Die Lebensversicherung von 1871 a. G. München - ist Spezialist für innovative Berufsunfähigkeits-, Lebens- und Rentenversicherungen.

Kontakt
Hände über gestapelte Münzen
12. November 2014

Mit der bAV heute Steuern und Sozialabgaben beim Gehalt sparen und während der Rentenzeit von einem günstigeren Steuersatz profitieren.

BAV: Steuer und Sozialversicherung bei der Entgeltumwandlung

Oft wird im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersversorgung (bAV) auch von steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Effekten gesprochen. Das heißt: Heute Steuern und Sozialabgaben beim Gehalt sparen und während der Rentenzeit von einem günstigeren Steuersatz profitieren.

Fürs Alter vorsorgen und dabei Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sparen? Möglich macht das die bAV. Denn wer heute als Arbeitnehmer gemeinsam mit dem Chef für die Rente im Alter spart, kann bei der monatlichen Gehaltsrechnung Steuern und Sozialabgaben sparen. Je nach Durchführungsweg sind die Möglichkeiten verschieden.

Entgeltumwandlung bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds

In den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds sind jährlich Beiträge in Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (2014: 2.856 Euro) steuer- und sozialabgabenfrei. Zusätzlich sind weitere 1.800 Euro steuerfrei; jedoch nicht sozialabgabenfrei. Das gilt wenn kein sogenannter Altvertrag vorhanden ist. Die Grenzen gelten nicht nur für die arbeitnehmerfinanzierten Beiträge. Es wird auch der Anteil des Arbeitgebers berücksichtigt. Im Rentenbezug sind die Leistungen dann voll einkommensteuerpflichtig, wenn die Beiträge für eine Entgeltumwandlung im Rahmen der Entgeltumwandlung steuerfrei waren. Auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden bei der Auszahlung dann fällig.

Entgeltumwandlung in der Unterstützungskasse und Pensionszusage

Bei Pensionszusagen und der Unterstützungskasse gelten andere steuerliche Regelungen: Die arbeitnehmerfinanzierten Beiträge sind generell steuerfrei – egal bis zu welcher Höhe. Sozialversicherungsfrei sind die Beiträge allerdings nur bis maximal vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze. Wenn ehemalige Arbeitnehmer ihre Betriebsrente von einer Unterstützungskasse oder aufgrund einer Pensionszusage von seinem früheren Arbeitgeber bekommen, gelten die Zahlungen als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Sie müssen voll versteuert werden, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen ebenfalls an.

In der Rente weniger Steuern zahlen

Bei einer Entgeltumwandlung, bei der Arbeitnehmer die bAV aus ihrem eigenen Bruttogehalt finanzierten, wird die Besteuerung also in das Rentenalter verschoben. Da im Rentenbezug die Steuerlast aber in der Regel niedriger ist als im Berufsleben, kann das steuerlich von Vorteil sein. Beteiligt sich Arbeitgeber an der Entgeltumwandlung noch zusätzlich, kann aus einem geringen Verzicht während des Berufslebens eine stattliche Rente im Alter werden.

Neueste Beiträge aus anderen Rubriken

Das könnte auch interessant sein

Jungmakler Award 2024: LV 1871 fördert Nachwuchspreis der Versicherungsbranche

Die LV 1871 ist auch beim Jungmakler Award 2024 als Förderer dabei. Tim Schreitmüller begleitet den Award als Mentor. Wir haben ihn gefragt, was Bewerberinnen und Bewerber erwarten können und warum sich bewerben lohnt.

LV 1871 erhöht Überschussbeteiligung auf hohem Niveau

Trotz eines geopolitisch und volkswirtschaftlich herausfordernden Umfelds erhöht die Lebensversicherung von 1871 a. G. München (LV 1871) ihre Überschussbeteiligung um 0,3 Prozent.

Policierung zum Jahreswechsel

Auch 2023 unterstützt die LV 1871 ihre Geschäftspartner im Jahreswechsel und bearbeitet eingehende Anträge durchgehend bis zum Jahresende. Die wichtigsten Fristen auf einen Blick zusammengefasst.

wir sind für sie da

IHR DIREKTER DRAHT ZU UNS

Sie haben Fragen zu unseren Geschäftspartner-Services?

Melden Sie sich gerne telefonisch 089 – 551 67 1871
oder via E-Mail vertriebspartner@lv1871.de 


Sie möchten Kontakt zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner aufnehmen?

1. Angebotserstellung / Produktberatung
vertriebsservice@lv1871.de​

2. Fragen zu Versicherungsverträgen:
kundenservice@lv1871.de
Neuanträgen: neuantraege@lv1871.de​ ​ ​

3. Risikoprüfung:​
voranfragen-risikopruefung@lv1871.de​ ​

4. Fragen zum Vermittlervertrag:​
vertriebspartner@lv1871.de