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    Basisrente mit BU: Wie sinnvoll ist diese Kombination?

    • Persönliche Freiheit und finanzielle Sicherheit bis zum Lebensende
    • Bei Kombi-Lösungen werden die Beiträge für die BU zu den Aufwendungen für die Altersvorsorge gerechnet
    • Interessant ist dieses Modell vor allem für Gutverdienende mit langfristig planbaren Einnahmen
    Zwei junge Geschäftsleute schütteln sich die Hand und sind Glücklich
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    Basisrente mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) verbinden

    Die Basisrente wird auch Rürup-Rente genannt, wird steuerlich gefördert und ist vor allem für Selbstständige und Freiberufler sowie für Angestellte mit hohem Einkommen interessant.

    Wer nicht nur fürs Alter vorsorgen will, sondern auch seine Arbeitskraft absichern möchte, kann die Basisrente mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) verbinden – genauer gesagt mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ). Gut zu wissen: Wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung mit einem Rürup-Vertrag kombiniert wird, ist sie keine eigenständige Versicherung. Ob und für wen das Paket „Basisrente mit BU“ sinnvoll ist, klären wir im Folgenden.

    Selbstständige und Freiberufler genießen viele Freiheiten

    Selbstständige und Freiberufler genießen viele Freiheiten

    Sie entscheiden in aller Regel selbst, wo und wie viel sie arbeiten möchten. Diese Flexibilität geht allerdings mit hoher Eigenverantwortung einher. Wer nicht fest angestellt ist, muss sich beispielsweise meist selbst krankenversichern. Und da sie normalerweise nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, sollte das Thema private Altersvorsorge für alle selbstständig und freiberuflich Tätigen eine besonders wichtige Rolle spielen. 

    Rürup und BU: finanziell abgesichert bis zum Lebensende

    Eine junge Frau sitzt überarbeitet am Schreibtisch

    Die Berufsunfähigkeitsversicherung gilt laut Verbraucherschützern und Versicherungsexperten als eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Der Versicherungsfall tritt ein, wenn der Versicherungsnehmer seinem Beruf zu mindestens 50 Prozent und für mindestens sechs Monate nicht mehr nachgehen kann. Der Grund für die Berufsunfähigkeit kann eine ärztlich attestierte körperliche oder psychische Erkrankung sein. Dass es soweit kommt, ist wahrscheinlicher, als vielen Berufstätigen bewusst sein dürfte: Laut einer Pressemitteilung der Deutschen Aktuarvereinigung vom Juli 2021 scheidet jeder vierte Arbeitnehmer vor dem Rentenalter aufgrund Berufsunfähigkeit aus dem Berufsleben aus. Und natürlich sind auch Selbstständige, Freiberufler, Gesellschafter und Geschäftsführer sowie gutverdienende Angestellte und Beamte nicht vor der Berufsunfähigkeit gefeit. Für sie gibt es die Möglichkeit, die BU mit der Basisrente zu verknüpfen. Da die Basisrente staatlich gefördert wird, gelten für die Koppelung mit der BUZ jedoch bestimmte Bedingungen: Mindestens 50 Prozent des Gesamtbeitrages müssen für die Altersvorsorge aufgewendet werden. Dabei werden Beitragsteile die zur Absicherung der Beitragsfortführung der Basisrente bestimmt sind (sog. BU-Beitragsbefreiung) der Altersvorsorge zugeordnet.

    Die Rürup-Rente mit der BU zu koppeln, bringt einige Vorteile mit sich. Der Versicherungsnehmer muss lediglich einen einzigen Vertrag abschließen, um bis zu seinem Lebensende finanziell abgesichert zu sein. Wer sich für die Kombi „Rürup mit BU“ entscheidet, sollte die Laufzeit der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung so wählen, dass diese bis zum geplanten Renteneintritt bestehen bleibt. Denn dann gilt: Solange der Versicherte im Berufsleben steht, greift im Falle einer Berufsunfähigkeit die BUZ. Geht der Versicherungsnehmer in Rente, endet die Absicherung bei Berufsunfähigkeit und es wird die monatliche Basisrente lebenslang ausbezahlt. Dieses Vorgehen garantiert persönliche Freiheit und finanzielle Sicherheit bis zum Lebensende.

     

    Steuerliche Absetzbarkeit der BU mit Rürup

    Den Rürup-Vertrag zusammen mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, bringt darüber hinaus steuerliche Vorteile mit sich. Denn bei Kombi-Lösungen werden die Beiträge für die BU zu den Aufwendungen für die Altersvorsorge gerechnet. Bis zu 26.528 Euro können Alleinstehende, die eine Rürup-Rente abgeschlossen haben, 2023 steuerlich geltend machen – bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern sind es 53.056 Euro. Laufen Rürup und Berufsunfähigkeit über einen zusammenhängenden Vertrag, können auch die Investitionen in die BU bis zu diesen beiden Höchstgrenzen von der Steuer abgesetzt werden.

    Dies ist nicht der Fall, wenn die BU als alleinstehende Versicherung abgeschlossen wird. Denn dann müssen die Aufwendungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung als Sonderausgaben deklariert werden. Hier können Arbeitnehmer lediglich maximal 1.900 Euro und Selbstständige maximal 2.800 Euro pro Jahr absetzen, wobei darunter zum Beispiel auch der Arbeitnehmeranteil der Krankenversicherung fällt. Da diese Summen meist recht schnell erreicht sind, kann die alleinstehende BU in der Praxis oft nicht steuerlich geltend gemacht werden – ein weiterer Pluspunkt für die Verbindung von BU und Rürup.

    Rürup und Berufsunfähigkeit: Das gibt es zu bedenken

    Wer sich für die Variante „Basisrente mit BU“ entscheidet, sollte wissen, wie sich diese Kombination auf die Besteuerung der beiden Renten auswirkt. Laufen Rürup und BU über einen gemeinsamen Vertrag, muss die BU-Rente im Falle einer Berufsunfähigkeit ganz normal versteuert werden. Bei einer alleinstehenden Berufsunfähigkeitsversicherung fällt die Besteuerung der BU-Rente geringer aus. Versicherungsnehmer mit einem Kombi-Vertrag sollten daher höhere Beiträge für die BU entrichten, um die drohenden Abzüge durch die Steuer vorab auszugleichen. Während der Auszahlungsphase muss die monatliche Basisrente dann ebenfalls versteuert werden.

    Mit der Rürup-Rente können Selbstständige, Freiberufler und Gutverdienende flexibel fürs Alter vorsorgen. Die Beiträge lassen sich nach Rücksprache mit der Versicherungsgesellschaft jederzeit erhöhen, verringern oder komplett aussetzen. Davon ist im Falle eines Kombi-Vertrags allerdings auch die Berufsunfähigkeitsversicherung betroffen. Konkret bedeutet dies: Entscheidet sich der Versicherungsnehmer für eine Beitragspause, müssen bei Wiederaufnahme der Zahlungen gegebenenfalls erneut Gesundheitsfragen für den BU-Part beantwortet werden. Es gibt allerdings auch Kombi-Verträge, die eine spätere Entkopplung des Berufsunfähigkeitsschutzes ohne weitere Gesundheitsprüfung zulassen. Details dazu finden sich in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

    Basisrente und Berufsunfähigkeit: Vorsorge-Lösung für Selbstständige

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    Ob sich die Basisrente mit BU lohnt, hängt vom Einzelfall ab. Interessant ist dieses Modell vor allem für Gutverdienende mit langfristig planbaren Einnahmen beziehungsweise ausreichenden Rücklagen. Der Versicherungsnehmer sollte nämlich unbedingt sicherstellen, die Beiträge auch während einer etwaiger Arbeitslosigkeit oder Elternzeit problemlos entrichten zu können. Denn nur wer langfristig in den Kombi-Vertrag aus Basisrente mit BU einzahlt, profitiert auch von den Vorteilen.

    Unter diesen Bedingungen kann die Rürup-Rente mit Berufsunfähigkeitsversicherung ein empfehlenswertes Konzept sein – insbesondere für Selbstständige mit hoher Steuerlast, die von der nachgelagerten Versteuerung profitieren. Mehr noch: Wer befürchtet, den Überblick über seine Versicherungen zu verlieren, findet in der Kombination „Basisrente mit BU“ eine praktische 2-in-1-Lösung, die finanzielle Sicherheit bis zum Lebensende bietet. Vor Vertragsabschluss sollte der Interessent beide Bausteine jedoch genau prüfen: Entsprechen die Bedingungen für die Rürup-Rente sowie für die BU den persönlichen Vorstellungen? Wer sich unsicher ist, kann sich vorab bei einem unabhängigen Versicherungsberater über die Vor- und Nachteile der Basisrente mit BU informieren. Eine Alternative zur Kombilösung ist es, beide Verträge getrennt voneinander abzuschließen.

    Die Meinung der Experten

    Siegel Handelsblatt: LV 1871 Basisrente erhält Sehr Gut

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    Siegel Franke & Bornberg: LV 1871 Basisrente erhält hervorragend

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