Eine Direktversicherung ist sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer ein flexibler und einfach zu verwaltender Weg der betrieblichen Altersversorgung. Der Arbeitnehmer verzichtet auf einen Teil seines Bruttoeinkommens, der direkt in die Altersvorsorge fließt. Einen weiteren Teil von mindestens 15 Prozent bezuschusst der Arbeitgeber. Bis zum Rentenbeginn wird eine gewisse Summe beim Versicherer eingezahlt, die dann in der Regel zum Renteneintritt ausgezahlt wird.
Hier hat der Versicherungsnehmer die Wahl zwischen verschiedenen Auszahlungsoptionen:
Welche Variante der Auszahlung gewählt wird, ist sehr unterschiedlich und hängt von den individuellen Vorstellungen ab. Ausschlaggebend ist der individuelle Steuersatz. Dasselbe gilt für die Kranken- und Pflegeversicherung: Für die Betriebsrente muss jeweils der volle Beitrag gezahlt werden, wobei es Ausnahmen und Beitragsbemessungsgrenzen gibt. Meist kann die Auszahlung der Direktversicherungssumme frühestens ab 62 und spätestens bis zum 67. Lebensjahr erfolgen.
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