Betriebliche Altersvorsorge während der Elternzeit: Was gibt es zu beachten?

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Die betriebliche Altersvorsorge während der Elternzeit (bAV) ist ein Thema, das viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt, die eine Elternzeit planen. Besonders bei der Entgeltumwandlung in der Elternzeit gibt es wichtige Punkte zu beachten, da sich die finanzielle Situation und die Abgabenstruktur während dieser Zeit grundlegend ändern. Wir geben einen Überblick über die Auswirkungen der Elternzeit auf die bAV – im Besonderen die Entgeltumwandlung – und zeigen Handlungsoptionen auf.

Wie wirkt sich die Elternzeit auf die bAV aus?

Während der Elternzeit erhält man nicht das reguläre Gehalt vom Arbeitgeber, sondern, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, Leistungen wie Eltern- oder Mutterschaftsgeld. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Entgeltumwandlung und den Arbeitgeberzuschuss innerhalb der betrieblichen Altersvorsorge.

Die Entgeltumwandlung basiert darauf, dass ein Teil des Bruttogehalts in die betriebliche Altersvorsorge fließt. Da während der Elternzeit kein reguläres Gehalt gezahlt wird, entfällt auch die Möglichkeit, Beiträge über eine Entgeltumwandlung in die bAV einzuzahlen.

Das bedeutet, dass auch der Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung, der häufig gesetzlich vorgeschrieben oder vertraglich vereinbart ist, während der Elternzeit wegfällt.

Die bAV kann in der Elternzeit zwar privat weitergeführt werden, jedoch entfällt die steuerliche Begünstigung und die Ersparnis bei den Sozialabgaben, die bei einer Entgeltumwandlung normalerweise greifen. Die Beiträge werden dann direkt aus dem Nettoeinkommen gezahlt, was die finanzielle Belastung erhöhen kann.

Ein wichtiger Punkt, der oft übersehen wird, ist die Auswirkung der vorherigen Entgeltumwandlung auf das Elterngeld. Das Elterngeld berechnet sich auf Basis des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor Beginn der Elternzeit. Da die Entgeltumwandlung das Nettoeinkommen reduziert, kann dies dazu führen, dass das Elterngeld geringer ausfällt. Es lohnt sich also, diesen Aspekt frühzeitig zu berücksichtigen, insbesondere bei einer langfristigen Planung der bAV.

Möglichkeiten, wie man mit der bAV in der Elternzeit umgehen kann

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die betriebliche Altersvorsorge (hier Entgeltumwandlung) bei Elternzeit zu handhaben. Welche Option die richtige ist, hängt von den individuellen finanziellen Möglichkeiten und der langfristigen Planung ab.

Eine gängige Lösung ist die Beitragsfreistellung der bAV. Dabei wird der Vertrag pausiert und es werden während der Elternzeit keine weiteren Beiträge gezahlt. Der Vertrag bleibt jedoch bestehen und die bisher eingezahlten Leistungen bleiben erhalten.

Vorteil: Es entstehen keine zusätzlichen Kosten während der Elternzeit, und der Vertrag kann nach der Rückkehr in den Beruf einfach fortgeführt werden. Nachteil: Während der Freistellung werden keine neuen Ansprüche aufgebaut und der Zinseszins-Effekt greift nur für bisher eingezahlte Beiträge.

Bei der LV 1871 ist eine Beitragsfreistellung von 36 Monaten je Kind möglich. Wird innerhalb dieser drei Jahre ein weiteres Kind geboren, kann die Beitragsfreistellung entsprechend verlängert werden.

Eine weitere Möglichkeit ist die Stundung der Beiträge während der Elternzeit, um sie zu einem späteren Zeitpunkt nachzuzahlen. Hierbei kann die bAV auch rückwirkend wieder auf den ursprünglichen Stand gebracht werden, sodass keine Lücken in der Altersvorsorge entstehen.

Diese Option erfordert jedoch eine genaue Abstimmung mit dem Arbeitgeber und dem Anbieter der bAV. Zudem kann es finanziell anspruchsvoll sein, die gestundeten Beträge nachzuzahlen, insbesondere nach der Elternzeit, wenn neue finanzielle Belastungen durch das Kind hinzukommen.

Bei der LV 1871 ist während der Elternzeit eine Beitragsstundung von maximal 36 Monaten möglich.

Eine bAV, die auf Entgeltumwandlung basiert, kann in der Elternzeit auch privat weitergeführt werden. In diesem Fall übernehmen Versicherte selbst die Beitragszahlungen aus dem Nettoeinkommen. Der Vorteil ist, dass keine Beitragslücke entsteht und die Altersvorsorge kontinuierlich weiter aufgebaut wird.

Jedoch fallen die steuerlichen Vorteile weg, da die Beiträge aus dem Nettoeinkommen gezahlt werden müssen. Dies macht diese Option teurer als die Entgeltumwandlung während des regulären Arbeitsverhältnisses. Zusätzlich entfällt für den Zeitraum der Elternzeit der Arbeitgeberzuschuss.

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Fazit: Entgeltumwandlung in der Elternzeit

Die betriebliche Altersvorsorge in der Elternzeit ist ein komplexes Thema, das eine sorgfältige Planung erfordert. Besonders die Auswirkungen der Entgeltumwandlung auf das Elterngeld und die finanzielle Belastung während der Elternzeit sollten nicht unterschätzt werden. Wichtig ist es, sich frühzeitig mit dem Arbeitgeber und dem Anbieter der bAV abzustimmen, um die für die eigene Situation optimale Lösung zu finden. Eine individuelle Beratung ist in dieser Situation auf jeden Fall empfehlenswert.

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