Die Lebensversicherung von 1871 a. G. München - ist Spezialist für innovative Berufsunfähigkeits-, Lebens- und Rentenversicherungen.

Logo LV 1871
  • Sie sind Privatkunde und haben Fragen zu einem bestehenden Vertrag?

    Wählen Sie:
    089/ 55 167 – 1871

    Sie sind Privatkunde und wünschen ein Angebot oder eine Beratung?

    Wählen Sie:
    089/ 55 167 – 1871

    Online-Terminvereinbarung

    Sie sind Geschäftspartner?
    Bitte wenden Sie sich an
    Kontakt für Vertriebspartner

    Oder wählen Sie:
    089/ 55 167 – 1871








    • Name*

      Straße*

      Vorname*

      PLZ / Ort*

      E-Mail-Adresse*

      Betreff

      Telefonnummer

      Versicherungsnummer

      Ihre Nachricht

      *Pflichtangaben

    Rentenversicherung

    Rentenbesteuerung: Wie wird die Rente versteuert?

    • Steuerfreibetrag und Grundfreibetrag kurz erklärt
    • Steuererklärung Rentner
    • Beispiele für die Besteuerung der Rente
    Rentnerpaar studiert Dokumente am Esstisch

    Rente und Steuern im Überblick

    „Auf meine Rente muss ich keine Steuer zahlen“ – diese Meinung ist immer noch weit verbreitet, stimmt aber nicht. Denn grundsätzlich müssen Sie Ihre Rente versteuern. Oft sogar dann, wenn Sie bisher gar keine Steuern zahlen mussten. In diesem Ratgeber bekommen Sie alle Informationen rund um die „nachgelagerte Rentenbesteuerung“, die Rentensteuererklärung, ihren persönlichen Rentenfreibetrag – und welche Kosten Sie steuerlich absetzen können.

    Die gute Nachricht zuerst: Wenn Sie noch keine Rente beziehen, können sie seit Januar 2023 Ihre Beiträge zur Rentenversicherung komplett von der Steuer absetzen (dazu zählen beispielsweise die gesetzliche Rentenversicherung, die landwirtschaftliche Alterskasse, berufsständische Versorgungswerke oder eine Rürup-Rente).

    Die schlechte Nachricht: Im Gegenzug kann Ihre Rente höher besteuert werden. Und sofort wieder eine gute Nachricht: Diese sogenannte „nachgelagerte Rentenbesteuerung“ bietet Ihnen insgesamt echte steuerliche Vorteile. Denn wenn Sie während Ihres Berufslebens in Ihre Altersvorsorge investieren, senken Sie Ihre Steuerbelastung. Sobald Sie eine Altersrente beziehen, sind Ihre Einnahmen in der Regel niedriger und somit auch die Steuern auf Ihre Rente. Unterm Strich sparen Sie also mehr Steuern als Sie später zahlen – falls Sie überhaupt welche zahlen müssen.

    Gesparte Steuern gleich in die Altersvorsorge investieren

    Gesparte Steuern gleich in die Altersvorsorge investieren

    Um während Ihrer Erwerbsphase für den Ruhestand vorzusorgen, sollten Sie die gesparten Steuern zum Aufbau einer ergänzenden Altersvorsorge einsetzen. Zum Beispiel mit einer geförderten privaten oder betrieblichen Altersversorgung wie der Riester-Rente oder einer Basisrente („Rürup-Rente“). Denn die gesetzliche Rente allein reicht meist nicht, um Ihren vorherigen Lebensstandard zu sichern. Versicherungen wie die LV 1871 bieten hier individuelle Möglichkeiten für Ihre private Rentenversicherung.

    Welche Renten müssen versteuert werden?

    Die Rentenbesteuerung gilt für die meisten Renten. Dazu gehören:

    • Altersrenten
    • Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
    • Große und kleine Witwenrenten und Witwerrenten
    • Waisenrenten
    • Betriebsrenten aus einer Direktversicherung
    • Renten aus Lebensversicherungen

    Bei einer Betriebsrente kommt es vereinfacht dargestellt darauf an, ob sie schon vor Ihrem Renteneintritt mit der Lohnsteuer belastet wurde – dann bleibt die Auszahlung für Sie steuerfrei. Falls hingegen noch keine Lohnsteuer abgezogen wurde, wird Ihre Betriebsrente bei der Auszahlung voll steuerpflichtig.

    Es gibt aber auch Renten, die nicht unter die Rentenversteuerung fallen, also steuerfrei sind:

    • Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung
    • Rente für einen Unfallschaden, der beim früheren Wehr- oder Zivildienst oder beim jetzigen freiwilligen Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst erlittenen wurde
    • Der Sozialzuschlag zur Rente
    • Kriegs- und Schwerbehindertenrenten
    • Schadensersatzrenten zum Ausgleich vermehrter Bedürfnisse
    • Schmerzensgeldrenten
    • Unterhaltsrenten
    • Lebenslängliche Renten aus einer Lotterie
    • Wiedergutmachungsrenten
    • Renten an Verfolgte der NS-Zeit

    Rentenberater

    Finden Sie eine private Rentenversicherung, die zu Ihnen passt!

    Welcher Anteil der Rente muss versteuert werden?

    Mit welchem Anteil die Finanzämter eine Rente besteuern, richtet sich nach dem Jahr des Renteneintritts. Entscheidend sind hier die Jahre 2005 bis 2040. Bei Renten, die bis zum 31.12.2005 begonnen haben, wurden 50 Prozent der Bruttorente als steuerpflichtiges Einkommen angesetzt. Jedes Jahr stieg der Prozentsatz des steuerpflichtigen Rententeils für die jeweiligen Neurentner um zwei Prozentpunkte. Wer zum Beispiel 2020 in Rente gegangen ist, muss also jedes Jahr 80 Prozent seiner Rente versteuern – diese 80 Prozent verändern sich auch nicht mehr.

    In den Jahren nach 2020 steigt der Prozentsatz des steuerpflichtigen Rentenanteils nur noch um ein Prozent im Jahr. Falls Sie 2024 in Rente gehen, müssen Sie also jedes Jahr 84 Prozent Ihrer Rente versteuern. Im Jahr 2040 ist der zu versteuernde Rentenanteil schließlich auf 100 Prozent gestiegen – wer ab 2040 in Rente geht, muss seine Rente also jährlich komplett versteuern. Die folgende Tabelle zeigt, welcher Besteuerungsanteil für Ihr Renteneintrittsjahr gilt.

    Rentenbeginn

    Besteuerungsanteil

     

    Rentenbeginn

    Besteuerungsanteil

    bis 2005

    50 %

    2023

    83 %

    2006

    52 %

    2024

    84 %

    2007

    54 %

    2025

    85 %

    2008

    56 %

    2026

    86%

    2009

    58 %

    2027

    87 %

    2010

    60 %

    2028

    88 %

    2011

    62 %

    2029

    89 %

    2012

    64 %

    2030

    90 %

    2013

    66 %

    2031

    91 %

    2014

    68 %

    2032

    92 %

    2015

    70 %

    2033

    93 %

    2016

    72 %

    2034

    94 %

    2017

    74 %

    2035

    95 %

    2018

    76 %

    2036

    96 %

    2019

    78 %

    2037

    97 %

    2020

    80 %

    2038

    98 %

    2021

    81 %

    2039

    99 %

    2022

    82 %

    2040

    100 %

    Freibeträge bei der Rentenversteuerung

    Fröhliche Frau auf SchaukelIhr Besteuerungsanteil bedeutet aber nicht zwingend, dass Sie tatsächlich Steuern zahlen müssen. Denn für alle, die bis 2039 in Rente gehen, berechnet das Finanzamt einen sogenannten Rentenfreibetrag. Das ist ein Eurobetrag, den Sie nicht versteuern müssen. Ihr „Rentenfreibetrag“ bleibt auch in den Folgejahren grundsätzlich gleich, selbst dann, wenn Ihre Rente durch eine Rentenerhöhung steigt. Zukünftige Rentenanpassungen erhöhen somit Ihr persönliches steuerpflichtiges Renteneinkommen und sind in voller Höhe steuerpflichtig.

    Allerdings wird auch bei der Rentenbesteuerung noch der bundesweit geltende steuerliche Grundfreibetrag abgezogen. Dieser liegt im Jahr 2024 bei 11.604 Euro für Einzelpersonen und 23.208 Euro für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner (2023: Ledige 10.908 Euro / Paare 21.816 Euro). Für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner gilt der doppelte Wert. Als Rentner profitieren Sie also von zwei Steuerfreibeträgen: von Ihrem „persönlichen“ Rentenfreibetrag und dem allgemeinen Grundfreibetrag.

    Beispiel für die Besteuerung der Rente

    Herbert S. ist alleinstehend und hat 2005 eine Jahresbruttorente von 13.000 Euro erhalten. Sein Rentenfreibetrag beträgt seitdem 6.500 Euro. Anfang 2023 ist seine Jahresbruttorente wegen der bisherigen Rentenerhöhungen auf 17.236 Euro gestiegen. Davon wird sein Rentenfreibetrag von 6.500 Euro abgezogen, es bleiben 10.736 Euro Renteneinkommen, die Herbert S. versteuern muss. Damit liegt er aber knapp unter dem Grundfreibetrag von 10.908 Euro. Er muss also keine Steuern zahlen, da er keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte neben seiner Rente hat.

    Im Video finden Sie verschiedene Beispiele zur Berechnung der Nettorente (Bruttorente 10.000 Euro, 15.000 Euro und 20.000 Euro).

    Mit dem Aufruf des Videos erklären Sie sich einverstanden,
    dass Ihre Daten an YouTube übermittelt werden und dass Sie die Datenschutzerklärung gelesen haben.

    Steuersatz in der Rente: von 14 bis 45 Prozent

    Für Rentner gelten dieselben progressiven Steuersätze wie für Berufstätige. Je höher die Rente, desto höher der Steuersatz. Der Eingangssteuersatz liegt bei 14 Prozent, der Reichensteuersatz bei 45 Prozent. Letzterer gilt bei einem Jahreseinkommen von rund 260.000 Euro bei Alleinstehenden und bei rund 520.000 Euro im Jahr für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner.

    Seit 2021 zahlen auch Rentner keinen Solidaritätszuschlag („Soli“) mehr, aber weiterhin Kirchensteuer (neun Prozent in Bayern; acht Prozent in Baden-Württemberg). 

    Unsere Produkte im Überblick

    Eine Frau und ein Mann springen in die Höhe und freuen sich

    Versicherungen

    Fondsgebundene Rentenversicherung

    Die fondsgebundene Rentenversicherung der LV 1871

    Versicherungen

    MeinPlan Basisrente

    Die staatlich geförderte Altersvorsorge MeinPlan Basisrente

    Rentenversicherung

    Versicherungen

    Klassische Rentenversicherung

    Die klassische Rentenversicherung

    Steuererklärung für Rentner

    Tochter und Rentnerin arbeiten gemeinsam am LaptopGrundsätzlich sind Sie auch als Rentner verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Allerdings hat das Finanzamt meist diejenigen Rentner von ihrer Steuererklärungspflicht entbunden, deren zu versteuerndes Einkommen den steuerlichen Grundfreibetrag nicht überschreitet und in absehbarer Zukunft auch nicht überschreiten wird. Darum mussten viele Rentner in der Vergangenheit keine Steuererklärung abgeben, wenn sich ihr Einkommen nicht wesentlich geändert hat.

    Ob Sie als Rentner eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, ist von Ihrer persönlichen Situation abhängig: Hat Ihr gemeinsam veranlagter Ehepartner oder Lebenspartner noch Einkünfte? Erzielen Sie neben der Rente weitere steuerpflichtige Einnahmen wie Zinsen, Dividenden, eine Pacht oder Miete? Hat sich Ihre Einkommenssituation wesentlich geändert? Nur Ihr Finanzamt kann entscheiden, ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen oder nicht.

    Lassen Sie das Finanzamt nicht warten

    Achtung: Fordert Sie das Finanzamt zur Abgabe einer Steuererklärung auf, müssen Sie sie auch zeitnah einreichen, sonst schätzt das Finanzamt Ihre Steuerlast. Eine Schätzung fällt meist ungünstiger aus als die tatsächlich anfallenden Steuern und kann hohe Steuernachzahlungen bedeuten.

    Was muss in der Steuererklärung als Rentner ausgefüllt werden?

    Bei der Steuererklärung gibt es für Rentner drei verschiedene Formulare, die zutreffen können:

    • Anlage R für gesetzliche und private Renten
    • Anlage R-AV/bAV für Erträge aus einer betrieblichen Altersversorgung sowie aus Altersvorsorgeverträgen („Riester-Rente“)
    • Anlage R-AUS für ausländische Renten

    Was kann in der Rentenphase steuerlich abgesetzt werden?

    Bei der Rentensteuererklärung können zahlreiche Kosten abgesetzt werden:

    Krankheitskosten können Sie als außergewöhnliche Belastungen in Ihrer Rentensteuererklärung absetzen, wenn sie die sogenannte zumutbare Eigenbelastung übersteigen. Dazu gehören zum Beispiel Kosten für Medikamente, Zahnersatz oder Hilfsmittel wie Prothesen. Auch Kosten für eine Kur, einen Krankenhausaufenthalt oder Ihre Pflege können steuerlich absetzbar sein.

    Versicherungsbeiträge, etwa für die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung, dürfen Sie in Höhe der Grundversorgung als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Weitere Versicherungen, beispielsweise Ihre Privathaftpflicht oder Kfz-Haftpflicht, gelten als sonstige Versicherungsbeiträge. Sie lassen sich nur dann steuerlich absetzen, wenn sie die Beitragszahlungen zur Kranken- und Pflegeversicherung pro Jahr nicht übersteigen.

    Werbungskosten bezeichnen Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrem Beruf stehen. Dazu gehören auch im Ruhestand Kontoführungsgebühren, Gewerkschaftsbeiträge oder Gebühren für Ihren Steuerberater. Meist fallen die Werbungskosten im Ruhestand allerdings niedrig aus, weshalb es einen Werbungskostenpauschbetrag gibt. Falls Ihre Kosten diesen übersteigen, müssen Sie die Kosten einzeln nachweisen.

    Handwerkerkosten, die im und um das Haus für Instandhaltung und Reparaturen entstehen, können Sie als haushaltsnahe Dienstleistungen in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Sie können 20 Prozent der Kosten für Löhne, Fahrten und Maschinen bis maximal 1.200 Euro pro Jahr geltend machen.

    Eine Haushaltshilfe, die bei Alltagsaufgaben wie Kochen, Putzen, Einkaufen oder Gartenarbeiten unterstützt, können Sie mit 20 Prozent der Lohnkosten bis maximal 4.000 Euro von der Steuer absetzen. Wenn Sie dafür einen Minijobber anstellen, sind ebenfalls 20 Prozent der Kosten absetzbar, aber nur bis zu 510 Euro pro Jahr.

    Müssen Rentner, die im Ausland leben, ihre Rente versteuern?

    Wenn Sie im Ausland leben, kann Ihre Rente auch dorthin gezahlt werden. Ob Sie darauf Steuern nach deutschem Steuerrecht zahlen müssen, hängt von mehreren Faktoren ab: Sind Sie als Rentner in Deutschland unbeschränkt oder beschränkt einkommensteuerpflichtig? Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig in Deutschland sind Sie insbesondere dann, wenn Sie einen Wohnsitz in Deutschland behalten oder sich weiterhin über sechs Monate im Jahr in Deutschland aufhalten. Beschränkt steuerpflichtig sind Sie hingegen, wenn Sie in Deutschland weder einen Wohnsitz noch Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, aber in Deutschland Einkünfte beziehen. Für beschränkt steuerpflichtige Rentner ist das Finanzamt Neubrandenburg zuständig.

    Entscheidend ist auch, ob es in dem Land, in dem Sie leben, ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt, das Deutschland das Besteuerungsrecht zuweist. Eventuell müssen Sie Ihre Rente auch im ausländischen Wohnsitzland versteuern. Auch hier gilt: Lassen Sie sich persönlich vom zuständigen Finanzamt oder von einem Steuerberater mit entsprechender Erfahrung beraten.

     

    Rentenversteuerung: Das ist noch wichtig

    Plötzlich doch Steuern zahlen

    Auch wenn Sie bei Ihrem Renteneintritt noch keine Steuern zahlen müssen, kann sich das während Ihres weiteren Rentenbezugs ändern. Etwa dann, wenn Sie wegen einer Rentenerhöhung den steuerlichen Grundfreibetrag überschreiten.

    Rentenbesteuerung online ermitteln: der Altersrente-Rechner

    Zum Thema „Rente versteuern“ können Sie mit dem praktischen Altersrente-Rechner der bayrischen Finanzämter Ihre Einkommensteuer ermitteln. Den Online-Rechner gibt es jeweils für die Kalenderjahre ab 2005 für Alleinstehende sowie für Verheiratete und eingetragene Lebenspartnerschaften. Der Rechner berücksichtigt aber nur die üblichen Standardsachverhalte und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung.

    Meine Rente und Steuern: Wer berät mich individuell?

    Die Rentenversteuerung ist ein komplexes Thema, bei der Ihr persönlicher Berufslebenslauf genauso eine Rolle spielt wie zum Beispiel Ihre individuelle Altersvorsorge. Bei Fragen und Unklarheiten hilft Ihr zuständiges Finanzamt, ein Lohnsteuerhilfeverein oder ein Steuerberater. Die Deutsche Rentenversicherung darf aus rechtlichen Gründen keine individuelle Steuerberatung leisten.

     

     

    Wichtiger Hinweis: Diese Informationen stellen keine steuerliche Beratung dar und erheben trotz größtmöglicher Sorgfalt bei Auswahl und Erstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität.

    Weitere Infos zur privaten Rentenversicherung

    Senioren lassen Drachen auf einem Feld steigen

    Versicherungen

    Rentenversicherung Grundrente

    Die Grundrente ist ein individueller Zuschlag zur gesetzlichen Rente. Wir erklären die Voraussetzungen, anrechenbare Zeiten und die Berechnung.

    Rentnerin arbeitet am Küchentisch mit Laptop und Unterlagen

    Versicherungen

    Rentenversicherung Flexirente

    Der Renteneintritt bedeutet einen tiefen Einschnitt im Leben. Wir zeigen Möglichkeiten auf, wie man den Ruhestand sinnvoll gestalten kann.

    Frau steht mit offenen Armen im Wald und blickt in die Baumwipfel

    Versicherungen

    Rentenversicherung Nachhaltige Altersvorsorge

    Eine nachhaltige Altersvorsorge sichert den Ruhestand finanziell ab und unterstützt gleichzeitig ökologische, ethische und soziale Ziele.

    Versicherungen

    Rentenversicherung Rentenalter

    Das gesetzliche Rentensystem schreibt in Deutschland ein gesetzliches Rentenalter vor, mit dem eine gesetzlich versicherte Person in Rente gehen kann

    Seniorenpaar blickt freudig auf Laptop

    Versicherungen

    Rentenversicherung Rentenpunkte

    Rentenpunkte sind ein wichtiger Faktor der Rentenformel. Wofür gibt es Rentenpunkte und welchen Wert haben sie?

    Senioren-Paar blickt am Meer in die Ferne

    Versicherungen

    Rentenversicherung Rente berechnen

    Unser Ratgeber zeigt, wie sich die Berechnung der gesetzlichen Rente zusammensetzt und welche Faktoren dabei entscheidend sind.

    Diese Produkte könnten Sie auch interessieren

    Versicherungen

    Berufsunfähigkeitsversicherung

    Risikolebensversicherung

    Beliebte Beiträge