Die Riester-Rente ist ein staatlich gefördertes Modell, mit dem Sparer privat für den Ruhestand vorsorgen können. Um die volle Förderung zu erhalten, müssen pro Jahr mindestens 4 Prozent des Bruttojahreseinkommens in den Riester-Vertrag einbezahlt werden. Erfüllt man den Mindestbeitrag, gibt’s 175 Euro Grundzulage und gegebenenfalls Kinderzulagen vom Staat. Doch was passiert, wenn man den jährlichen Mindestbetrag nicht mehr aufbringen kann oder will? Kann man den Riester-Vertrag kündigen?
Grundsätzlich ist es möglich, Riester zu kündigen – dies ist allerdings mit finanziellen Einbußen verbunden. Ausbezahlt wird nämlich nicht das komplette Kapital, das der Sparer bis dahin angehäuft hat. Der Versicherungsanbieter zieht nicht nur Abschluss-, Verwaltungs- und Bearbeitungsgebühren ab. Die bereits erhaltenen staatlichen Zulagen und genossenen steuerlichen Vorteile werden ebenfalls einbehalten. So ergibt sich der sogenannte Rückkaufswert – also die Summe, die nach der Kündigung des Riester-Vertrags tatsächlich ausbezahlt wird.
Die Riester-Rente wurde eingeführt, um den Menschen in Deutschland durch die staatlichen Zulagen und Steuervorteile einen Anreiz zu geben, die drohende Rentenlücke eigeninitiativ zu schließen. Eine vorzeitige Kündigung des Riester-Vertrags ist daher förderschädlich. Das bedeutet, dass die staatlichen Zulagen und Steuervorteile nicht wie vorgesehen für den Aufbau einer privaten Rente verwendet werden. Deshalb werden alle staatlichen Zuwendungen einbehalten, wenn der Sparer seinen Riester-Vertrag kündigt. Doch wie viel Steuern muss man überhaupt zurückzahlen bzw. nachzahlen, wenn man Riester kündigt?
Der Rückkaufswert des Riester-Vertrags wird durch die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) ermittelt. Sie teilt dem Versicherer mit wie hoch die bisher bezogenen Zulagen und Steuervorteile waren, die nun vom Sparguthaben abgezogen werden müssen. Wenn der Riester-Vertrag noch nicht lange lief, kann es sein, dass das angesparte Kapital nicht ausreicht, um die staatlichen Zuwendungen zurückzuzahlen. Dann fordert die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) den Restbetrag direkt vom Sparer ein – eine besonders unglückliche Situation, wenn der Riester-Vertrag aufgrund finanzieller Schwierigkeiten aufgelöst wurde. Doch es gibt Alternativen zur Kündigung.
Die Kündigung des Riester-Vertrags will wohlüberlegt sein: Dem Sparer entgehen dadurch nicht nur die lebenslangen privaten Rentenzahlungen im Alter. Es drohen durch die Rückzahlungen der staatlichen Zuwendungen auch finanzielle Verluste. Eine gute Alternative zur Kündigung ist es daher, den Vertrag auf unbestimmte Zeit ruhen zu lassen. Bei der sogenannten Beitragsfreistellung fließen mehr als zwölf Monate keine Eigenbeiträge auf das Riester-Sparkonto. Staatliche Zulagen und Steuervorteile gibt es während der Beitragsfreistellung zwar nicht, doch das angesparte Kapital bleibt grundsätzlich erhalten und kann im Alter als private Rente ausbezahlt werden. Gut zu wissen: Bei ruhenden Verträgen können die Beitragszahlungen jederzeit wieder aufgenommen werden. Der Pfändungsschutz greift während der Beitragsfreistellung allerdings nicht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer Grundsatzentscheidung (Az. IX ZR 21/17) am 16.11.2017 festgelegt, dass Riester-Guthaben nur vor Pfändung geschützt sind, wenn zum Zeitpunkt der Pfändung der Riester-Vertrag «förderfähig» war.
Die LV 1871 bietet das Modell "Performer Riestar" seit dem 01.01.2022 nicht mehr für neue Verträge an. Auf bestehende Verträge hat dies keine Auswirkung.
Kunden, die chancenorientiert für das Alter vorsorgen möchten, finden in unserer Produktpalette interessante Alternativen; beispielsweise in unseren Produkten MeinPlan, MeinPlan Basisrente oder Rente Index Plus
Wenn Sie dennoch weitere Informationen zu Riester im Allgemeinen benötigen, finden Sie diese auf unseren weiterführenden Informationsseiten.
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