Berufsunfähigkeitsversicherung
Erwerbsunfähigkeit setzt voraus, dass man aus gesundheitlichen Gründen auf nicht absehbare Zeit zumindest teilweise nicht mehr in der Lage ist, einer Arbeit nachzugehen.
Wenn von einer Erwerbsunfähigkeit die Rede ist, stammt dieser Begriff aus dem Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung. Seit 2001 taucht aber der Begriff offiziell nicht mehr auf, da die Erwerbsunfähigkeit von der Erwerbsminderung abgelöst wurde.
Ist eine gesetzlich versicherte Person aufgrund von Krankheit, Behinderung oder durch einen Unfall auf unbestimmte Zeit nicht mehr in der Lage, eine berufliche Tätigkeit auszuüben, ist sie erwerbsgemindert.
Voll erwerbsgemindert ist eine kranke oder behinderte Person, die nur noch weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann. Wenn eine Arbeitszeit zwischen drei und sechs Stunden pro Tag möglich wäre, ist sie teilweise erwerbsgemindert. Die Feststellung, inwiefern eine Person erwerbsgemindert ist, wird von Ärzten durchgeführt. Diese sind beim Träger der Rentenversicherung angestellt und stellen die Diagnose. Eventuell fordert die deutsche Rentenversicherung weitere Gutachten an.
Liegt eine Erwerbsminderung vor, so kann eine Erwerbsminderungsrente bei der deutschen Rentenversicherung beantragt werden. Sollten ärztliche Unterlagen vorliegen, dann ist es sinnvoll, diese dem Antrag beizulegen. Folgende Unterlagen werden zusätzlich benötigt:
Da selbst bei Erhalt einer vollen Erwerbsminderungsrente finanziell eine große Lücke entsteht, ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Sie gegen das Risiko einer Berufsunfähigkeit ab. Im Leistungsfall zahlt das Versicherungsunternehmen die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente monatlich an den Versicherten aus.
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