MeinPlan Fondsrenten
*Die steuerliche Behandlung bei einem fondsgebundenen Rentenbezug ist zum derzeitigen Stand noch nicht abschließend geklärt. Wir können daher keine verbindliche Aussage treffen. Es ist eine steuerliche Beratung dringend zu empfehlen.
Durch die Erweiterung der neuen Angebotssoftware erleichtert die LV 1871 den Vertragsabschluss der MeinPlan Fondsrente. Für die Zusammenstellung der Fonds können verschiedene Filter genutzt werden. Zudem sind Informationen zu Leistungskennzahlen und Fondsperformance jederzeit abrufbar. Die ausgewählten Fonds und Optionen wie An-, Ab- und Ausgleichsmanagement werden auf einer eigenen Seite übersichtlich zusammengefasst. Tarifkonstellationen mit Risikofragen können direkt am Point-of-Sale geprüft werden. In den meisten Fällen ist die elektronische Unterschrift möglich.
MeinPlan – die Fondsrente ist auch für die betriebliche Altersversorgung (bAV) geeignet. Beispielsweise überzeugt MeinPlan als fondsgebundene Direktversicherung bei der Entgeltumwandlung. Außerdem bieten wir MeinPlan für weitere Durchführungswege wie Rückdeckungsversicherung und Unterstützungskasse an.
► MeinPlan in der bAV als attraktive Direktversicherung (Pdf)
*Arbeitgeber müssen gemäß der Regelungen des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) seit dem 01.01.2019 für neu abgeschlossene Entgeltumwandlungen über eine Direktversicherung verpflichtend einen Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) in Höhe der ersparten Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Der verpflichtende Zuschuss beträgt jedoch maximal 15 Prozent des vom Arbeitnehmer umgewandelten Betrages.
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