen Versicherungen sinnvoll sind. Bestimmte Versicherungen sind verpflichtend, andere einfach eine mögliche Absicherung gegen existenzbedrohende Risiken. Und wer schon früh bestimmte Versicherungen abschließt, sorgt vorausschauend fürs Alter vor.

    Vorsorgeversicherungen der LV 1871

    Rentenversicherung

    Versicherungen

    Private Rentenversicherung

    Die private Rentenversicherung ist der Klassiker der Altersvorsorge und ein elementarer Baustein für die persönliche Absicherung

    Versicherungen

    Berufsunfähigkeitsversicherung „Golden BU“

    Unsere "Golden BU" mit individuellen Bausteinen

    bAV

    Versicherungen

    Betriebliche Altersversorgung

    Ob Direktversicherung, Pensionsfonds oder andere Durchführungswege, wir haben ein breites Portfolio unter einem Dach und bieten Ihnen ein passendes Konzept.

    Krankenversicherung

    Eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist für Auszubildende per Gesetz vorgeschrieben. Über die gesetzliche Absicherung hinaus, gibt es jedoch Versicherungen, die für Azubis sinnvoll sein können:

    • Auslandsreisekrankenversicherung oder private Reisekrankenversicherung: Da die gesetzlichen Krankenkassen im Ausland nur eingeschränkten, oder – unter gewissen Umständen – gar keinen Schutz bieten, empfiehlt sich dieser Zusatzschutz für alle, die häufiger im Ausland sind.
    • Zahnzusatzversicherung: Bietet Erstattung für Zahnersatz, Zahnprophylaxe und schmerzlindernde Maßnahmen.

    Private Haftpflichtversicherung

    Dieser Versicherungsschutz greift bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie aus Versehen bei anderen Personen oder an deren Eigentum verursacht haben. Sie springt bei Schadensersatzansprüchen ein und schützt vor Forderungen anderer, auch wenn es dabei um Millionenbeträge geht.

    Falls die Eltern eine Privathaftpflichtversicherung haben, sind die Kinder bei den meisten Anbietern direkt mitversichert. Dieser Status als mitversicherte Person geht oft auch über das Alter von 18 Jahren hinaus, kann also durchaus noch in der Ausbildung helfen. Hier sollte man die Versicherungsbedingungen der eigenen Eltern erfragen. Teilweise muss man noch bei den Eltern wohnen, um über deren Versicherung mit abgesichert zu sein. Ansonsten ist der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung dringend zu empfehlen. Sobald die Ausbildung beendet ist oder eine gewisse Altersgrenze erreicht wird, sollte eine eigene Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

    Berufsunfähigkeitsversicherung

    Wer nach einem Unfall oder durch eine Krankheit berufs- oder erwerbsunfähig wird, kann nur eine kurze Zeit mit der Fortzahlung von Krankengeld durch die gesetzliche Krankenversicherung rechnen. Für Auszubildende besteht meist kein Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente, da sie noch nicht lange genug in die Sozialversicherungen eingezahlt haben. Obwohl bei einem Arbeits- oder Wegeunfall durch die Berufsgenossenschaft ein Schutz gegen Unfälle und Berufskrankheiten bestehen kann, ist auch die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) eine sinnvolle Versicherung für Auszubildende. Denn gegen dauerhaften Einkommensausfall bei Unfällen oder Krankheiten gibt es keine wirklichen Alternativen zur BU.

    Und es kann sich doppelt lohnen frühzeitig eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Azubis abzuschließen, da die Beträge in jungen Jahren deutlich niedriger sind. Außerdem sind Vorerkrankungen in jungem Alter noch seltener, was sich positiv auf den Versicherungsantrag auswirken kann.

    KFZ-Versicherung

    Eine KFZ-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland für jeden Halter eines Kraftfahrzeuges verpflichtend. Wer also mit dem eigenen Auto, Motorrad, Motorroller, Quad, S-Pedelec oder E-Scooter unterwegs ist, muss diese Versicherung zwingend abschließen. Wer nicht zwingend ein eigenes Auto benötigt, kommt meist mit einem als Zweitwagen der Eltern eingestuften KFZ günstiger weg. Einige Versicherer bieten hier auch spezielle, günstigere Tarife für Auszubildende an.

    Finanziell absichern mit der LV 1871

    Versicherungen

    MeinPlan Kids (Kindervorsorge)

    Die moderne Sparlösung für den Nachwuchs

    Sterbegeldversicherung

    Versicherungen

    Sterbegeldversicherung

    Haben Sie zum Zeitpunkt Ihres Todes keine Bestattungsvorsorge, kann es passieren, dass Ihre Hinterbliebenen mit den Bestattungskosten überfordert sind.

    Risikolebensversicherung

    Versicherungen

    Risikolebensversicherung

    Individueller Schutz durch drei frei wählbare Tarifvarianten

    Optionale Versicherungen für Auszubildende

    Natürlich gibt es noch eine Reihe weiterer Versicherungen, die sich auch schon in der Ausbildungszeit anbieten. Hier muss jeder individuell entscheiden, wieviel Schutz er für sinnvoll hält und er sich leisten kann.

     

    Krankenzusatzversicherung

    Wer sich vor etwaigen Zusatzkosten bei Krankheit umfassend abdecken möchte, kann eine Reihe von Zusatzversicherungen zur Krankenversicherung hinzu buchen. Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) sind hierbei lediglich Vermittler und nicht Vertragspartner. Meist ist hierzu auch eine Risikoprüfung erforderlich, bei welcher der Versicherte u.a. Fragen zu seiner Gesundheit wahrheitsgemäß beantworten muss.

    Zu den möglichen Zusatzversicherungen gehören u.a.:

    • Krankenhauszusatzversicherung
      Hiermit erhält ein Kassenpatient bei einem Krankenhausaufenthalt beinahe die gleichen Leistungen wie ein Privatpatient. Dazu gehören zum Beispiel die Wahl der Klinik, die Behandlung durch den Chefarzt sowie die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer, statt in einem Mehrbettzimmer. Falls es dem Versicherten vor allem auf die Unterbringung in einem Einzelzimmer ankommt, sollte im Zweifelsfall geprüft werden, ob ein Aufpreis für das Zimmer nicht günstiger ist, als die Zahlung einer Zusatzversicherung.
    • Krankenhaustagegeldversicherung
      Bei dieser Versicherung wird vorab ein festgelegter Tagessatz für einen Klinikaufenthalt vereinbart, mit dem der Versicherte weitere Kosten, wie etwa Fernseh-, Telefongebühren oder die Nutzung des WLAN abdecken kann. Diese Versicherung zahlt nur für die Tage, die der Patient stationär im Krankenhaus verbringt. Die Absicherung der wirtschaftlichen Existenz wird hierbei nicht berücksichtigt.
    • Krankentagegeldversicherung
      Diese Police hilft dabei, die Differenz zwischen dem Krankengeld, also der Summe, die bei Erkrankung oder Unfall gezahlt wird, und dem Nettogehalt auszugleichen. Hierfür ist es unabdingbar, dass der Versicherte ein laufendes volles Einkommen nachweisen kann, auf das er angewiesen ist.

     

    Hausratversicherung

    Hiermit sichert der Auszubildende sein Zuhause ab. Computer, Stereoanlage, Kleidung, Möbel, Schmuck, Bargeld und alles, was sonst noch in Wohnung oder Haus sowie im Keller untergebracht ist. Auch wenn aus dem Hotelzimmer der eigene Koffer oder Laptop gestohlen wird, springt die Hausratsversicherung ein. Zusätzlich ist man hiermit gegen Feuer, Explosionen und Blitzschlag, Einbruch und Vandalismus und – gegebenenfalls aufpreispflichtig – gegen Elementarschäden versichert. In diesem Bereich gilt es genau zu prüfen, welche Leistungen in der Hausratversicherung beim Versicherer abgedeckt sind, oder gegebenenfalls hinzu gebucht werden können.

    Den Umfang dieser Versicherung muss der Versicherte individuell abgleichen und bewerten. Bei wertvollen Gegenständen lohnt es sich in jedem Fall Fotos davon zu machen sowie Kaufbelege und Quittungen aufzuheben und diese möglichst außerhalb der Wohnung oder des Hauses aufzubewahren.

     

    Rechtsschutzversicherung

    Wie auch bei der KFZ-Versicherung kann hier noch eine Mitversicherung über die Eltern wirksam sein, die es vorab zu klären gilt. Sofern dies nicht der Fall ist, hilft die Rechtsschutzversicherung in vielen Fällen, in denen ein Rechtsbeistand dringend notwendig ist. Ob das nun ein Streit mit dem Vermieter, eine Unstimmigkeit mit einem Reiseunternehmen oder ein Verkehrsunfall ist: Die Rechtsschutzversicherung sorgt dafür, dass der Auszubildende bei einem Rechtsstreit abgesichert ist. Dabei geht es vielfach nicht nur um die finanzielle Sicherheit, sondern auch darum, den langen Atem für die Auseinandersetzungen vor Gericht zu haben. Gedeckt werden die Kosten für den Anwalt, einen etwaigen Prozess, die Entschädigung von Zeugen oder vom Gericht bestellte Gutachter. Je nach Versicherung sind auch die Mediation und eventuelle außergerichtliche Einigungen in dieser Versicherung enthalten. Auch das Tragen der Kosten der Gegenseite in einem gerichtlichen Verfahren ist in bestimmten Rechtsschutzversicherungen enthalten.

    Wie bei allen anderen Versicherungen muss der Versicherte hier im Einzelfall abwägen, welche Leistungen ihm wichtig sind und für die eigenen individuellen Bedürfnisse und Lebenssituation Sinn machen.

    Jeder lebt anders – daher ist eine individuelle Beratung wichtig

    Jeder lebt anders – daher ist eine individuelle Beratung wichtig

    Die Entscheidung für eine Versicherung ist immer individuell. Der Bedarf sollte regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Vor allem immer dann, wenn sich die Lebensumstände ändern, etwa wenn Azubis die Ausbildung beenden. 

    Die obigen Informationen ersetzen keine individuelle Beratung und erheben trotz größtmöglicher Sorgfalt bei Auswahl und Erstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität.

     

    Möchten Sie zu den Angeboten der LV 1871 beraten werden?

    Wir helfen Ihnen gerne:

    Markus Pohlschröder (Beratung und Verkauf)
    Abteilung Zentralvertrieb

    Maximiliansplatz 5
    80333 München

    Frank Kohrt
    (Beratung und Verkauf)
    Abteilung Zentralvertrieb

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    Tobias Lanzinger (Beratung und Verkauf)
    Abteilung Zentralvertrieb

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