Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)
Viele Menschen verzichten voreilig auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung, weil sie meinen, die Gesundheitsprüfung nicht zu überstehen. Erfahren Sie hier welche Gesundheitsfragen bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung wirklich auf Sie zukommen, wie Sie das Risiko einer Ablehnung vorab klären und worauf Sie bei der Beantwortung der Fragen unbedingt achten sollten.
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Wer eine Versicherung rund um Leben und Arbeitskraft abschließen will, muss immer eine Reihe von Gesundheitsfragen beantworten. Das gilt auch bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Gesundheitsfragen dienen dem Versicherer dazu, das Risiko eines Versicherungsfalls einzuschätzen. Ergeben die Antworten ein zu hohes Risiko, kann der Versicherer den Vertragsschluss ablehnen, Risikozuschläge festlegen oder aber einzelne Krankheiten als Ursache für eine Berufsunfähigkeit aus der Leistungspflicht ausschließen. In bestimmten Fällen bieten Versicherer auch vereinfachte Gesundheitsfragen, wie zum Beispiel für Interessenten unter 35 Jahren.
Die Fragen sollten Sie unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Denn selbst aus Ihrer Sicht kleine Ungenauigkeiten oder vergessene Angaben, können zum vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen. Das heißt aber nicht, dass Sie nur bei bester Gesundheit eine Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten. Sie sollten nicht voreilig auf eine Antragstellung verzichten.
Auch Menschen mit chronischen Erkrankungen oder schweren, aber ausgeheilten Vorerkrankungen haben Chancen auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn der Umfang der Gesundheitsfragen ist maßgeblich von den Versicherungsmodalitäten abhängig. Welche und wie viele Fragen Sie also beantworten müssen, ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich.
Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung zielen Gesundheitsfragen auf ambulante ärztliche Behandlungen, gesundheitliche Beschwerden und stationäre Krankenhausaufenthalte ab. Doch in der Regel beziehen sich die Fragen nicht auf Ihr gesamtes Leben, sondern auf einen begrenzten zurückliegenden Zeitraum – für ambulante Behandlungen oft fünf Jahre, für stationäre Behandlungen zehn Jahre.
Alle Erkrankungen, die nach Vertragsschluss auftreten, müssen Sie im Übrigen nicht nachmelden.
Wenn Sie bereits Vorerkrankungen haben und unsicher sind, ob Sie eine Versicherung zu annehmbaren Bedingungen erhalten und sich der Aufwand einer Antragsstellung lohnt, können Sie eine anonyme Risikovoranfrage bei verschiedenen Versicherungsanbietern stellen. Der große Vorteil: Bei einer solchen Voranfrage wird das Ergebnis nicht in der zentralen Wagnisdatei gespeichert, über die sich Versicherer austauschen. So können Sie bei verschiedenen Versicherern anfragen, ohne dass diese von einem Negativeintrag in ihrer Bewertung beeinflusst werden.
Auch eine solche Risikoanfrage macht natürlich Arbeit. Etwas einfacher ist es, wenn Sie unseren Quick Risk Online-Rechner nutzen. Er gibt Ihnen in wenigen Minuten einen ersten Anhaltspunkt, welche Folgen Ihre Vorerkrankungen auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei uns hätten.
Geben Sie Ihre Vorerkrankung einfach in den Rechner ein und beantworten Sie eventuell zwei bis drei Zusatzfragen. Danach sehen Sie, ob Ihr Antrag wahrscheinlich bei der LV 1871 abgelehnt, angenommen oder ob eine genauere Risikoprüfung durchgeführt werden würde.
Sie haben sich also entschieden, eine anonyme Vorabanfrage oder einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung zu stellen und die geforderten Gesundheitsfragen zu beantworten. Damit Sie sich dabei nicht unfreiwillig schaden oder später in Schwierigkeiten geraten, hier einige Tipps:
Auskunft vom Arzt
Stützen Sie Ihre Angaben nicht auf Ihr Gedächtnis, sondern fordern Sie vom Hausarzt und gegebenenfalls anderen Ärzten, bei denen Sie im gefragten Zeitraum in Behandlung waren, Ihre Patientenakten an. Alternativ können Sie auch bei Ihrem Versicherer eine Patientenauskunft anfordern. Die Unterlagen Ihrer Krankenkasse sind später im Leistungsfall maßgeblich.
Manche Ärzte rechnen Diagnosen ab, die Ihnen nie mitgeteilt wurden. Sehen Sie die Unterlagen genau durch und verlangen Sie notfalls eine Korrektur, wenn Sie falsche Angaben finden.
So umfassend wie nötig
Sie sind zu wahrheitsgemäßen und vollständigen Angaben verpflichtet, müssen aber auch nicht mehr als das angeben. Wenn nur die letzten fünf Jahre abgefragt werden, geben Sie nur Diagnosen aus diesem Zeitraum an. Wenn Sie wegen bestimmter Beschwerden nie einen Arzt aufgesucht haben und nur ärztliche Diagnosen abgefragt werden, müssen Sie Ihre Beschwerden nicht nennen.
Nachversicherungsgarantie
Sobald Sie Ihren Versicherungsschutz zu einem späteren Zeitpunkt aufstocken wollen, wird in der Regel eine erneute Gesundheitsprüfung fällig. Es sei denn, im Vertrag ist eine Nachversicherungsgarantie vereinbart. Diese erlaubt es Ihnen, Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen – unter bestimmten Bedingungen – aufzustocken.
Abwarten und später nochmal versuchen
Der Quick Risk-Rechner oder die anonyme Voranfrage haben zu einem ablehnenden Ergebnis geführt? Auch in diesem Fall müssen Sie den Plan eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen nicht komplett aufgeben. Warten Sie einfach einige Jahre, bis Ihre Erkrankung ausgeheilt ist und/oder Sie deswegen längerfristig nicht mehr in Behandlung waren. Denn bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung werden lange zurückliegende Erkrankungen von den Gesundheitsfragen nicht mehr erfasst.
Ihr Ratgeber für ein gesundes Leben
Sie haben einige Vorerkrankungen oder chronische Erkrankungen und suchen eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen? Das ist verständlich. Allerdings gibt es kaum Anbieter, die auf eine Gesundheitsprüfung vollständig verzichten und Leistungen anbieten, die den Namen Berufsunfähigkeitsversicherung verdienen. Was es jedoch gibt: Versicherer, die einen verkürzten Fragenkatalog einsetzen und gegebenenfalls Verträge mit einem reduzierten Leistungsumfang anbieten.
Deswegen ist es empfehlenswert, auch mit Vorerkrankung oder chronischer Erkrankung verschiedene Angebote für Berufsunfähigkeitsversicherungen als Voranfrage einzuholen. Die Versicherungsbedingungen unterscheiden sich häufig und teilweise kann zumindest eine grundlegende Absicherung zu relativ günstigen Konditionen erreicht werden.
Markus Pohlschröder (Beratung und Verkauf)
Abteilung Zentralvertrieb
Maximiliansplatz 5
80333 München
E-Mail: kundenberatung@lv1871.de
Telefon: 089 / 5 51 67 – 1146
Frank Kohrt
(Beratung und Verkauf)
Abteilung Zentralvertrieb
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Tobias Lanzinger (Beratung und Verkauf)
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