Was passiert mit der betrieblichen Altersvorsorge im Todesfall?
Betriebliche Altersvorsorge: Todesfallleistung bei der Direktversicherung
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist ein wichtiger Baustein der Altersabsicherung. Doch was geschieht mit den angesparten Geldern im Todesfall des Arbeitnehmers?
Prinzipiell ist eine Vererbbarkeit der Leistungen der bAV gesetzlich ausgeschlossen, lediglich Hinterbliebene können in Form einer Todesfallleistung begünstigt werden. Als Hinterbliebene gelten laut Betriebsrentengesetz (BetrAVG) Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner, unterhaltsberechtigte Kinder und Lebensgefährten, wenn eine versorgungsrechtliche Bindung wie z.B. ein gemeinsamer Haushalt besteht. Beim Durchführungsweg Direktversicherung können im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge spezielle Leistungen vereinbart werden, die im Todesfall des Arbeitnehmers an dessen Hinterbliebene ausgezahlt werden. Diese Todesfallleistung aus der betrieblichen Altersvorsorge hängt von den individuellen Vereinbarungen ab, die zwischen dem Arbeitgeber und dem Versicherungsanbieter getroffen werden.
Hinterbliebenenvorsorge bei der Direktversicherung vor Rentenbeginn (Ansparphase)
Stirbt der Arbeitnehmer vor Rentenbeginn, stellt sich die Frage, was mit dem angesparten Vermögen geschieht. Hier spielen der Durchführungsweg der bAV und die im Vertrag getroffenen Regelungen eine entscheidende Rolle. Es gibt verschiedene Hinterbliebenenleistungen bei einer Direktversicherung, die im Todesfall greifen können:
Diese Optionen sind vertraglich geregelt. Arbeitnehmer sollten daher genau prüfen, welche Form der Todesfallleistung bei Ihrer Betriebsrente vorgesehen ist.

Hinterbliebenenvorsorge bei der Direktversicherung nach Rentenbeginn (Rentenphase)
Auch nach Rentenbeginn kann die betriebliche Altersvorsorge im Todesfall Leistungen an die Hinterbliebenen vorsehen. Dies hängt davon ab, ob eine Rentengarantiezeit vereinbart wurde.

Die betriebliche Altersvorsorge bietet beim Durchführungsweg Direktversicherung im Todesfall des Versicherten unterschiedliche Möglichkeiten zur Absicherung der Hinterbliebenen. Man sollte sich also genau mit den Regelungen für den Fall des Todes vor oder nach Rentenbeginn beschäftigen.




