Was passiert mit der betrieblichen Altersvorsorge im Todesfall?

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Schnellüberblick

  • Im Todesfall eines Arbeitsnehmer sind Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) grundsätzlich nicht vererbbar. Hinterbliebene können aber mittels Todesfallleistungen begünstigt werden.

  • Beim Tod in der Ansparphase können Hinterbliebene je nach vertraglicher Regelung u.a. eine Beitragsrückgewähr, das angesparte Kapital oder eine Hinterbliebenenrente erhalten.

  • Beim Tod nach Rentenbeginn sind Leistungen wie die Rentenfortzahlung bei Rentengarantiezeit, eine Hinterbliebenenrente oder die Auszahlung des Verrentungskapitals möglich, sofern dies vertraglich festgelegt wurde.

Betriebliche Altersvorsorge: Todesfallleistung bei der Direktversicherung

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist ein wichtiger Baustein der Altersabsicherung. Doch was geschieht mit den angesparten Geldern im Todesfall des Arbeitnehmers?

Prinzipiell ist eine Vererbbarkeit der Leistungen der bAV gesetzlich ausgeschlossen, lediglich Hinterbliebene können in Form einer Todesfallleistung begünstigt werden. Als Hinterbliebene gelten laut Betriebsrentengesetz (BetrAVG) Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner, unterhaltsberechtigte Kinder und Lebensgefährten, wenn eine versorgungsrechtliche Bindung wie z.B. ein gemeinsamer Haushalt besteht. Beim Durchführungsweg Direktversicherung können im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge spezielle Leistungen vereinbart werden, die im Todesfall des Arbeitnehmers an dessen Hinterbliebene ausgezahlt werden. Diese Todesfallleistung aus der betrieblichen Altersvorsorge hängt von den individuellen Vereinbarungen ab, die zwischen dem Arbeitgeber und dem Versicherungsanbieter getroffen werden.

Hinterbliebenenvorsorge bei der Direktversicherung vor Rentenbeginn (Ansparphase)

Stirbt der Arbeitnehmer vor Rentenbeginn, stellt sich die Frage, was mit dem angesparten Vermögen geschieht. Hier spielen der Durchführungsweg der bAV und die im Vertrag getroffenen Regelungen eine entscheidende Rolle. Es gibt verschiedene Hinterbliebenenleistungen bei einer Direktversicherung, die im Todesfall greifen können:

  • Rückzahlung der Beiträge (Beitragsrückgewähr): Alternativ können bei einer betrieblichen Altersvorsorge im Falle des Todes vor Rentenbeginn die bis dahin eingezahlten Beiträge an die Hinterbliebenen zurückgezahlt werden. Damit wird sichergestellt, dass die vom Arbeitnehmer geleisteten Zahlungen an die Familie zurückfließen.

  • Auszahlung des angesparten Kapitals (Vertragsguthaben): Bei einigen Verträgen wird das bis dahin angesparte Kapital in einer Summe an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Diese Form der Todesfallleistung einer betrieblichen Altersvorsorge stellt sicher, dass das Ersparte nicht verloren geht.

  • Auszahlung des angesparten Kapitals (mindestens Beitragsrückgewähr)

  • Hinterbliebenenrente: Eine weitere Möglichkeit ist die Zahlung einer Hinterbliebenenrente. Diese regelmäßig gezahlte Rente sichert Angehörigen wie Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern eine lebenslange finanzielle Unterstützung. Bei Kindern wird die Hinterbliebenenrente allerdings nur ausgezahlt, solange diese in Berufsausbildung stehen, maximal jedoch bis zum 25. Lebensjahr.

Diese Optionen sind vertraglich geregelt. Arbeitnehmer sollten daher genau prüfen, welche Form der Todesfallleistung bei Ihrer Betriebsrente vorgesehen ist.

Infografik: Hinterbliebenenleistungen bei der Direktversicherung bei Todesfall vor Rentenbeginn

Hinterbliebenenvorsorge bei der Direktversicherung nach Rentenbeginn (Rentenphase)

Auch nach Rentenbeginn kann die betriebliche Altersvorsorge im Todesfall Leistungen an die Hinterbliebenen vorsehen. Dies hängt davon ab, ob eine Rentengarantiezeit vereinbart wurde.

Infografik: Hinterbliebenenleistungen bei der Direktversicherung bei Todesfall nach Rentenbeginn
  • Rentenfortzahlung bei Rentengarantiezeit: Falls eine Rentengarantiezeit im Vertrag festgelegt wurde, wird die Betriebsrente im Todesfall des Arbeitnehmers für die verbleibende Dauer dieser Garantiezeit an die Hinterbliebenen weitergezahlt. Bei der Direktversicherung wird zum Beispiel bei der LV 1871 aus steuerlichen Gründen das zur Verfügung stehende Kapital dann in Form einer lebenslangen Rente an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Nichtsdestotrotz kann auch eine einmalige Kapitalauszahlung gewählt werden.

  • Hinterbliebenenrente nach Rentenbeginn: Auch wenn keine Rentengarantiezeit vereinbart wurde, können im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge Hinterbliebene eine Rente erhalten, wenn dies im bAV-Vertrag vorgesehen ist. Diese Betriebsrenten-Todesfallleistung bietet den Hinterbliebenen weiterhin finanzielle Sicherheit.

  • Verrentungskapital abzüglich gezahlter garantierter Renten: Bei dieser Möglichkeit erhalten Hinterbliebene das Kapital, das zum Zeitpunkt des Rentenbeginns für die lebenslange Rente zur Verfügung stand abzüglich der Summe aller Rentenzahlungen, die der Versicherte vor seinem Tod bereits erhalten hat.

Die betriebliche Altersvorsorge bietet beim Durchführungsweg Direktversicherung im Todesfall des Versicherten unterschiedliche Möglichkeiten zur Absicherung der Hinterbliebenen. Man sollte sich also genau mit den Regelungen für den Fall des Todes vor oder nach Rentenbeginn beschäftigen.

Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge

  • Versicherungen

    Direktversicherung

    Entspannt in die Zukunft - sparen und vorsorgen im Beruf

  • Versicherungen

    Pensionszusage

    Die betriebliche Versorgungslösung für Fach- und Führungskräfte

  • Versicherungen

    Pensionsfonds

    Die betriebliche Altersvorsorge, die Unternehmen und Mitarbeiter entlastet

  • Versicherungen

    Unterstützungskasse

    Mit Beträgen über der Beitragsbemessungsgrenze im Beruf vorsorgen