Berufsunfähigkeitsversicherung
Das Thema Berufsunfähigkeit ist für Azubis zwar weit weg, doch die Ausbildung und damit der Einstieg ins Berufsleben ist ein idealer Zeitpunkt, um eine Berufsunfähigkeitsversicherung (auch BU oder BU-Versicherung) abzuschließen. Obwohl das Azubigehalt gering ist, lohnt es sich mit einem Einsteigerbeitrag schon jetzt die eigene Arbeitskraft abzusichern.
Wer eine BU abgeschlossen hat, erhält eine monatliche Rente für den Fall, dass er während seines Berufslebens einen Unfall erleidet oder so schwer erkrankt, dass er daraufhin längere Zeit oder dauerhaft nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann. Die Versicherung zahlt je nach Vertragsvereinbarungen bereits, wenn der Beruf nicht mehr zu mindestens 50 Prozent ausgeübt werden kann.
Was passiert ohne Versicherungsschutz? Ohne eine solche Berufsunfähigkeitsversicherung kann man die gesetzliche Erwerbsminderungsrente beantragen. Doch die formalen Anforderungen sind hoch. Wird sie gezahlt, ist ihre Höhe oft niedriger als das bisherige Gehalt. Wird die Erwerbsminderungsrente nicht genehmigt, muss man in einem anderen Beruf als dem ursprünglich gelernten arbeiten, sofern man dazu in der Lage ist. Damit wird eine Berufsunfähigkeit schnell zur Existenzbedrohung.
Azubis stehen am Anfang des Berufslebens. Das Risiko von schweren Gesundheitseinschränkungen mag daher gering erscheinen, doch eine Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Denn sie sichert den Lebensstandard, der während des Berufslebens aufgebaut wird. Je jünger man bei Vertragsabschluss ist, desto günstiger sind die Beiträge – und zwar dauerhaft.
Braucht es in der Ausbildung eine Berufsunfähigkeitsversicherung? Die Antwort lautet also in den allermeisten Fällen: Ja. Selbst wenn die Wahrscheinlichkeit gering ist, dass sie in den ersten Jahren in Anspruch genommen werden muss.
Unfälle können immer passieren, auch in der Ausbildung. Wird der Azubi berufsunfähig, gelten zwar Sonderregelungen, sodass keine fünf Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung nachgewiesen werden müssen, um für den Erhalt von Erwerbsminderungsrente in Frage zu kommen (vorzeitige Wartezeiterfüllung für Azubis). Da die Höhe dieser Rente allerdings gering ausfällt, ist es in jedem Fall angeraten, privat vorzusorgen.
Wann ist eine BU-Versicherung für Azubis sinnvoll? Wer kann schon abschätzen, als Berufstätiger in Zukunft den Lebensunterhalt auch komplett ohne Einkommen finanzieren zu können? Ohne reich zu erben oder zu heiraten oder ein Leben lang den Eltern, Freunden und Verwandten auf der Tasche zu liegen wird es nicht machbar sein. Deswegen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Azubi wichtig.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung dient dazu, die Lebenshaltungskosten abzudecken. Darüber hinaus sollte sie auch ermöglichen eine gegebenenfalls private Altersvorsorge weiterzuführen. Deshalb sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung so hoch sein, dass man keine Sozialleistungen beantragen muss.
Entscheidend ist also, die Versicherungssumme von Beginn an ausreichend hoch anzusetzen. Es ist sinnvoll, eine monatliche Rentenauszahlung von mindestens 1000 Euro zu versichern. Da sich die Höhe der Rente nach den Beiträgen richtet, liegt hier auch der wesentliche Grund, warum Auszubildende das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung beiseiteschieben: Sie meinen, sie können sich eine BU-Versicherung ohnehin nicht leisten. Doch es ist möglich, eine grundlegende Absicherung bereits über geringe Beiträge zu erzielen.
Schließt ein Auszubildender eine BU mit der sogenannten Nachversicherungsgarantie ab, können später die Beiträge aufgestockt und damit die Rentenauszahlung erhöht werden. Der Vorteil gegenüber einem späteren Abschluss der Versicherung: Bei einer Beitragserhöhung entfällt eine erneute Risikoprüfung.
Alternativ ist es auch möglich, direkt eine Beitragsdynamik zu vereinbaren. So muss sich später nicht noch einmal um den Vertrag gekümmert werden. Dabei steigt der Versicherungsbeitrag jährlich um einen vereinbarten Prozentsatz und erhöht die BU-Rente.
Einige Versicherer bieten auch spezielle Einsteigertarife an, bei denen während der Ausbildung zunächst ein niedriger Beitrag gezahlt wird (aber bereits Anspruch auf die volle versicherte BU-Rente besteht) und nach der Ausbildung dann höhere Beiträge. Häufig sind die Versicherungsverträge über die gesamte Versicherungsdauer betrachtet allerdings etwas teurer als Tarife mit konstanter Beitragshöhe.
Solider Versicherungsanbieter
Im Internet tummeln sich viele Versicherer, die mit – auf den ersten Blick – tollen Angeboten auf sich aufmerksam machen. Da die BU-Rente darauf ausgerichtet ist, dass eine Zahlung auch nach 15 oder 20 Jahren erfolgt, sollte man sichergehen, dass die Versicherung bei einem seriösen und solide aufgestellten Versicherungsunternehmen abgeschlossen wird, der eine Leistung in der Zukunft problemlos zahlen kann.
Verweisungsklauseln
BU-Verträge, die eine sogenannte „abstrakte Verweisung“ enthalten, sollten gemieden werden. Diese besagt, dass man auf jeden anderen Job verwiesen werden kann, den man aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten ausüben könnte und der der Lebensstellung entspricht.
Differenz von Brutto- und Netto-Beiträgen
Versicherungsverträge weisen neben den zu zahlenden Beiträgen (Netto-Beiträge) auch Brutto-Beiträge aus. Diese geben an, bis zu welcher Höhe die Beiträge in Zukunft angehoben werden können. Wer teure Überraschungen vermeiden will, sollte auf eine geringe Differenz achten.
Der Versicherungsmarkt ist unübersichtlich. Unzählige Anbieter werben für ihre Leistungen. Nur wer genau vergleicht und auf die Details achtet, kann hier die Spreu vom Weizen trennen. Je nach Anbieter und Leistungsumfang können Beitragsunterschiede später mehrere hundert Euro im Monat betragen.
Bei einem so wichtigen Thema wie der BU-Versicherung sollte man sich als Azubi auf jeden Fall individuell beraten lassen. Schließlich ist es eine Entscheidung, die einmal über die weitere Lebensqualität entscheiden kann.
Markus Pohlschröder (Beratung und Verkauf)
Abteilung Zentralvertrieb
Maximiliansplatz 5
80333 München
E-Mail: kundenberatung@lv1871.de
Telefon: 089 / 5 51 67 – 1146
Frank Kohrt
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Tobias Lanzinger (Beratung und Verkauf)
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