Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Erwerbsminderungsrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Voraussetzung für diese Leistung ist unter anderem, dass der Versicherte zumindest teilweise erwerbsunfähig ist.
Ist eine Person wegen Krankheit oder Behinderung auf Dauer nicht in der Lage, einer beliebigen Arbeit nachzugehen, kann sie die gesetzliche Erwerbsminderungsrente beantragen. In Deutschland beziehen bereits 1,9 Millionen Menschen die Erwerbsminderungsrente (Quelle: Deutsche Rentenversicherung / Stand 2022).
Voraussetzung ist erst einmal, dass die Person gesetzlicher Rentenversicherter ist und die Regelaltersgrenze noch nicht erreich hat. Sie muss dauerhaft krank sein oder eine Behinderung muss vorliegen. Zudem muss ein Arzt bestätigt haben, dass die betroffene Person nicht mehr ins Berufsleben zurückkehren kann. Grundsätzlich wird aber vorab geprüft, ob die Erwerbsfähigkeit durch eine medizinische oder berufliche Rehabilitation wiederhergestellt werden kann. Ist dies nicht möglich, wird das restliche Leistungsvermögen festgestellt, also ob eine zeitliche Beschäftigung auf dem freien Arbeitsmarkt möglich wäre. Von dieser Prüfung hängt es ab, ob Sie eine volle oder teilweise Erwerbminderungsrente erhalten.
Sie erhalten die volle Erwerbsminderungsrente, wenn sie eine beliebige Berufstätigkeit nur noch weniger als drei Stunden pro Tag ausüben können
Sie erhalten eine Teilerwerbsminderungsrente (50% der vollen Erwerbsminderungsrente), wenn sie eine beliebige Berufstätigkeit nur zwischen drei und sechs Stunden pro Tag ausüben können.
Nicht nur die noch leistbare Arbeitszeit spielt bei der Erwerbsminderungsrente eine Rolle, auch das eigene Alter.
Der Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente sollte erst dann erfolgen, wenn der Anspruch auf Krankengeld voll ausgeschöpft wurde (keine Pflicht). Wer danach weiterhin eine Bestätigung von einem Arzt erhält, dass eine Arbeit nicht oder nur noch bedingt möglich ist, kann den Antrag stellen.
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