Eine Direktversicherung ist ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Diese betriebliche Altersversorgung kann wahlweise in klassischer oder fondsgebundener Form erfolgen. Ist eine Direktversicherung sinnvoll, so schließt ein Arbeitgeber für seinen Mitarbeiter einen Vertrag mit einer Versicherungsgesellschaft. Arbeitnehmer bestimmen dabei, wie der Vertrag konkret gestaltet wird. Vereinbart werden können beispielsweise Leistungen für eine klassische Altersrente, aber auch ein Hinterbliebenenschutz oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
In der Höhe der Beiträge für eine Direktversicherung sind Arbeitnehmer flexibel. Sie können auf Wunsch zunächst mit niedrigen Beiträgen starten und diese später anpassen. Steht Geld zur Verfügung, beispielsweise aus einer Bonuszahlung, so kann dieser Betrag in die Altersversorgung investiert werden. Ist es finanziell dagegen schwieriger, so können die Beiträge reduziert oder sogar eine Zahlpause vereinbart werden.
Wissenswert ist die Tatsache, dass mit dem Begriff Direktversicherung auch häufig andere Versicherungen bezeichnet werden. Generell bezeichnen viele Anwender Versicherungen als Direktversicherung, wenn diese ohne Außendienst abgeschlossen werden. Das gilt beispielsweise für Online-Abschlüsse. Oft ist das bei Privathaftpflichtversicherungen sowie bei der Kfz-Versicherung der Fall. Die hier vorgestellte Direktversicherung bezieht sich dagegen auf die betriebliche Altersversorgung (bAV). Sie kann für hauptberufliche Arbeitnehmer und rentenversicherungspflichtige Minijobber abgeschlossen werden. Wenn der Minijobber sich von der Rentenversicherungspflicht befreit hat, ist auch keine bAV möglich.
Bei der Direktversicherung gibt es verschiedene Varianten:
Im Falle einer privaten Rentenversicherung zahlt der Arbeitgeber monatlich Beiträge ein. Wechselt der Arbeitnehmer in den Ruhestand, so erhält er die Rentenzahlung einmalig (oder je nach Vertrag) in einer Summe ausbezahlt.
Doch lohnt sich eine Direktversicherung? Ja, sofern sie vom Arbeitgeber bezuschusst wird. Wurde die Direktversicherung nach 2019 abgeschlossen, so müssen Arbeitgeber mindestens einen Pflichtzuschuss in Höhe von 15 Prozent übernehmen. Ab dem Jahr 2022 ist dies auch bei älteren Verträgen der Fall.
Arbeitnehmer profitieren demnach besonders von einer Direktversicherung. Für Unternehmen ist die Direktversicherung sinnvoll, wenn es sich um einen kleinen oder mittelständischen Betrieb handelt. Dies gilt, wenn die Unternehmen keinen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse führen.
Bei der Direktversicherung können durch eine Entgeltumwandlung Teile des Bruttolohns investiert werden. Sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber zahlen demnach weniger Sozialabgaben und weniger Steuern. Neben den finanziellen Vorteilen profitieren Arbeitgeber außerdem von einer höheren Mitarbeiterzufriedenheit. Für Unternehmen kann es sich also durchaus lohnen, die Vorteile der Direktversicherung zu nutzen.
Wechselt ein Arbeitnehmer nach dem Abschluss einer Direktversicherung das Unternehmen, so kann der Vertrag möglicherweise fortgeführt werden. Die bereits angesparte Altersvorsorge entfällt bei einem Jobwechsel nicht. Das gilt auch, wenn Arbeitnehmer ihren Job verlieren. Die unverfallbaren Leistungen, die aus einer Direktversicherung stammen, bleiben als Vorsorge auch bei Arbeitslosigkeit erhalten.
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