Die Sofortrente ist eine besondere Form der privaten Altersvorsorge. Hierbei wird einmalig ein hoher Betrag eingezahlt, den die Versicherung unmittelbar in eine lebenslange Rente umwandelt. Die regelmäßige Auszahlung läuft ein Leben lang und ist damit an das Leben der versicherten Person gekoppelt. Sie wird deshalb auch als „Leibrente“ bezeichnet.
Eine hohe Einmalzahlung ist die Basis für die in der Regel sofort beginnende Rente. Das Prinzip dahinter ist einfach erklärt:
Im Unterschied zur klassischen aufgeschobenen Rentenversicherung wird der eingezahlte Einmalbeitrag direkt in eine lebenslange Leistung umgerechnet und wird nicht über einen längeren Zeitraum hinweg angespart. Sowohl die aufgeschobene als auch die sofortbeginnende klassische Rentenversicherung bieten die gleiche Sicherheit in Form einer lebenslangen Rentenzahlung.
Um die regelmäßige Rentenzahlung zu berechnen, müssen verschiedene Faktoren beachtet werden. Dabei ist die Höhe der Rente abhängig von verschiedenen Faktoren:
In der Regel startet die regelmäßige Auszahlung der Sofortrente unverzüglich nach Versicherungsbeginn bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt entsprechend den Versicherungsbedingungen. In manchen Fällen ist der Start auch zu einem festgelegten späteren Zeitpunkt möglich. Die Sofortrente wird, wie andere Rentenversicherungen auch, meistens monatlich ausgezahlt. Alternativ zur monatlichen Sofortrente kann jedoch auch eine jährliche, halbjährliche oder vierteljährliche Auszahlung gewählt werden.
Zusätzlich wird die Auszahlung von der gewählten Rentenbezugsvariante bestimmt. Je nach Rentenbezugsvariante zahlt die Versicherung bei unveränderte Überschussbeteiligung entweder eine gleichbleibende Rente oder nach und nach steigende Rente. Folgende Rentenbezugsvarianten sind bei der Sofortrente möglich:
Im Gegensatz zu Rürup-Rente (Basisrente), Riester-Rente oder betrieblichen Altersversorgung wird die Sofortrente bei der Einzahlung nicht staatlich gefördert. Bei der Auszahlung hingegen wird sie steuerlich begünstigt. Dabei wird die Rente gegen Einmalzahlung nicht vollständig versteuert, sondern nur der sogenannte Ertragsanteil. Das bedeutet, es wird nur ein relativ geringer Anteil als Einkommenssteuer abgeführt.
Der Anteil, der Rentenzahlung der steuerpflichtig ist, wird hier also Ertragsanteil genannt (=Ertragsanteilsbesteuerung). Dieser ist abhängig vom Alter der versicherten Person bei Rentenbeginn. Bei erstmaliger Auszahlung wird er einmalig festgelegt und gilt dann für den Rest des Lebens.
Beispiel: Ist die versicherte Person zum Rentenbeginn 63 Jahre alt, sind 20% seiner Rente steuerpflichtig. Dieser Anteil wird mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.
Bei Beginn der Rente vollendetes Lebensjahr |
Ertragsanteil in % |
60 |
22% |
63 |
20% |
67 |
17% |
Quelle und ausführliche Angaben zum Ertragsanteil abhängig vom Alter: §22 EStG
Eine sofort beginnende Rente ist für alle interessant, die eine sichere Rente bis ans Lebensende gewährleisten und kein Risiko bei der Altersvorsorge eingehen möchten. Als Sonderform der klassischen Rentenversicherung geht auch die Sofortrente mit einer hohen Sicherheit einher. Versicherte können sich auf die garantierte Mindestverzinsung verlassen, während die Überschussbeteiligung ihrer Rente zugutekommen.
Die sofortbeginnende Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag eignet sich beispielsweise für Personen, die kurz vor der Rente stehen, und ihre Altersvorsorge privat ergänzen oder ihre Rente aufstocken möchten. Oder für Personen, die einen größeren Geldbetrag zur Verfügung haben, wie zum Beispiel durch eine Erbschaft, einen Immobilienverkauf, eine ausbezahlte Lebensversicherung oder den Verkauf von Aktien, und diesen in eine lebenslange Rente umwandeln möchten.
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