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    Ab wann ist man Nichtraucher in der Risikolebensversicherung?

    FAQ Würfel in einer Hand

    Wann gilt man für die Risikolebensversicherung als Raucher oder Nichtraucher?

    Die LV 1871 bietet versicherten Personen eine Beitragsberechnung aufgrund individueller Merkmale. Darunter fällt auch die Einstufung als „Raucher“ oder „Nichtraucher“.

    Wer also Nichtraucher ist, kann demzufolge mit niedrigeren Beiträgen pro Monat rechnen als ein Raucher. Um einen Nichtrauchertarif abschließen zu können, muss man bei Vertragsabschluss bestätigen, Nichtraucher im Sinne der jeweiligen allgemeinen Versicherungsbedingungen zu sein. Bei manchen Versicherungsgesellschaften kann während der Laufzeit ein erneuter Nachweis verlangt werden. Zu den Nichtrauchern zählen bei der LV 1871 alle Personen, die seit mindestens 12 Monaten nicht aktiv Nikotin durch Rauchen oder Inhalieren aufgenommen haben. Darunter fällt sowohl der Konsum von

    • Zigaretten,
    • Zigarren,
    • Pfeifen

    oder sonstigem Tabak unter Feuer also auch das Konsumieren von Nikotin durch elektronische Verdampfer, wie beispielsweise E-Zigaretten.

    Wichtig

    Wichtig

    Sollte während der Vertragslaufzeit das Rauchen begonnen werden, so kann das, abhängig von den Vertragsbedingungen, vom jeweiligen Versicherer als Gefahrenerhöhung gesehen werden. In diesem Fall sollte in der Regel eine schriftliche Mitteilung an das Versicherungsunternehmen erfolgen.

    Nicht immer lassen sich Personen eindeutig in Raucher oder Nichtraucher unterteilen. Was ist also mit der Risikolebensversicherung und Gelegenheitsrauchern? Es handelt sich hier um einen sehr dehnbaren Begriff, da manchmal, ab und zu oder von Zeit zu Zeit ganz anders interpretiert werden können.

    Beim Abschluss der Versicherung ist es daher wichtig, den genauen Wortlaut der jeweils gültigen allgemeinen Versicherungsbedingungen zu beachten. Werden beispielsweise die letzten zwölf Monate abgefragt und hat eine Person in diesen zwölf Monaten nur ein paar Mal geraucht, dann ist die Person dennoch kein Nichtraucher. Gelegenheitsraucher müssen daher ebenfalls angeben, dass sie Raucher sind. Auch dann, wenn sie nur selten rauchen.

    Nichtraucher haben generell viele Vorteile:

    • Sie geben weniger Geld aus.
    • In der Risikolebensversicherung bezahlen Nichtraucher niedrigere Beiträge.
    • In anderen Situationen (beispielsweise bei Banken oder Krankenkassen) könnten sie unter Umständen ebenfalls bevorzugt werden.
    • Sie haben eine höhere Lebenserwartung
    Doch warum bezahlen Nichtraucher geringere Versicherungsbeiträge?

    Doch warum bezahlen Nichtraucher geringere Versicherungsbeiträge?

    Eine Risikolebensversicherung wird ausgezahlt, wenn eine versicherte Person während der Versicherungslaufzeit verstirbt. Die Beiträge werden auf Grundlage statistischer Berechnungen vorgenommen. Wie wahrscheinlich ist es, dass eine versicherte Person während dieser Laufzeit verstirbt? Ist die Wahrscheinlichkeit höher, dann steigen auch die monatlichen Beiträge.

    Eine Risikolebensversicherung wird auf Basis von Sterbewahrscheinlichkeiten kalkuliert. Demzufolge sterben über 11 von 1.000 männlichen Rauchern innerhalb des fünfzigsten Lebensjahres. Nichtraucher sterben im Vergleich dazu statistisch gesehen in diesem Zeitraum nur halb so oft. Das reduzierte Risiko kann demnach als Vorteil oder Bonus an die Nichtraucher weitergegeben werden.

    Bei der Risikolebensversicherung müssen Nichtraucher meist angeben, falls sich der Status während der Versicherungslaufzeit ändert. Im Ernstfall kann diese Mitteilung darüber entscheiden, ob eine Leistung ausgezahlt wird oder nicht. Bei einer Änderung ist es daher wichtig, selbst als Gelegenheitsraucher eine Mitteilung an die Versicherung aufzusetzen.

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