Die Lebensversicherung von 1871 a. G. München - ist Spezialist für innovative Berufsunfähigkeits-, Lebens- und Rentenversicherungen.

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    Wie funktioniert die Auszahlung bei der Direktversicherung?

    FAQ Würfel in einer Hand

    Direktversicherung: Auszahlung und Optionen

    Eine Direktversicherung ist sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer ein flexibler und einfach zu verwaltender Weg der betrieblichen Altersversorgung. Der Arbeitnehmer verzichtet auf einen Teil seines Bruttoeinkommens, der direkt in die Altersvorsorge fließt. Einen weiteren Teil von mindestens 15 Prozent bezuschusst der Arbeitgeber. Bis zum Rentenbeginn wird eine gewisse Summe beim Versicherer eingezahlt, die dann in der Regel zum Renteneintritt ausgezahlt wird.

    Hier hat der Versicherungsnehmer die Wahl zwischen verschiedenen Auszahlungsoptionen:

    • Kapitalauszahlung: Das vollständige Kapital wird als einmalige Summe zum Beginn der Rente ausgezahlt. Damit steht zum Auszahlungszeitpunkt eine Summe zur Verfügung, um sich unterschiedliche Bedürfnisse zu erfüllen.
    • Einmalige teilweise Kapitalauszahlung mit Restverrentung: Bis zu 30 Prozent des Gesamtbetrages werden zu Rentenbeginn direkt ausgezahlt, der Restbetrag wird über eine vereinbarte Zeit ausgezahlt.
    • Klassische Verrentung: Jeden Monat wird regelmäßig derselbe Betrag ausgezahlt. Somit kann sichergestellt werden, dass im Alter ein laufendes Einkommen garantiert ist.
    • Erhöhte Rente beziehungsweise Auszahlung bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit: Manche Versicherer bieten an, auf Basis einer Gesundheitsprüfung einen umfangreicheren Betrag zu zahlen, wenn sich herausstellt, dass die Lebenserwartung verkürzt ist. Alternativ kann häufig bei reduzierter Rente eine Extraleistung im Pflegefall vereinbart werden, um die entstehenden Pflegekosten aufzufangen.

    Abgaben und Auszahlungszeitpunkt der Direktversicherung

    Welche Variante der Auszahlung gewählt wird, ist sehr unterschiedlich und hängt von den individuellen Vorstellungen ab. Ausschlaggebend ist der individuelle Steuersatz. Dasselbe gilt für die Kranken- und Pflegeversicherung: Für die Betriebsrente muss jeweils der volle Beitrag gezahlt werden, wobei es Ausnahmen und Beitragsbemessungsgrenzen gibt. Meist kann die Auszahlung der Direktversicherungssumme frühestens ab 62 und spätestens bis zum 67. Lebensjahr erfolgen.

    Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung

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