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    Welche Altersvorsorge ist Hartz-IV-sicher?

    FAQ Würfel in einer Hand

    Ist meine private Altersvorsorge Hartz-IV-sicher? Alle wichtigen Infos zum Thema Riester-Rente, Rürup-Rente, Betriebsrente und die Anrechnung auf das Bürgergeld. 

    Wer Bürgergeld beantragt (früher Arbeitslosengeld II oder Hartz IV genannt), muss sein gesamtes Vermögen offenlegen. Auch die Altersvorsorge und das angesparte Kapital werden geprüft. Allerdings sind bestimmte Formen der Altersvorsorge Hartz-IV–sicher bzw. Bürgergeld-sicher, sie verringern das Bürgergeld also nicht. Unser Ratgeber erklärt, welche Altersvorsorge nicht angerechnet wird und was Sie beachten müssen. 

    Wissenswertes zu Hartz IV und Altersvorsorge

    Grundsätzlich gilt: Eine Altersvorsorge ist dann Hartz-4-sicher, wenn sie ausschließlich als Altersvorsorge dient oder staatlich mit Steuervorteilen oder Zulagen gefördert wird. Dazu gehören die Riester-Rente, die Rürup-Rente und eine Betriebsrente. Diese drei Altersvorsorgeformen zählen als unantastbares Schonvermögen. Aber es gibt auch andere Formen der Lebens- und Rentenversicherung, die Hartz-IV-sicher sein können.

    Das Bundesfinanzministerium ist beim Thema Schonvermögen bei Riester-Rente, Rürup-Rente und betrieblicher Altersvorsorge eindeutig: »Das Sozialamt oder die Agentur für Arbeit greift auf die Anwartschaften bzw. das geförderte Altersvorsorgevermögen auch dann nicht zu, wenn der Anleger im Laufe seines Lebens bedürftig werden sollte (Hartz IV-Sicherheit).«

    Neben diesen drei Altersvorsorgeformen können auch andere Rentenversicherungen oder Lebensversicherungen Hartz-IV-sicher sein, wenn sie für Ihre Altersvorsorge bestimmt sind. Hier können aber besondere Regelungen gelten, die von Ihrem individuellen Fall abhängen und sich auch ändern können. Wir empfehlen daher, sich unbedingt an die zuständige Arbeitsagentur oder das zuständige Sozialamt zu wenden.

    Altersvorsorge, die nicht auf das Bürgergeld angerechnet wird

    Riester-Rente

    Bei einer Riester-Rente sind Ihre eingezahlten Beiträge in der Ansparphase vor einer Anrechnung auf Hartz IV (Bürgergeld) geschützt – es wird beim Antrag auf Bürgergeld als Schonvermögen nicht berücksichtigt. Bürgergeldempfänger können weiterhin mit dem Mindestbeitrag in diese private Rente einzahlen. Alternativ lässt sich der Riester-Vertrag auf ruhend umstellen. Sie sollten den Riester-Rente-Vertrag allerdings nicht verkaufen, denn dann ist die ausgezahlte Summe nicht mehr Hartz-IV-sicher, kann also auf Ihr Bürgergeld angerechnet werden.

    Rürup-Rente (auch Basis-Rente genannt)

    Bei dieser Rentenform sind Sie vor einer Anrechnung auf das Bürgergeld geschützt. Denn die Rürup-Rente lässt sich lediglich als Rente auszahlen, sie kann nicht verkauft oder anderweitig kapitalisiert werden. Das bereits angesparte Kapital für die Basisrente ist also ein unantastbares Schonvermögen und somit „Hartz-4-sicher“.

    Betriebliche Altersversorgung

    Bei einer betrieblichen Altersversorgung, oder kurz bAV, ist das bereits angesparte Kapital Hartz-IV-sicher. Sobald Sie Bürgergeld beziehen, gelten allerdings Einschränkungen, wenn Sie weiter in Ihre betriebliche Altersversorgung einzahlen möchten: Der monatliche Beitrag darf eine gewisse Maximalgrenze nicht übersteigen. Ein Betrag darüber hinaus gilt sonst als Einkommen und kann das Bürgergeld ggf. verringern.

    Gut zu wissen: Private Rentenversicherung und Bürgergeld

    Gut zu wissen: Private Rentenversicherung und Bürgergeld

    Seit dem 01. Januar 2023 sind laut § 12 Abs. 1 Nr. 3 SGB II nicht nur Rentenversicherungen, die nach Bundesrecht gefördert werden (z.B. Basisrente oder Riester-Rente) vollständig vor der Anrechnung auf das Bürgergeld geschützt, sondern auch private Rentenversicherungen, die der Altersvorsorge dienen. 

    Wichtiger Hinweis: Diese Informationen stellen keine individuelle Beratung dar und erheben trotz größtmöglicher Sorgfalt bei Auswahl und Erstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. 

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