Kindervorsorge
Geburtstag, Weihnachten oder ein guter Schulabschluss sind Gelegenheiten, an denen Eltern und Verwandte Kindern und Jugendlichen gerne Geld schenken. Dabei kommt auch immer die Frage auf: Wie kann man Kindern und Jugendlichen mit Geldgeschenken einen guten Start ins Leben ermöglichen? Und wie geht das Finanzamt mit Geldgeschenken an Kinder um?
Wenn einem für den Nachwuchs, den Enkel oder das Patenkind kein passendes Geschenk einfällt, ist es bis heute immer noch beliebt, einfach ein paar Geldscheine mit einer netten Glückwunschkarte in einen Briefumschlag zu stecken. Abgesehen davon, dass ein solches Geldgeschenk an Kinder meistens eine Notlösung ist, drückt es auch nicht unbedingt Wertschätzung aus. Und die Summe im Umschlag wird von den Beschenkten oft einfach für den schnellen Konsum genutzt. Es gibt jedoch auch Möglichkeiten, Geldgeschenke an Kinder und Jugendliche zu machen, die über Jahrzehnte Gutes bewirken können.
Auch früher haben Familien ihren Kindern bereits „nachhaltigere“ Geldgeschenke als das berühmte Kuvert gemacht. Beliebt waren etwa Sparbücher oder Festgeldkonten, auf die die Jugendlichen zum Beispiel erst mit Erreichen der Volljährigkeit selbst zugreifen konnten. Weltweit niedrige Zinssätze haben jedoch mittlerweile dazu geführt, dass diese Anlageformen keine Rendite mehr abwerfen. Stattdessen können sie – berechnet man die Inflation über die Jahre mit ein – sogar zum Verlustgeschäft werden.
Wer Kindern und Jugendlichen zu Lebzeiten Geldgeschenke mit einem langfristigen Mehrwert zukommen lassen will, setzt deshalb heute auf andere Anlagestrategien. Eine gute Möglichkeit, im Lauf der Zeit eine stattliche Rendite zu erzielen, bieten aktienorientierte Sparlösungen, bei denen man auch mit geringen monatlichen Beiträgen von positiven Börsenentwicklungen profitiert, ohne sich um die Feinheiten und Tücken des Aktienhandels kümmern zu müssen.
Exchange Traded Funds (ETFs) bieten heute eine vergleichsweise renditestarke Alternative zum alten Sparbuch. Hierbei handelt es sich um Indexfonds, die einen Börsenindex wie Dax, Dow Jones oder Nikkei nachbilden und so Vorteile wie höhere Renditemöglichkeiten und Flexibilität miteinander verknüpfen. Natürlich kann es bei ETFs zu Kursschwankungen kommen. Jedoch gelten diese im Vergleich zu anderen Fondsarten oder Aktien als relativ sicher. Das von den Kapitalmarktexperten der LV 1871 gemanagte ETF-Portfolio Plus bietet eine kostengünstige und transparente Geldanlage die anhand wissenschaftlicher Methoden ein Plus an Renditechancen erzielt.
Kombiniert man die Geldanlage mit den Vorteilen einer fondsgebundenen Rentenversicherung und schließt eine Beitragsgarantie von z.B. 80 Prozent ein, dann ist gewährleistet, dass auch in unglücklichen Fällen ein Teil der geleisteten Beiträge nicht verloren gehen kann. Mit der Kindervorsorge MeinPlan Kids der LV 1871 ist es so möglich, bereits mit monatlichen 25 Euro eine solide Altersvorsorge für Kinder und Jugendliche aufzubauen. Bei der Auswahl der Fonds für diese Sparlösung können Anleger auch individuell in ihrem Portfolio auf zertifiziert nachhaltige Aktien setzen, die höchsten ökologischen, sozialen und ethischen Standards gerecht werden.
MEINPLAN KIDS bietet einen weiteren Vorteil: Mit der Cash-to-Go-Option kann man für den Nachwuchs bereits vor Ende der Vertragslaufzeit monatliche Auszahlungen vereinbaren. Nach dem Ende der Ansparphase hat man die Wahl, das ersparte Kapital auf zwei Arten zu nutzen: entweder in Form einer Einmalzahlung, um damit etwa die erste eigene Wohnung oder ein Auto zu finanzieren oder in Form einer lebenslangen monatlichen Rente.
Versicherungen
Die moderne Sparlösung für den Nachwuchs
Die finanzielle Vorsorge für den Nachwuchs liegt meistens der gesamten Familie am Herzen. Deshalb kann es sinnvoll sein, eine Geldanlage zu wählen, an der sich von den Eltern über Geschwister, Oma und Opa bis hin zu (Paten-)Tante und -Onkel problemlos alle beteiligen können. Die LV 1871 bietet für solche Fälle bei MeinPlan Kids die Spar-mit-Option für Familie und Freunde. Hier können Verwandte und alle, die dem Kind oder Jugendlichen nahestehen, ihr Geldgeschenk ab einer Höhe von 50 Euro ganz einfach per Überweisung tätigen und so zum Aufbau der Altersvorsorge des Kindes beitragen.
Streng genommen betrachtet der Staat bereits das Taschengeld als Vermögenszuwachs. Rechtlich handelt es dabei um eine Schenkung, für die ab bestimmten Beträgen auch Steuern anfallen. Beim Taschengeld spielt das in der Regel keine Rolle, kann aber bei größeren Geldgeschenken an Kinder durchaus relevant werden – wenn beispielsweise die Großeltern noch zu Lebzeiten ihren Enkelkindern ein größeres Vermögen zukommen lassen wollen.
Für Geldgeschenke an Kinder und Jugendliche gibt es relativ hohe Freibeträge, die sich auch nach dem Verwandtschaftsgrad der Schenkenden richten:
Bei der Schenkung gilt es die Zehnjahresfrist zu beachten. Der jeweilige Steuerfreibetrag wird nach Ablauf einer Frist von 10 Jahren erneut gewährt.
Wird mit der Schenkung an Kinder die Höchstgrenze der Freibeträge überschritten, fällt für die restliche Summe Schenkungssteuer an. Je nach verwandtschaftlichem Verhältnis gelten dafür andere Steuerklassen und Steuersätze:
Zur Vermeidung von Unstimmigkeiten mit dem Finanzamt empfiehlt es sich, auch Schenkungen an Kinder und Jugendliche schriftlich in einem Schenkungsvertrag zu dokumentieren. Normalerweise ist es nicht nötig, dabei einen Notar oder Anwalt hinzuzuziehen, bei größeren Summen jedoch empfehlenswert.
Generell gilt für Schenkungen: Sie lassen sich nicht so einfach widerrufen, etwa um die Steuerfreibeträge auszunutzen und sich dann das verzinste Vermögen zurückzuholen. Die Möglichkeit der Rücknahme von Schenkungen beschränkt sich auf wenige Ausnahmen – wenn sich beispielsweise die Eltern durch veränderte Lebensumstände in finanzieller Not befinden.
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