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    Ertragsanteilsbesteuerung der Rente einfach erklärt

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    Definition Ertragsanteil

    Durch den Abschluss einer privaten Rentenversicherung können Verbraucher für das Alter vorsorgen und ein finanzielles Polster für den Ruhestand ansparen. Allerdings fallen während der Auszahlungsphase Steuern an. Dabei ist wichtig zu wissen, dass Zahlungen aus privaten Rentenversicherungen sowie aus Lebensversicherungen, die in Leibrenten umgewandelt werden, auf Grundlage des Ertragsanteils besteuert werden. Auch bei Immobilienrenten und Berufsunfähigkeitsrenten greift die Ertragsanteilsbesteuerung. Erfolgt bei der privaten Rentenversicherung die Auszahlung in Form einer einmaligen Kapitalauszahlung anstatt einer regelmäßigen Rente (Leibrente), kann unter gewissen Voraussetzungen auch das Halbeinkünfteverfahren greifen.

    Wie hoch der Ertragsanteil bei Einkünften aus der privaten Rentenversicherung ist und wie sich die Ertragsanteilsbesteuerung auf die Höhe der Rente auswirkt, erläutern wir im Folgenden. Aufwendungen für die private Altersvorsorge unterliegen grundsätzlich der vorgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, die Beiträge werden aus dem versteuerten Einkommen bezahlt und damit bereits in der Anwartschaftsphase besteuert. Nach Renteneintritt, das heißt während der Auszahlung der privaten Rente, wird nur noch der gesetzlich festgelegte Ertragsanteil besteuert. Es handelt sich beim Ertragsanteil also um den steuerpflichtigen Teil wiederkehrender privater Rentenzahlungen. Wie hoch der Ertragsanteil ausfällt, hängt vom Renteneintrittsalter der jeweiligen Person ab.

     

    Ertragsanteilsbesteuerung Tabelle: Wie hoch ist der Ertragsanteil?

    Generell gilt: Je früher ein Sparer in Rente geht, desto höher ist der Ertragsanteil und damit der Prozentsatz der privaten Rente, der versteuert werden muss. Die Tabelle zu § 22 Einkommensteuergesetz (EstG) gibt Auskunft über die Höhe des Ertragsanteils der privaten Rente. Die aktuellen Prozentsätze wurden zum 1. Januar 2005 neu festgelegt.

    Vollendetes Lebensjahr bei Renteneintritt

    Ertragsanteil in Prozent der Rente gemäß § 22 EStG

    50 Jahre

    30 Prozent

    55 Jahre

    26 Prozent

    60 Jahre

    22 Prozent

    61 Jahre

    22 Prozent

    62 Jahre

    21 Prozent

    63 Jahre

    20 Prozent

    64 Jahre

    19 Prozent

    65 Jahre

    18 Prozent

    Quelle Tabelle: Deutsche Rentenversicherung: Glossar Ertragsanteil

    Beispiel: Besteuerung des Ertragsanteils

    Beispiel: Besteuerung des Ertragsanteils

    Um die Zahlen aus der Ertragsanteil-Tabelle zu veranschaulichen, folgt ein praktisches Beispiel wie sich die Besteuerung des Ertragsanteils auf die Rente auswirkt. Wer mit 63 Jahren in Rente geht hat einen steuerpflichtigen Anteil der privaten Rente von 20 Prozent. Erhält jemand beispielsweise 500 Euro monatlich aus einer privaten Rentenversicherung, so müssen davon 20 Prozent mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden – also 100 Euro. Liegt der Steuersatz bei 25 Prozent fallen Steuern in Höhe von 25 Euro an.

    Ertragsanteil Rente 2022, 2023 & 2024: Was Rentner wissen müssen

    Auch bei Erwerbsminderungsrenten sowie Witwen- bzw. Witwerrenten wird die Ertragsanteilsbesteuerung angewendet. Allerdings spielt bei diesen sogenannten abgekürzten Leibrenten die Dauer des Rentenbezugs eine wichtige Rolle für die Bestimmung des Ertragsanteils. Die gesetzliche Rente, die Riester-Rente bzw. Rürup-Rente sowie Rentenzahlungen aus berufsständischen Versorgungswerken und betrieblichen Altersversorgungen werden nicht mit dem Ertragsanteil, sondern mit dem persönlichen Steuersatz der Rentnerin oder des Rentners besteuert.

    Ob allerdings tatsächlich Steuern auf die Rentenzahlungen erhoben werden, hängt davon ab, ob die Summe der Einkünfte den steuerlichen Freibetrag überschreitet. Da auch Rentner Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung leisten und unter Umständen außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen können, ist es durchaus möglich, dass das zu versteuernde Einkommen unter den Grundfreibetrag fällt. Dieser liegt im Jahr 2024 bei 11.604 Euro für Einzelpersonen und 23.208 Euro für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner (2023: Ledige 10.908 Euro / Paare 21.816 Euro). Es lohnt sich daher, auch als Rentner eine Steuererklärung abzugeben.

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    Wichtiger Hinweis: Diese Informationen stellen keine steuerliche Beratung dar und erheben trotz größtmöglicher Sorgfalt bei Auswahl und Erstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität.