bAV Neuerungen 2022
Der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss soll die betriebliche Altersversorgung noch attraktiver machen. Dieser gilt ab dem 1. Januar 2022 nun auch für alle Entgeltumwandlungen, die vor 2019 abgeschlossen wurden. Alle bestehenden Entgeltumwandlungen müssen nun geprüft werden.
Vermittler sollten spätestens jetzt auf ihre Kunden zugehen und diese zu möglichen Fallstricken beraten.
Wir unterstützen Sie gerne bei diesen Gesprächen und bieten ab 2022 zusätzlich einige attraktive Produktänderungen. Erfahren Sie mehr in den unten stehenden Videos.
Erfahren Sie von Silke Mallwitz, Leiterin bAV, welche Veränderungen das BRSG ab Januar 2022 in der bAV mit sich bringt und wie wir Sie bei Ihren Fragen unterstützen können. Mit dem Aufruf des Videos erklären Sie sich einverstanden, Die wichtigsten Neuerungen:
Unser Angebot für Sie:
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Florian Kammerl, Leiter Bereich Vertrieb, gibt Ihnen einen Überblick welche Gestaltungsmöglichkeiten Sie bei der betrieblichen Altersversorgung bei der LV 1871 im kommenden Jahr haben. Mit dem Aufruf des Videos erklären Sie sich einverstanden, Das halten wir für Sie bereit:
Erfahren Sie mehr zu unseren bAV Produkten und bleiben Sie immer bestens informiert mit unserem Newsletter. Ihr regionaler Ansprechpartner unterstützt Sie gerne bei Fragen. |