Barrierefreiheitserklärung

    Barrierefreiheitserklärung

    Die LV1871 ist bestrebt, ihre Website barrierefrei im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Vorgaben – insbesondere dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BFSGV) – zugänglich zu gestalten.

    Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für folgende digitale Angebote: www.lv1871.de

    Stand der Barrierefreiheitserklärung: 28.06.2025

    Beschreibung der geltenden Anforderung

    Die gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit unserer elektronischen Dienstleistungen ergeben sich aus § 3 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 3 Nummer 5 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sowie aus der auf Grundlage von § 3 Absatz 2 BFSG erlassenen Barrierefreiheitsstärkungsverordnung (BFSGV).

    Die Verpflichtung zur Veröffentlichung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit basiert auf § 14 Absatz 1 BFSG in Verbindung mit Anlage 3 zum BFSG sowie – im Hinblick auf die digitale Zugänglichmachung – auf § 14 Absatz 1 Nummer 2, zweiter Halbsatz BFSG in Verbindung mit der BFSGV.

    Allgemeine Dienstleistungsbeschreibung

    Die LV 1871 ist ein Versicherungsunternehmen und Spezialist für innovative Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie für Lebens- und Rentenversicherungen.
    Über ihre Webseite www.lv1871.de stellt sie Verbrauchern digitale Dienstleistungen zur Verfügung, insbesondere die Möglichkeit, ausgewählte Versicherungsprodukte direkt und komfortabel online zu beantragen.

    Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind

    Bevor Verbraucher auf unseren Webseiten eine Versicherung online beantragen, können sie sich zunächst ausführlich über die angebotenen Produkte informieren.

    Für die Versicherungen, die über www.lv1871.de abschließbar sind, lässt sich mithilfe des Tarifrechners erstes Angebot erstellen. Erreichbar sind die Tarifrechner auf den jeweiligen Produktseiten über die Schaltfläche „Jetzt online berechnen“.

    Nach Eingabe der erforderlichen persönlichen Daten im Tarifrechner wird ein individuelles Angebot angezeigt.

    Der eigentliche Antrag auf Versicherungsschutz erfolgt erst nach ausdrücklicher Bestätigung durch die Verbraucher und wird final durch Anklicken des Buttons „Beitragspflichtig beantragen“ ausgelöst.

    Allgemeine Informationen und Begriffserläuterungen zu Versicherungen in leichter Sprache finden Sie u.a.

    Beschreibung, wie die Dienstleistung die einschlägigen in der nach § 3 Absatz 2 zu erlassenden Rechtsverordnung aufgeführten Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt;

    Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen: 18.06.2025

    Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungs-gesetzes (BFSG) vereinbar. Dabei richten wir uns nach den  Vorgaben der Vereinigung für Internetstandards „World Wide Web Consortium“ (abgekürzt W3C). Diese Vorgaben („Richtlinien für barrierefreie Webinhalte“) sind auch unter dem englischen Namen "Web Content Accessibility Guidelines" oder kurz WCAG bekannt. Wir richten uns nach den WCAG 2.2 Vorgaben mit der Konformitätsstufe AA.

    Die nachstehenden Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei:

    • Nicht alle PDF-Dokumente sind barrierefrei zugänglich (z. B. fehlende Tags, keine korrekte Lesereihenfolge).
    • Tarifrechner für die Berufunfähigskeitversicherung, die Sterbegeldversicherung und Risikolebenversicherung

    Die Beseitigung dieser Barrieren wird angestrebt. Wir arbeiten kontinuierlich an Verbesserungen und planen, die genannten Mängel zeitnah vollständig zu beheben.

    Angabe der zuständigen Marktüberwachungsbehörde

    Die Marktüberwachungsbehörde ist für Wirtschaftsakteure voraussichtlich die „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen“ (MLBF) in Magdeburg.