Die gesetzliche Rentenversicherung ist in Deutschland die Grundlage der gesetzlichen Altersvorsorge. Seit der Rentenreform von 1957 wird zu deren Finanzierung ein fiktiver Generationenvertrag unterstellt.
Die Rentenkasse wird laufend durch die sozialen Abgaben von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gefüllt. Diese Abgaben werden unmittelbar für die Renten der aktuellen Rentnergeneration verwendet. Somit können derzeitige Arbeitnehmer auch im Alter den Anspruch erheben, ihre Rente von der nachfolgenden Generation finanziert zu bekommen. So entsteht das Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung. Auf diese Weise soll der Generationenvertrag die gesetzliche Rente generationsübergreifend sicherstellen. Dabei handelt es sich beim Generationenvertrag um einen fiktiven Vertrag, der nicht niedergeschrieben wurde, sondern lediglich auf einem Konsens der Generationen beruht.
Die gesetzliche Rente hat seit ihrem Startschuss 1889 einige Veränderungen durchgemacht. Damals vervollständigte die Invaliditäts- und Altersversicherung die gesetzliche Rentenversicherung. Diese ist jedoch nicht mit den heutigen Leistungen einer gesetzlichen Rentenversicherung zu vergleichen. Zunächst wurde nur bei Invalidität oder ab Vollendung des 70. Lebensjahres geleistet, was jedoch deutlich über der damaligen Lebenserwartung lag. Die Rentenbeiträge wurden bereits damals zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Der tatsächliche Bedarf wurde mit diesem System jedoch nicht gedeckt, da die Kapitaldeckung zu gering ausfiel.
Mit der Rentenreform 1957 wurden einige Anpassungen in der gesetzlichen Rentenversicherung durchgeführt. Neben dem Umlageverfahren, wurde die Rentenhöhe stetig dynamisch angepasst. Lohnentwicklungen führten zu Anpassungen der Rentenhöhe mit dem Ziel, dass Erwerbstätige ihren Lebensstandard im Alter halten können. Rentner und Rentnerinnen sollen so von einer prosperierenden Wirtschaft profitieren. Auch wurde das Leistungsspektrum seit 1957 beispielsweise auf Landwirte und Handwerker erweitert. Beibehalten wurde, dass neben der Finanzierung aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteilen auch ein Zuschuss des Bundes aus Steuereinnahmen in die Rentenkasse erfolgt.
Das Generationen-Konzept wird nicht selten auch kontrovers diskutiert. So äußern Kritiker beispielsweise, dass bei einem Vertrag beide Parteien gleichberechtigt sind, wohingegen der aktuelle Generationenvertrag nur eine Generation miteinbezieht und die späteren Beitragszahler derzeit keinen Einfluss haben.
Viele demografische Faktoren führen jedoch in Deutschland dazu, dass der Ausgleich auch mit Generationenvertrag mehr und mehr in Schieflage gerät. Auch die weiterhin sinkende Geburtenrate sorgt für niedrigere Renten. Wer heutzutage Beiträge in die Rentenkasse einzahlt und auf den Generationenvertrag hofft, weiß nicht sicher, inwiefern überhaupt eine ausreichende Rente gezahlt werden kann.
Deswegen sollte heutzutage auf das Drei-Säulen-Modell vertraut werden, welches neben der gesetzlichen Rente auch die betriebliche Altersversorgung miteinbezieht. Die dritte Säule stellt die private Vorsorge dar, in deren Rahmen eine Absicherung insbesondere durch eine private Rentenversicherung erfolgen kann.
Die LV 1871 bietet verschiedene Modelle an, um privat für das Alter vorzusorgen. Die klassische Rentenversicherung sorgt für eine hohe Sicherheit, indem die eingezahlten Beiträge konservativ angelegt werden und dadurch eine bestimmte Rentenhöhe garantiert werden kann.
Mit den fondsgebundenen Rentenversicherungen können Sparer hingegen von den Renditechancen des Kapitalmarkts profitieren, indem die eingezahlten Beiträge in Fonds investiert werden. Bei beiden Modellen kann das angesparte Kapital später entweder als lebenslange Rente oder als Einmalzahlung ausgezahlt werden.
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