Auch Beamte müssen im Ruhestand mit Versorgungslücken rechnen. Warum das Thema private Altersvorsorge Beamte genauso betrifft wie alle anderen Arbeitnehmer auch und welche Rentenversicherung für Beamte sinnvoll erscheint wollen wir hier zeigen.
Beamte haben einen gesetzlichen Anspruch auf Besoldung und Alimentation vom Staat. Am Ende ihrer Dienstzeit erhalten beispielsweise Richter, Soldaten und verbeamtete Lehrer eine lebenslang ausbezahlte Pension. Doch selbst für Staatsdiener ist die Versorgung im Ruhestand mit zum Teil erheblichen finanziellen Einbußen verbunden, je nachdem, wie hoch der Sold in den letzten Arbeitsjahren ausfiel und wo sie zuletzt tätig waren. Aus diesem Grund gilt: Eine private Altersvorsorge für Beamte ist wichtig, damit sie den Lebensabend in vollen Zügen und ohne finanzielle Sorgen genießen können.
Für die Maximalpension mussten Beamte früher nur 35 Dienstjahre absolvieren, sogar das Studium wurde ihnen angerechnet. Die demografische Entwicklung betrifft aber auch Beamte. Im Zuge dessen hat der Staat nicht nur die Höchstpension von 75 auf 71,75 Prozent des letzten Bruttogehalts gesenkt, sondern auch die Altersgrenze auf 67 Jahre angehoben. Wer diese nicht erreicht, hat mit einer zusätzlichen Lücke zu kämpfen.
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Die Pensionen der Beamten, auch Ruhegehalt genannt, werden aus den Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden finanziert. So ist es im Beamtenversorgungsgesetz geregelt, wobei es für jedes Bundesland eine eigene Versorgungsvorschrift gibt. Selbst die Altersgrenzen für den Ruhestand können für einzelne Beamtengruppen abweichen.
Das ruhegehaltfähige Einkommen setzt sich zusammen aus
Die Höhe der Beamtenpension hängt im Wesentlichen von der Zahl der geleisteten Dienstjahre und der Besoldungsstufe ab. Jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit, in dem ein verbeamteter Beschäftigter Vollzeit gearbeitet hat, erhöht den Anspruch auf Ruhegehalt um den Wert 1,79375. Nach 40 Dienstjahren wird der bestmögliche Wert von 71,75 Prozent des Bruttogehalts erreicht. Die Altersvorsorge steigt auch dann nicht weiter an, wenn der Beamte noch ein paar Jahre länger arbeiten sollte. Bei Teilzeit sinkt der Jahressatz von 1,79375 um den entsprechenden Teilzeitfaktor.
Quelle: Bundesministerium des Inneren
Wie hoch die Versorgungslücke für Beamte mit unterschiedlicher Besoldungsgruppe und -stufe sein kann, zeigt die Beispielrechnung auf Basis der Bundestabelle.
|
Jonas |
Katja |
Geburtsjahr |
1985 |
1995 |
Familienstand |
verheiratet, 2 Kinder |
unverheiratet, 1 Kind |
Bundesland |
Ost |
West |
Besoldungsgruppe, -stufe |
A12, Stufe 5 |
A10, Stufe 3 |
Diensteintrittsjahr |
2013 |
2016 |
Bruttogehalt mit 65 Jahren |
3.898 Euro |
3.076 Euro |
Ruhegehalt |
2.271 Euro |
2.207 Euro |
Versorgungslücke |
1.627 Euro |
869 Euro |
Quelle: https://www.beamtenbesoldung.org/beamtenpension/berechnung.html
Wer als Beamter in den Ruhestand geht, muss in jedem Fall mit deutlich weniger Geld als bisher auskommen. Ein Ausweg besteht darin, mit einer privaten Rentenversicherung frühzeitig Kapital für den Ruhestand anzusparen oder zusätzlich in den Genuss staatlicher Förderung in Form von Zulagen oder steuerlichen Vorteilen zu gelangen.
Grundsätzlich können Beamte wie alle anderen Beschäftigten auch eine klassische private Rentenversicherung abschließen. Das angesparte Guthaben wird am Ende der Laufzeit als einmalige Kapitalauszahlung oder als laufende Rente ausbezahlt.
Wer dagegen vom Wachstum der Kapitalmärkte profitieren möchte, sollte über eine fondsgebundene Rentenversicherung nachdenken, bei der die monatlichen Beiträge in Fonds investiert werden. Damit hat der Beamte wie alle anderen Anleger auch die Chance auf eine höhere Rente als bei der klassischen Variante, muss aber auch mit dem Risiko von Verlusten in schwächeren Marktphasen leben.
Attraktiv dürften für Beamte die Riester- und die Rürup-Rente sein.
Anspruch auf Riester-Förderung haben neben Arbeitnehmern, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, nämlich auch Beamte und Bezieher von Amtsbezügen. Mit einer Riester-Rente lassen sich die Vorteile staatlicher Förderung mit einer privaten Rentenversicherung verbinden.
Für Beamte macht Riestern Sinn und lohnt sich: Neben den Zulagen können sie die Aufwendungen für die Riester-Rente als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Die Differenz aus der Höhe der abgesetzten Beiträge gegenüber den Zulagen bekommt der Beamte als Steuervorteil am Ende ausgezahlt.
Selbst Beamte, die ohne Dienstbezüge beurlaubt sind, können die Riesterförderung in Anspruch nehmen. Ausgeschlossen ist für Beamte dagegen die Verbindung von Riester mit einer betrieblichen Altersvorsorge. Aus diesem Grund müssen Beamte für eine Riesterförderung immer private Vorsorgeverträge abschließen.
Die volle Förderung erhält, wer pro Jahr vier Prozent seines Bruttogehalts aus dem Vorjahr einzahlt – unabhängig davon, ob er Beamter, Angestellter oder Arbeiter ist. Das gilt bis maximal 2.100 Euro pro Jahr ohne die Zulagen. Den Eigenbetrag stockt der Staat mit einer Grundzulage in Höhe von 175 Euro im Jahr auf, für jedes Kind gibt es 185 oder gar 300 Euro obendrauf (Stand 2021).
Versicherungen
Die fondsgebundene Rentenversicherung der LV 1871
Versicherungen
Die staatlich geförderte Altersvorsorge MeinPlan Basisrente
Die zweite Möglichkeit, mit Hilfe einer privaten Rentenversicherung die Alterslücke zu schließen, lohnt sich vor allem für Beamte mit höherem Einkommen: die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt.
Bei dieser Form einer privaten Rentenversicherung locken vor allem steuerliche Vorteile: Ein Teil der Beiträge lässt sich als steuerliche Sonderausgabe geltend machen. So können einzelveranlagte Beamten im Jahr 2021 bis zu 92 Prozent ihrer Altersvorsorgeaufwendungen (bis zu einem Höchstbetrag von 25.787 Euro) als Sonderausgabe geltend machen. Für zusammenveranlagte Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner liegt der Höchstbetrag bei 51.574 Euro.
Als weiterer Pluspunkt der Rürup-Rente sei noch genannt, dass die ausgezahlten Rentenleistungen bis 2040 zum Teil steuerbefreit sind – je nach Jahr, in dem der Beamte in Ruhestand geht. 2021 beispielsweise beträgt der steuerfreie Anteil 19 Prozent und reduziert sich bis 2025 auf 15 Prozent. Ab 2040 muss die Rente komplett besteuert werden.
Versicherungen
Generell hängt die Wahl der Altersvorsorge von verschiedenen, individuellen Faktoren ab
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Derzeit haben Selbständige/Freiberufler mehrere Optionen für eine freiwillige Rentenversicherung.
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Um keine Versorgungslücke entstehen zu lassen, ist eine private Rentenversicherung sinnvoll.
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Da die gesetzliche Rente für viele Rentner nicht ausreicht, ist eine private Vorsorge ebenso wichtig
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Häufige Fragen und ihre Antworten rund um das Thema private Rentenversicherung
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Die Corona-Pandemie hat unser Leben durcheinander gewirbelt. Was früher galt, muss heute nicht mehr unbedingt gelten. Wer langfristig fürs Alter vorsorgen will, hat zahlreiche neue Möglichkeiten und sollte sich dennoch auf alte Tugenden besinnen.