
12. März 2021
Eine neue EU-Verordnung verpflichtet auch Vermittler zur umfangreicheren Informationen über nachhaltige Investments. Die LV 1871 unterstützt bei der Umsetzung.
Nachhaltigkeit: Neue Informationspflichten gelten auch für Vermittler
Lange Zeit galt Nachhaltigkeit als ein Nischenthema. Inzwischen ist es in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Fast 90 Prozent der Deutschen wünschen sich, dass Unternehmen in Zukunft nachhaltiger und umweltgerechter investieren, so eine aktuelle Studie. Damit Nachhaltigkeit keine Floskel bleibt, haben sich die Länder der EU auf eine entsprechende Regelung geeinigt. Seit 10. März gilt sie nun: Die Transparenz-Verordnung – oder wie sie ganz genau heißt: die „Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor“.
Mehr Transparenz und Vergleichbarkeit bei Nachhaltigkeit
Mit dieser Verordnung gehen verschiedene Offenlegungspflichten für Finanzmarkteilnehmer und Finanzberater auf Unternehmens-, Dienstleitungs- und Produktebene einher. „Damit soll mehr Vergleichbarkeit und Transparenz über die Nachhaltigkeitsansätze und deren Einhaltung innerhalb der Finanzmärkte und somit auch der Finanzprodukte geschaffen werden“, sagt Josua Schätz. Er beschäftigt sich
Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit nehmen wir unsere gesellschaftliche Verantwortung Ernst. Wir berücksichtigen nicht nur ökologische, soziale und auf eine gute Unternehmensführung bezogene Kriterien (sogenannte ESG-Kriterien) in unserer Kapitalanlage, sondern achten auch bei der Produktentwicklung und Fondsauswahl auf Nachhaltigkeitsaspekte.
Zugleich möchten wir auch unsere Geschäftspartner bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben unterstützen. Denn auch sie müssen Informationen bereitstellen, wenn sie Versicherungsanlageprodukte, bAV-, Basisrenten- oder Riesterprodukte vermitteln und mehr als drei Beschäftigte haben.
Informationspaket soll Geschäftspartner unterstützen
„Grundsätzlich müssen Vermittler im Internet angeben, wie sie sogenannte Nachhaltigskeitsrisiken und negative Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in der Beratung berücksichtigen“, erläutert Josua Schätz.
Nachhaltigkeitsfaktoren werden üblicherweise unter der Abkürzung ESG für Environment, Social und Governance zusammengefasst. Laut der Transparenzverordnung sind darunter Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, sowie die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung zu verstehen. Als Nachhaltigkeitsrisiken werden mögliche oder tatsächliche negative Einwirkungen von Nachhaltigkeitsfaktoren auf den Wert einer Investition bezeichnet.
Zur Unterstützung für unserer Geschäftspartner haben wir daher die zu prüfenden Informationen in einem umfangreichen Paket aufbereitet und zusammengestellt. Auf unserer Website sind Informationen erhältlich wie wir Nachhaltigkeitsthemen in unserer Kapitalanlage und den Altersvorsorgelösungen berücksichtigen. Auch Details zu unserer Fondsauswahl sowie insbesondere der Strategie Nachhaltigkeit stehen zur Verfügung. Darüber hinaus finden sie im LV 1871 Shop (Login nötig) weitere Informationen dazu, welche Informationen auf der Website und in den Beratungsdokumenten hinterlegt werden sollten. Außerdem finden Vermittler dort einen Überblick über alle Fonds und ESG-relevante Informationen zu den Investitionsstrategien der Delta Direkt, der LV 1871 Private Assurance und des LV 1871 Pensionsfonds.

Anja Schöne
Social Media Managerin
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