Endlich im Ruhestand! Damit Sie Ihren wohlverdienten „großen Feierabend“ genießen können, sollten Sie rechtzeitig Ihre Versicherungen überprüfen. Denn bestimmte Versicherungen sind für Rentner nach wie vor wichtig, bei anderen empfiehlt sich eventuell ein anderer Tarif oder gar ein Anbieterwechsel. Hier erfahren Sie außerdem, welche Pflichtversicherung Rentner brauchen.
Im Laufe des Arbeitslebens haben die meisten Menschen viele Versicherungen abgeschlossen. Wie bei jedem neuen Lebensabschnitt ist auch beim Übergang in den Ruhestand ein Check empfehlenswert, welche Versicherung man als Rentner braucht und wie man Beiträge sparen kann.
Auch für Rentner gibt es noch Versicherungen, die verpflichtend sind. Dazu gehören eine Krankenversicherung sowie die Kfz-Haftpflichtversicherung, sofern die Senioren Inhabers eines Fahrzeuges sind. Nachfolgend erfahren Sie mehr über die Pflichtversicherungen für Rentner.
Ob gesetzlich oder privat: eine Krankenversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Wer in Rente geht, gehört in der Regel einer dieser drei Gruppen an:
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind oder waren, können Sie eventuell in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) aufgenommen werden. Das ist keine eigene Krankenkasse, sondern ein Status für gesetzlich Krankenversicherte. In der KVdR sind die Krankenkassenbeiträge oft viel niedriger. Aber wer kann in die KVdR?
Es gibt zwei Voraussetzungen für die Aufnahme in die KVdR, die beide erfüllt sein müssen:
Seit dem 1. August 2017 gibt es bei der 9/10-Regelung einen Vorteil für Eltern: Jeder Versicherte bekommt pro Kind pauschal drei Jahre Vorversicherungszeit angerechnet – unabhängig davon, wer das Kind betreut hat. Jeder Elternteil erhält drei Jahre pro Kind angerechnet, das gilt auch für Adoptivkinder, Pflegekinder sowie Stiefkinder. Die Zeiten werden der zweiten Hälfte des Erwerbslebens zugerechnet, auch wenn die Kinder davor geboren wurden.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch als Selbstständiger oder Freiberufler in die Krankenversicherung der Rentner. Dafür müssen Sie die 9/10-Regelung erfüllen (siehe oben bei Punkt 2) und zusätzlich einen Anspruch auf eine gesetzliche Rente haben. Außerdem dürfen Sie neben der Rente keine hauptberufliche Tätigkeit ausüben.
Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie hoch jeweils die Beitragssätze für freiwillig gesetzlich Versicherte und für Pflichtversicherte in der KVdR sind (gemäß SGB V, ab 1. Januar 2023).
|
Freiwillig gesetzlich Versicherte |
Pflichtversicherte |
Beitrag auf |
Beitragssatz |
Beitragssatz |
gesetzliche Rente |
7,3 % |
7,3 % |
Versorgungsbezüge* |
14,6 % |
14,6 % |
Arbeitseinkommen* |
14 % oder 14,6 % |
14,6 % |
Mieteinnahmen |
14 % |
beitragsfrei |
Zinsen und Dividenden |
14 % |
beitragsfrei |
private Renten |
14 % |
beitragsfrei |
* Für monatliche Einkünfte aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen gilt ein Freibetrag von 164,50 Euro, bis zu dieser Gesamtsumme zahlen Sie also keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Zu Ihrem Beitragssatz kommt noch ein Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse. Diesen Zusatzbeitrag kann jede Krankenkasse selbst festlegen. 2023 beträgt er durchschnittlich 1,6 Prozent. Bei einer gesetzlichen Rente zahlt die Rentenversicherung die Hälfte dieses Zusatzbeitrags, auf alle anderen Einkünfte zahlen Sie den Zusatzbeitrag allein.
Private Krankenkassen erhöhen meist jährlich ihre Beiträge, 2022 waren es durchschnittlich über vier Prozent. Hohe Beiträge können mit dem Eintritt in die Rente ein Problem werden. Doch Privatversicherte dürfen ab einem Alter von 55 Jahren nur noch in Ausnahmefällen in die gesetzliche Krankenkasse wechseln.
Es gibt jedoch Möglichkeiten, um die Kosten für die private Krankenversicherung zu reduzieren. Prüfen Sie, ob Sie noch Risikozuschläge zahlen, obwohl das Risiko mittlerweile nicht mehr vorhanden ist – etwa bei einer überstandenen Erkrankung.
Auch der Wechsel in einen günstigeren Tarif kann sich rechnen, achten Sie aber darauf, dass der Selbstbehalt nicht zu hoch wird. In Deutschland gibt ist beispielsweise den Standardtarif der PKV. Dabei handelt es sich um einen brancheneinheitlichen Tarif, der sich an ältere Versicherte richtet, die einen preiswerteres Angebot benötigen. Er bietet vergleichbare Leistungen wie die gesetzliche Krankenversicherung. Der Höchstbeitrag liegt 2023 bei monatlich 728,18 Euro, für fast alle Versicherten ist er aber deutlich niedriger. Der Wechsel in den Standardtarif hat aber einige Voraussetzungen:
Zusätzlich bieten PKV einen Basistarif für im Sinne des Sozialrechts hilfebedürftige Versicherungsnehmer an. Versicherte, die ihre private Krankenversicherung nach dem 31. Dezember 2008 abgeschlossen haben, können jederzeit in den Basistarif eines Anbieters ihrer Wahl wechseln. Falls die PKV-Versicherung schon länger besteht, ist ein Wechsel in den Basistarif des aktuellen Versicherers nur ab einem Alter von 55 Jahren, bei Bezug einer Rente oder Pension oder bei einer Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialrechts möglich.
Besitzen Senioren ein Fahrzeug, benötigen sie dafür eine Kfz-Haftpflichtversicherung, denn diese ist gesetzlich vorgeschrieben. Eine Teil- oder gar Vollkaskoversicherung ist hingegen nur optional nötig. Ältere Fahrer zahlen bei vielen Anbietern allerdings höhere Beiträge, so berechnen einige Kfz-Versicherungen Senioren ab 65 Jahren schon automatisch Aufschläge. Im Durchschnitt zahlen 75-jährige Autofahrer rund die Hälfte mehr als 55-Jährige. Ein Vergleich verschiedener Anbieter und Tarife kann sich hier lohnen.
Um die Beiträge zu senken, sollten Sie auf jeden Fall Ihre festgelegte Kilometerleistung überprüfen und gegebenenfalls verringern. Wer in Rente ist, fährt meist weniger, da die tägliche Strecke zum Arbeitsplatz und zurück entfällt. Auch eine Umstellung auf eine jährliche Zahlweise senkt umgerechnet den Beitrag. Überprüfen Sie außerdem, wer noch als Fahrer eingetragen ist. Ehepartner sind in der Regel mitversichert, aber falls Sie zum Beispiel noch Enkelkinder eingetragen haben, die längst einen eigenen Wagen fahren, können Anpassungen vornehmen und so bei der Kfz-Versicherung sparen.
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Haben Sie zum Zeitpunkt Ihres Todes keine Bestattungsvorsorge, kann es passieren, dass Ihre Hinterbliebenen mit den Bestattungskosten überfordert sind.
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Neben den Pflichtversicherungen gibt es auch zusätzliche private Absicherungsmöglichkeiten, die für Rentner sinnvoll sein können. Dazu zählen zum Beispiel die Sterbegeldversicherung zur Hinterbliebenenvorsorge und Zusatzversicherungen beim Thema Gesundheit.
Wenn Sie nach Ihrem Ableben Ihre Hinterbliebenen nicht mit hohen Bestattungskosten belasten wollen, hilft eine Sterbegeldversicherung für Senioren. Damit decken Sie die Kosten für Ihre Bestattung und Grabpflege, die je nach individuellen Ansprüchen deutlich über 10.000 Euro liegen können. Die Sterbegeldversicherung sorgt für eine finanzielle Belastung der Angehörigen. Bei der LV 1871 kann die Versicherung zum Beispiel sogar noch bis zum 90. Lebensjahr abgeschlossen werden.
Im Alter wird das Thema Gesundheit immer wichtiger. Neben der Krankenversicherung für Rentner betrifft das ggf. auch Zahnzusatzversicherungen oder Krankenhauszusatzversicherungen. Solche zusätzlichen Versicherungen sollten Sie möglichst weiterführen. Achten Sie aber darauf, ab welchem Alter Ihre Versicherung für Senioren die Beiträge erhöht, denn die Tarife unterscheiden sich je nach Anbieter.
Prüfen Sie Ihre Versicherungen bei Renteneintritt und, wenn sich Ihre Lebensumstände ändern. Einige Versicherungen laufen mit Renteneintritt oder einem gewissen Alter ab. Bei anderen profitieren Sie ggf. von günstigeren Beiträgen, wenn sich Ihre Lebensumstände ändern.
Auch hier sollten Sie genau hinschauen, ob Ihre Versicherung für Senioren Leistungen einschränkt, sobald Sie ein bestimmtes Alter erreicht haben. Häufig ist das bei 75 Jahren der Fall. Andere Unfallversicherungen enden bei einer festgelegten Altersgrenze sogar automatisch, oder das Versicherungsunternehmen kündigt laufende Verträge.
Wenn Sie in eine kleinere Wohnung umziehen und dabei einen Teil Ihres Hausrates aufgeben, sollten Sie das Ihrer Hausratversicherung melden – eventuell wird dann der Beitrag günstiger.
Berufsunfähigkeitsversicherung (BU): Wenn Sie eine Rente beziehen, sind Sie meist nicht mehr auf eine volle Berufstätigkeit angewiesen. Ist dies der Fall ist eine BU im Normalfall nicht mehr nötig. In der Regel wird die Laufzeit einer BU-Versicherung bis zum Renteneintritt vereinbart.
Krankentagegeld: Diese Versicherung ist vor allem für Selbstständige und Freiberufler sinnvoll, da sie schon ab dem ersten Krankheitstag einen Einkommensverlust erleiden. Diese Versicherung brauchen Rentner nicht mehr, da man die Rente im Krankheitsfall voll bezieht. Dies gilt nicht, wenn Sie als Rentner weiterhin selbstständig oder freiberuflich tätig und auf diesen Verdienst angewiesen sind.
Arbeitslosenversicherung: Auch diese Versicherung benötigt man als Rentner in der Regel nicht mehr.
Die Entscheidung für eine Versicherung ist immer individuell. Der Bedarf sollte regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Vor allem immer dann, wenn sich die Lebensumstände ändern, etwa wenn Sie Großeltern werden, heiraten oder sich scheiden lassen, in Rente gehen oder eine Immobilie erwerben.
Christiane Ginkel (Beratung und Verkauf)
Abteilung Zentralvertrieb
Maximiliansplatz 5
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E-Mail: kundenberatung@lv1871.de
Telefon: 089 / 5 51 67 – 1146
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