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    Gesetzliche Rente

    Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung

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    Gesetzliche Rentenversicherung und Beitragsbemessungsgrenze

    Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest bis zu welcher Höchstgrenze die Beiträge zur Sozialversicherung vom Bruttogehalt eines Arbeitnehmers abgezogen werden. Das über der Beitragsbemessungsgrenze liegende Einkommen ist beitragsfrei.

    Zum Verständnis ist es wichtig zu wissen, dass es in Deutschland prinzipiell fünf Säulen der gesetzlichen Sozialversicherung zum Schutz gegen Einkommensausfall gibt: die Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Dabei sind die meisten Deutschen gesetzlich pflichtversichert und finanzieren mit ihren Beiträgen fast die gesamten Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherung. Die Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung zahlt ungefähr zur Hälfte der Arbeitgeber. Die Abgaben zur gesetzlichen Unfallversicherung trägt der Arbeitgeber vollständig allein, weshalb es bei der Unfallversicherung keine Beitragsbemessungsgrenze gibt.

     

    Tabelle: Beitragssätze in der Sozialversicherung 2024

    Versicherungsart Beitragssatz Arbeitgeberanteil Arbeitnehmeranteil
    Gesetzliche Rentenversicherung 18,60% 9,30% 9,30%
    Arbeitslosenversicherung 2,60% 1,30% 1,30%
    Gesetzliche Krankenversicherung 14,60% plus durchschnittlich Zusatzbeitrag 7,3% Zusatzbeitrag 7,3% Zusatzbeitrag
    Pflegeversicherung

    3,4% mit Kind

    4,0% ohne Kind

    1,7% 

    1,7% (AN mit Kind)

    2,3 % (AN ohne Kind)

    Die Rechengrößen und daraus resultierenden Beitragsbemessungsgrenzen werden regelmäßig an die Einkommensentwicklung angepasst, um sicherzustellen, dass die soziale Absicherung stabil bleibt. Steigt das durchschnittliche Einkommen in Deutschland, erhöht sich auch die Grenze für die Sozialabgaben. Die neuen Werte gelten immer jeweils zum Jahreswechsel.

    Rentenansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung sind gedeckelt

    Rentenansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung sind gedeckelt

    Die Tatsache, dass Rentenbeiträge nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze gezahlt werden, bedeutet auch: Für Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze können keine zusätzlichen Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung erworben werden. Eine zusätzliche, private Vorsorge fürs Alter ist wichtig, da die gesetzliche Rente meist nicht ausreicht, um seinen Lebensstandard zu halten.

    Beitragsbemessungsgrenzen 2021, 2022, 2023 und 2024

    1. Gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung

    Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der allgemeinen Rentenversicherung liegt seit 1. Januar 2024 in den neuen Bundesländern bei 7.550 Euro Bruttogehalt im Monat (bzw. 90.600 Euro im Jahr) und in den alten Ländern bei 7.450 Euro Bruttogehalt im Monat (das entspricht 89.400 Euro im Jahr).

    2023 lag die BBG für die Rentenversicherung bei 7.100 Euro (Ost: 85.200 Euro/Jahr) bzw. bei 7.300 Euro (West; 87.600 Euro/Jahr).

    Die BBG RV für 2022 wurde für die neuen Bundesländer bei 6.750 Euro/Monat (= 81.000 Euro/Jahr) angesetzt und für die alten Bundesländer bei 7.050 Euro/Monat (= 84.600 Euro/Jahr).

    Die unterschiedlichen Werte für Ost und West ergeben sich daraus, dass das durchschnittliche Einkommen für die Festlegung der Bemessungsgrößen herangezogen wird und Arbeitnehmer in den neuen Bundesländern meist deutlich weniger verdienen. Nachfolgend die Werte im Überblick.

     

    Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung: Tabelle

    Jahr Beitragsbemessungsgrenze (BBG)
    2024

    West: 7.550 Euro/Monat (90.600 Euro/Jahr)

    Ost: 7.450 Euro/Monat (89.400 Euro/Jahr)

    2023

    West: 7.300 Euro/Monat (87.600 Euro/Jahr)

    Ost: 7.100 Euro/ Monat (85.200 Euro /Jahr)

    2022

    West: 7.050 Euro/Monat (84.600 Euro/Jahr)

    Ost: 6.750 Euro/ Monat (81.000 Euro /Jahr)

    2021

    West: 7.100 Euro/Monat (85.200 Euro/Jahr)

    Ost: 6.700 Euro/ Monat (80.400 Euro /Jahr)

    Gut zu wissen: Für freiwillig Versicherte gibt es einen Höchstbeitrag, der maximal zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden kann. Dieser beträgt im Jahr 2024 monatlich 1.404,30 Euro. Der Mindestbeitrag liegt bei 100,07 Euro pro Monat.

    Der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung beläuft sich gemäß Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2024 auf 2,6 Prozent. Die Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung ist gleichzeitig auch die Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung.

     

    2. Gesetzliche Krankenversicherung

    Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt 2024 bundeseinheitlich bei 5.175 Euro monatlich (62.100 Euro jährlich). Im Jahr 2023 lag sie bei4.987,50 Euro/Monat beziehungsweise 59.850 Euro/Jahr.

    Für alle, die in eine private Krankenkasse wechseln möchten: Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es eine sogenannte Versicherungspflichtgrenze. Diese Jahresarbeitsentgeltgrenze beläuft sich bundeseinheitlich auf 69.300 Euro/Jahr (2024). Übersteigt der Verdienst diese Ver­sicherungs­pflicht­grenze bzw. Einkommensgrenze ist ein Wechsel von der gesetzlichen Kran­ken­kas­se in die private Kran­ken­ver­si­che­rung möglich.

     

    Tabelle: Versicherungspflichtgrenze Kranken- und Pflegeversicherung 2021, 2022, 2023 und 2024

    Jahr Jahresarbeitsentgeltgrenze
    2024

    5.775 Euro/Monat (69.300 Euro/Jahr)

    2023

    5.500 Euro/Monat (66.600 Euro/Jahr)

    2022

    5.362,50 Euro/Monat (64.350 Euro/Jahr)

    2021

    5.362,50 Euro/Monat (64.350 Euro/Jahr)

     

    Fazit: Warum gibt es Beitragsbemessungsgrenzen?

    Fazit: Warum gibt es Beitragsbemessungsgrenzen?

    Durch die Beitragsbemessungsgrenzen werden die Sozialversicherungsbeiträge gedeckelt und es wird gewährleistet, dass alle Beitragszahler die gleichen (maximalen) Leistungen erhalten (Stichwort: Solidaritätsprinzip).

    Private Rentenversicherungen der LV 1871

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    Um die Rentenlücke im Alter so gering wie möglich zu halten, sollte sich jeder zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung auch Gedanken über eine private Altersvorsorge machen. Denn die gesetzliche Rente allein wird nicht ausreichen, um den Lebensstandard im Alter zu halten. Die LV 1871 bietet verschiedene Möglichkeiten zur privaten Altersvorsorge. Abhängig von Lebenssituation und individuellen Präferenzen können Interessierte u.a. zwischen einer klassischen Rentenversicherung und einer fondsgebundenen Rentenversicherung wählen. 

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