17. Januar 2024
Kinder ab sechs Jahren sind für die BU eine wichtige Zielgruppe. Hier ist der Abschluss meist einfach, da sie noch jung und gesund sind. Das wirkt sich auch auf die Prämien aus. Doch wie spricht man Eltern dazu an? Wir haben den BU-Experten Gerd Kemnitz nach Tipps gefragt.
BU-Absicherung ohne Wenn und Aber
Gerd Kemnitz ist Versicherungsmakler und Biometrie-Experte aus Stollberg in Sachsen. Auf seiner Webseite gibt er Tipps für den passenden BU-Schutz und vergleicht Tarife verschiedener Anbeiter von Berufsunfähigkeitsversicherungen für seine Kunden. Wir haben ihn nach seiner Expertenmeinung zur Golden BU für Schüler ab sechs Jahren gefragt. Im Interview erklärt er, wie er das Thema BU-Absicherung für Kinder bei den Eltern anspricht und worauf er bei der Lösung der LV 1871 besonders hinweist.
Wann ist deiner Erfahrung nach der beste Zeitpunkt, um das Thema BU-Versicherung für Kinder bei Kunden ansprechen?
Gerd Kemnitz: Grundsätzlich gilt natürlich auch hier: je früher, desto besser. Denn mit zunehmendem Alter wächst auch bei Kindern die Gefahr von Unfällen und Krankheiten. In den wenigsten Fällen werden sie dadurch gleich berufs- oder schulunfähig. Aber solche Vorerkrankungen führen immer häufiger dazu, dass die Versicherung danach nur noch mit Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen abgeschlossen werden kann.
Eine gute Möglichkeit der gezielten Ansprache ergibt sich, wenn sich Eltern nach einer Unfall- oder Invaliditätsversicherung für ihr Kind erkundigen. Und selbst wenn das Kind dann noch zu jung für eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung sein sollte, erwähne ich das Thema und vermerke mir für eine spätere Beratung, wann das Kind voraussichtlich eingeschult wird. Denn ab dann ist ja seit einigen Monaten bei der LV 1871 eine echte BU-Absicherung mit festen Beiträgen möglich – ganz gleich welcher Beruf später erlernt oder ausgeübt und welche Risikosportart später begonnen wird.
Berufsunfähigkeit als Ziel der Beratung
Aber spätestens im letzten Schuljahr des Kindes muss das Thema unbedingt angesprochen werden. Denn nach Abschluss der Schule erlernen viele einen körperlich anspruchsvollen oder handwerklichen oder auch einen psychisch anstrengenden Beruf – und der Abschluss der eigentlich wichtigen Berufsunfähigkeitsversicherung wird dann teuer bis unbezahlbar. Anders als manche Maklerkollegen bin ich eben nicht der Meinung, dass dann beispielsweise eine Erwerbsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsversicherung eine gute Alternative ist. In den meisten Fällen dürfte es das heimliche Eingeständnis sein, dass der beste Zeitpunkt für den Abschluss einer BU-Versicherung verpasst wurde.
Welche Produktfeature der LV 1871 Golden BU für Schüler sollten Makler und Vermittler in der Beratung besonders herausstellen?
Gerd Kemnitz: Da fallen mir einige ein, etwa die Berücksichtigung des Schulwegs sowie der erforderlichen Verkehrsmittel, der Besonderheiten des Schulgebäudes und der Kommunikationsfähgikeit des Versicherten oder auch des inhaltlichen Schwerpunkts der Schule bei der Ermittlung des BU-Grads. Als besonders verbraucherfreundlich sehe ich den eindeutig definierten Verweisungsverzicht auf eine andere Schulform – sowohl abstrakt als auch konkret.
Viele Makler haben ja Bedenken bei der BU-Absicherung von Schülern. Sie befürchten, dass ein berufsunfähig gewordener Schüler wegen der dann noch geringen Lebensstellung sogar bei Abbruch der Schule und sich anschließender Ausbildung oder Tätigkeit in einer besonderen Einrichtung für behinderte Menschen konkret verwiesen werden kann. Doch auch hier schafft die LV 1871 in ihren Versicherungsbedingungen Klarheit. In diesen Fällen und auch bei lediglicher Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung wird bei der Golden BU auf eine konkrete Verweisung verzichtet.
Hervorheben möchte ich auch noch die Zukunftsgarantie, die versicherten Schülern bei einem Wechsel der Schulform, einer Versetzung in die gymnasiale Oberstufe sowie dem erstmaligen Beginn eines Studiums, einer Berufsausbildung oder einer Berufstätigkeit eine Überprüfung der Berufsgruppeneinstufung ohne erneute Prüfung von Gesundheits- und Freizeitrisiken ermöglicht. Die Golden BU kann man also wirklich nie zu früh abschließen.
Zukunftsgarantie schafft Flexibilität
Natürlich bleibt niemand ewig Schüler. Deshalb muss die BU-Absicherung passen, ganz gleich ob das zu versichernde Kind später ein Studium oder eine Ausbildung beginnt – oder noch später als Arbeitnehmer oder auf selbstständiger Basis tätig wird. Und auch diesbezüglich kann ich die Versicherungsbedingungen der Golden BU mit gutem Gewissen empfehlen. Besonders hervorheben möchte ich hier die Definition der Berufsunfähigkeit bei Azubis und Studenten, die verbraucherfreundlich geregelte Leistungspflicht bei Verkehrsdelikten, die Umorganisationsklausel, die Arbeitsunfähigkeitsklausel mit der Beitragsbefreiung nach sechswöchiger Arbeitsunfähigkeit und auch die Nachversicherungsgarantie.
Warum gerade die Nachversicherungsgarantie?
Gerd Kemnitz: Üblicherweise wird bei einer BU-Versicherung ja eine Beitragsdynamik vereinbart, um den Kaufkraftverlust durch die Inflation auszugleichen. Aber gerade für junge Leute ist wichtig, dass die versicherte BU-Rente auch einem sprunghaft wachsenden Bedarf (z. B. nach Erreichen der Volljährigkeit, nach der Hochzeit, nach Geburt eines Kindes oder auch nach Aufnahme eines Darlehens zur Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie) angepasst werden kann – und dies möglichst ohne Wenn und Aber. Deshalb sollte die Erhöhung nicht nur ohne erneute Gesundheitsprüfung, sondern auch ohne erneute Prüfung von Berufs- und Freizeitrisiken erfolgen. Anderenfalls könnte eine Nachversicherung teuer oder auch unmöglich werden. Ebenso wichtig ist mir, dass die ereignisabhängige Erhöhung in angemessener Höhe möglich ist und für die Anmeldung der Nachversicherung eine Frist von mindestens zwölf Monaten zur Verfügung steht. Die Golden BU erfüllt diese Forderungen alle und bietet darüber hinaus sogar noch eine anlassunabhängige Nachversicherung.
Welche Fragen stellen deine Kunden bei der Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Kinder am häufigsten und wie beantwortest du diese Fragen?
Gerd Kemnitz: Die zwei häufigsten Fragen sind, ob eine BU-Versicherung für Kinder sinnvoll ist und ab wann der Abschluss möglich ist. Dass eine solche Versicherung grundsätzlich sinnvoll ist, haben die meisten Eltern inzwischen erkannt. Aber viele können sie nicht (mehr) zu erschwinglichen Beiträgen abschließen, weil sie einen risikoreichen Beruf ausüben oder inzwischen zu krank sind – also den günstigen Zeitpunkt für den Abschluss verpasst haben. Dann versuche ich anzuregen, dass sie bei ihren Kindern nicht den gleichen Fehler machen. Denn der Abschluss ist inzwischen schon für Grundschüler ab sechs Jahren möglich. Das muss sich offenbar erst noch rumsprechen.
Und erstaunlich oft werde ich auch gefragt, wie sich der Beitrag ändert, wenn später ein Beruf erlernt oder ausgeübt wird. Dann ist es natürlich schön, sagen zu können, dass ein Ausbildungs- oder Berufsbeginn nicht nachgemeldet werden muss und der Beitrag trotz des dann eventuell höheren Berufsrisikos unverändert bleibt. Aber ich frage mich, ob die diesbezügliche Unsicherheit durch deren Erfahrungen mit Unfallversicherungen oder den wenigen Schüler-BUs, bei denen ja wirklich eine Nachmeldung bei Berufsausbildung oder -start gemeldet werden muss, verursacht sind.
Vielen Dank für das Gespräch.
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