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    Wie viel muss ich in die Riester-Rente einzahlen?

    FAQ Würfel in einer Hand

    Riester-Rente Mindestbeitrag und Höchstbeitrag

    Die Riester-Rente ist eine beliebte Form der privaten Altersvorsorge, die der deutsche Staat mit attraktiven Zulagen und Steuervorteilen fördert. Seit der Einführung im Jahr 2002 wurden circa 11 Millionen Verträge abgeschlossen.

    Wer nun mit dem Gedanken spielt, selbst eine Riester-Rente abzuschließen, hat wahrscheinlich viele Fragen. Die wichtigste lautet wohl: Wie viel muss ich in die Riester-Rente einzahlen? Erfahren Sie hier, wie der Mindestbeitrag und der Höchstbeitrag aussehen und wie viel Sie in die Riester-Rente einzahlen müssen, um die volle staatliche Förderung zu erhalten.

    Riester-Rente-Einzahlung: Mindestbeitrag und Sockelbeitrag 

    Um in den Genuss der vollen staatlichen Riester-Förderung zu kommen, müssen Sparer eine gewisse Eigenleistung erbringen. Inklusive der staatlichen Zulagen in Form von Grundzulage und etwaigen Kinderzulagen müssen seit dem Jahr 2008 mindestens vier Prozent des im Vorjahr erzielten beitragspflichtigen Bruttoeinkommens eingezahlt werden.

    Die Grundzulage, die jeder Sparer bekommt, liegt bei 175 Euro pro Jahr. Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, gibt es eine Kinderzulage von 300 Euro pro Jahr und Kind. Wurde das Kind vor 2008 geboren, beträgt die Kinderzulage 185 Euro. Berufseinsteiger erhalten zusätzlich einen einmaligen Bonus von 200 Euro. Gut zu wissen: Diese Höchstgrenzen für die Zulagen sind unabhängig vom Einkommen.

    Fällt die Einzahlung in die Riester-Rente niedriger als vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens aus, wird die Förderung nur anteilig gewährt. Für Geringverdiener gibt es einen Sockelbeitrag von 60 Euro im Jahr. Das bedeutet, wenn das Vorjahresbruttoeinkommen besonders niedrig war, müssen mindestens 60 Euro pro Jahr in den Vertrag einbezahlt werden, um die volle staatliche Riester-Förderung zu erhalten.

    Riester-Rente: steuerlich förderfähiger Höchstbeitrag

    Neben dem Mindestbeitrag ist auch der Höchstbeitrag von Bedeutung: Pro Jahr kann ein Maximalbeitrag von 2.100 Euro in die Riester-Rente einbezahlt werden, um steuerliche Vorteile zu genießen. Zwar können Sparer auch über diese Höchstgrenze hinaus in ihren Riester-Vertrag einbezahlen, doch die staatliche Förderung wird nur bis zum festgelegten Höchstbeitrag von 2.100 Euro gewährt.

    Gleichzeitig müssen Gutverdiener auch nur maximal 2.100 Euro jährlich einbezahlen, um die vollen Zulagen zu erhalten. Das bedeutet: Sollten vier Prozent vom beitragspflichtigen Bruttoeinkommen die Grenze von 2.100 Euro überschreiten, muss lediglich dieser Betrag eingezahlt werden, um die maximale staatliche Riester-Förderung zu bekommen.

    Beispielrechnungen: Wie viel muss ich in die Riester-Rente einzahlen?

    Da sich der Mindesteigenbeitrag zur Riester-Rente am Vorjahresbruttoeinkommen orientiert, kann es durchaus zu Schwankungen in den jährlichen Beiträgen kommen – insbesondere dann, wenn nur der Mindestbeitrag eingezahlt werden soll.

    Beispiel 1:

    Beispiel 1:

    Ein kinderloser Sparer mit einem Vorjahresbruttoeinkommen von 25.000 Euro. Vier Prozent von den 25.000 Euro ergeben 1.000 Euro. Von diesen 1.000 Euro werden noch 175 Euro Grundzulage abgezogen. Dadurch ergibt sich ein Mindestbeitrag von 825 Euro pro Jahr. Dieser kann auf monatliche Zahlungen von 68,75 Euro aufgeteilt werden.

    Beispiel 2:

    Beispiel 2:

    Ein Sparer mit einem Kind, das nach 2008 geboren wurde. Das Bruttogehalt im Vorjahr betrug 34.000 Euro. Vier Prozent von 34.000 Euro sind 1.360 Euro. Davon werden 175 Euro Grundzulage und 300 Euro Kinderzulage abgezogen. Es bleiben 885 Euro Jahresbeitrag als minimale Eigenleistung für die Riester-Rente – also 73,75 Euro pro Monat, um die volle staatliche Förderung zu erhalten.

    WICHTIGE PRODUKTINFORMATION

    EINSTELLUNG UNSERER RIESTER-RENTE

    EINSTELLUNG UNSERER RIESTER-RENTE "PERFORMER RIESTAR"

    Die Senkung des Höchstrechnungszinses und die weiterhin bestehende 100-prozentige Beitragsgarantie bei der sogenannten Riester-Rente werden dazu führen, dass diese kein attraktives Vorsorgeprodukt mehr darstellen wird. Aus diesem Grund bietet die LV 1871 das Modell ab dem 01.01.2022 nicht mehr für neue Verträge an. Auf bestehende Verträge hat dies keine Auswirkung.

    Kunden, die Im aktuellen Niedrigzinsumfeld chancenorientiert für das Alter vorsorgen möchten, finden in unserer Produktpalette interessante Alternativen; beispielsweise in unseren Produkten MeinPlan, MeinPlan Basisrente oder Rente Index Plus

    Wenn Sie dennoch weitere Informationen zu Riester im Allgemeinen benötigen, finden Sie diese auf unseren weiterführenden Informationsseiten.

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    Vorfreude auf später - steuerlich gefördert

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    Die Höhe der Riester-Rente ist individuell und hängt von unterschiedlichen Faktoren ab.

    Werdende Eltern freuen sich auf ihr Kind

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    Riester-Rente Kinderzulage

    Dank der Kinderzulage bei der Riester-Rente können sich gerade Eltern für ihren Ruhestand finanziell absichern und vorsorgen.

    Frau lächelt

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    Riester-Rente Zulagen

    Der Staat fördert die Riester-Rente auf zwei Wegen: durch Zulagen und steuerliche Vorteile.

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